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   OLG Karlsruhe, 01.02.2011 - 17 U 183/10   

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https://dejure.org/2011,12715
OLG Karlsruhe, 01.02.2011 - 17 U 183/10 (https://dejure.org/2011,12715)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2011 - 17 U 183/10 (https://dejure.org/2011,12715)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 17 U 183/10 (https://dejure.org/2011,12715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über eine Vertriebsvergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über eine Vertriebsvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2011 - 17 U 183/10
    Das Landgericht hat sich mit überzeugenden Ausführungen auf das Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 15.04.2010 - III ZR 196/09 - (BGHZ 185, 185 = WM 2010, 885) gestützt und die Klage abgewiesen.

    In der zitierten Entscheidung hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Abgrenzung zu BGHZ 170, 226 und BGH NJW 2009, 1416 entschieden, dass einen freien Anlageberater außerhalb des Anwendungsbereichs des § 31d WpHG keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden trifft, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde - wie im Streitfall - selbst keine Provision zahlt und, was hier ebenfalls gegeben ist, offen ein Agio oder Kosten der Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden (BGHZ 185, 185 = WM 2010, 885).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2011 - 17 U 183/10
    In der zitierten Entscheidung hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Abgrenzung zu BGHZ 170, 226 und BGH NJW 2009, 1416 entschieden, dass einen freien Anlageberater außerhalb des Anwendungsbereichs des § 31d WpHG keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden trifft, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde - wie im Streitfall - selbst keine Provision zahlt und, was hier ebenfalls gegeben ist, offen ein Agio oder Kosten der Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden (BGHZ 185, 185 = WM 2010, 885).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2010 - 3 U 200/09

    Beratungsvertrag im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2011 - 17 U 183/10
    Der Senat sieht keinen Grund, im Verbund mit den Oberlandesgerichten Stuttgart (Urteil vom 12.05.2010 - 3 U 200/09 - ZIP 2010, 1386) und Düsseldorf (Urteil vom 08.07.2010 - I-6 U 136/09 - WM 2010, 1583) von der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs abzuweichen und die vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für die Beratung einer Bank entwickelte Rechtsprechung zur Aufklärung über Rückvergütungen auf den freien, nicht bankgebundenen Anlageberater anzuwenden.
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2011 - 17 U 183/10
    In der zitierten Entscheidung hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Abgrenzung zu BGHZ 170, 226 und BGH NJW 2009, 1416 entschieden, dass einen freien Anlageberater außerhalb des Anwendungsbereichs des § 31d WpHG keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden trifft, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde - wie im Streitfall - selbst keine Provision zahlt und, was hier ebenfalls gegeben ist, offen ein Agio oder Kosten der Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden (BGHZ 185, 185 = WM 2010, 885).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 6 U 136/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2011 - 17 U 183/10
    Der Senat sieht keinen Grund, im Verbund mit den Oberlandesgerichten Stuttgart (Urteil vom 12.05.2010 - 3 U 200/09 - ZIP 2010, 1386) und Düsseldorf (Urteil vom 08.07.2010 - I-6 U 136/09 - WM 2010, 1583) von der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs abzuweichen und die vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für die Beratung einer Bank entwickelte Rechtsprechung zur Aufklärung über Rückvergütungen auf den freien, nicht bankgebundenen Anlageberater anzuwenden.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2011 - 17 U 259/10

    Schadenersatzanspruch eines Kapitalanlegers: Rechtskraftwirkung eines

    Soweit diese Doppelrolle für den Kunden unerwartet und nicht erkennbar ist, besteht eine von der Bank zu offenbarende Interessenverbindung (Senat, ZIP 2010, 2442 Rn. 19 ff.; Urteil vom 01.02.2011 - 17 U 183/10 Rn. 16, 17 zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2010 - 6 U 208/09, ZIP 2010, 219).
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