Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2213
OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72 (https://dejure.org/1972,2213)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.09.1972 - 10 U 137/72 (https://dejure.org/1972,2213)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. September 1972 - 10 U 137/72 (https://dejure.org/1972,2213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,2213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigungsanspruch bei Verletzung des Namensrechts durch unbefugten Gebrauch des Signums einer Partei im Wahlkampf; Wiederholungsgefahr im Sinne des § 12 S. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) trotz Unterlassungserklärung bei gesamtschuldnerischer Haftung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1810
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.01.1955 - I ZR 88/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72
    Im Wettbewerb wird vielfach ein strafbewehrtes Versprechen, die beanstandete Verletzungshandlung in Zukunft zu unterlassen, die Wiederholungsgefahr beseitigen (vgl. BGH in GRUR 1955 S. 390, 391 und NJW 1962 S. 1390, 1392) [BGH 25.05.1962 - I ZR 181/60] .
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72
    So wird in aller Regel die Wiederholungsgefahr nicht ausGeräumt, wenn der Antrag auf Klagabweisung mit der Begründung aufrechterhalten wird, die beanstandete Handlung sei rechtmäßig, und zwar selbst dann nicht, wenn der Beklagte im Verlauf des Verfahrens das Versprechen abgibt, die Handlung zu unterlassen (BGHZ 14, 163, 167) [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] .
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72
    Die Parteien sind durch Art. 21 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 208, 225 [BVerfG 05.04.1952 - 2 BvH 1/52] ; 2, 1, 73 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] ; 4, 27, 30) [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54] zu verfassungsmäßigen Institutionen und integrierenden Bestandteilen des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens geworden.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72
    Der Vorbehaltslosigkeit des Grundrechts kommt die Bedeutung zu, daß seine Grenzen von der Verfassung her unter Berücksichtigung ihrer Wertordnung zu bestimmen sind (BVerfGE 30, 173, 193) [BVerfG 24.02.1971 - 1 BvR 435/68] .
  • BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72
    Im Wettbewerb wird vielfach ein strafbewehrtes Versprechen, die beanstandete Verletzungshandlung in Zukunft zu unterlassen, die Wiederholungsgefahr beseitigen (vgl. BGH in GRUR 1955 S. 390, 391 und NJW 1962 S. 1390, 1392) [BGH 25.05.1962 - I ZR 181/60] .
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72
    Die Parteien sind durch Art. 21 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 208, 225 [BVerfG 05.04.1952 - 2 BvH 1/52] ; 2, 1, 73 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] ; 4, 27, 30) [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54] zu verfassungsmäßigen Institutionen und integrierenden Bestandteilen des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens geworden.
  • BGH, 05.05.1966 - II ZR 174/64

    Zuständigkeit der Rheinschiffahrts(ober)gerichte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72
    Diese Abkürzung hat somit die Verkehrsgeltung, die zur Gewährung von Namensschutz für Buchstabenfolgen erforderlich ist (vgl. BGHZ 45, 245, 252) [BGH 04.05.1966 - II ZR 174/64].
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72
    Zwar missen die allgemeinen Gesetze nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Lüth-Urteil vom 15.01.1958 (BVerfGE 7, 198 ff, 208) [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] in ihrer.
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72
    Die Parteien sind durch Art. 21 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 208, 225 [BVerfG 05.04.1952 - 2 BvH 1/52] ; 2, 1, 73 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] ; 4, 27, 30) [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54] zu verfassungsmäßigen Institutionen und integrierenden Bestandteilen des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens geworden.
  • LG Köln, 06.02.2018 - 33 O 79/17

    AFD-kritischer Blogger wegen Domain "wir-sind-afd.de" verurteilt

    Der Name einer politischen Partei ist durch § 12 BGB geschützt (BGHZ 79, 265 - Vierte Partei; BGHZ 43, 245 - GdP; OLG Hamm, BeckRS 2013, 21344 - DIE GRÜNEN Marl; OLG Frankfurt, NJW 1972, 794; OLG Karlsruhe, NJW 1972, 1810; OLG Hamburg, NJW 1959, 1927; LG Bielefeld, GRUR-RR 2004, 59 - Grün-Alternative-Liste; LG Hannover, NJW 1994, 1356; LG Hamburg GRUR-RR 2005, 66, 68 - Schill-Partei; vgl. RG, Urteil vom 13. Dezember 1911 - V 257/11 -, RGZ 78, 101-107 - Gesangverein Germania).

    Geschützt sind Interessen jeglicher Art. Politische Parteien haben ein schutzwürdiges Interesse daran, daß ihnen nicht bestimmte, ihrem Programm widersprechende Tendenzen untergeschoben werden (OLG Karlsruhe, NJW 1972, 1810, 1811; Bamberger, in: BeckOK BGB, § 12, Rn. 89; Schlüter, JuS 1975, 559).

    Die Klägerin braucht es sich nicht gefallen zu lassen, daß eine gegen sie gerichtete Parole in einer Weise verwendet wird, die durch den Gebrauch ihres Namens zunächst den Irrtum hervorruft, daß sie von ihr selbst stamme (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1972, 1810, 1811).

  • OLG Köln, 27.09.2018 - 7 U 85/18

    Domain "wir-sind-afd.de"

    Demgegenüber hat die Klägerin auch angesichts erheblicher Medienpräsenz einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt, wobei die Abkürzung für die Klägerin wie bei anderen Parteien genauso kennzeichnungskräftig ist wie ihr voller Name (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 - 10 U 137/72 - Rz. 25, juris).

    Sie braucht es sich nicht gefallen zu lassen, dass durch den Gebrauch ihres Namens in einer Domain zunächst der Irrtum hervorgerufen wird, die unter der Domain betriebene Homepage stamme von ihr, damit sie alsdann auf der unter dieser Domain betriebenen Webseite kritisiert wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 - 10 U 137/72 - Rz. 27, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.1999 - 3 W 107/99 - Rz. 4, juris - manager-maga ).

    Die Interessen des Beklagten, die von ihm vertretene kritische Meinung gegenüber der Klägerin unter der konkreten, von ihm gewählten, streitgegenständlichen Domain zu veröffentlichen, überragen indes nicht das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht fließende namensmäßige Identitätsinteresse der Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.1981 - I ZR 73/79 - Rz. 14, juris - Carrera ; zu den geschützten Interessen des § 12 BGB Staudinger/ Habermann , 2013, BGB, § 12 Rz. 15), das im vorliegenden Fall durch ihren in Art. 21 Abs. 1 GG verankerten verfassungsrechtlichen Status noch verstärkt wird (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 - 10 U 137/72 - Rz. 34 ff., juris).

  • OLG Köln, 06.08.2018 - 7 U 85/18

    Die Aktionsseite "wir-sind-afd.de" ist rechtswidrig

    Demgegenüber hat die Klägerin auch angesichts erheblicher Medienpräsenz einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt, wobei die Abkürzung für die Klägerin wie bei anderen Parteien genauso kennzeichnungskräftig ist wie ihr voller Name (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 ­ 10 U 137/72 ­ Rz. 25, juris).

    Sie braucht es sich nicht gefallen zu lassen, dass durch den Gebrauch ihres Namens in einer Domain zunächst der Irrtum hervorgerufen wird, die unter der Domain betriebene Homepage stamme von ihr, damit sie alsdann auf der unter dieser Domain betriebenen Webseite kritisiert wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 ­ 10 U 137/72 ­ Rz. 27, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.1999 ­ 3 W 107/99 ­ Rz. 4, juris ­ managermaga).

    Die Interessen des Beklagten, die von ihm vertretene kritische Meinung gegenüber der Klägerin unter der konkreten, von ihm gewählten, streitgegenständlichen Domain zu veröffentlichen, überragen indes nicht das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht fließende namensmäßige Identitätsinteresse der Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.1981 ­ I ZR 73/79 ­ Rz. 14, juris ­ Carrera; zu den geschützten Interessen des § 12 BGB Staudinger/Habermann, 2013, BGB, § 12 Rz. 15), das im vorliegenden Fall durch ihren in Art. 21 Abs. 1 GG verankerten verfassungsrechtlichen Status noch verstärkt wird (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 ­ 10 U 137/72 ­ Rz. 34 ff., juris).

  • LG Köln, 26.10.2005 - 28 O 456/05

    Zur Abgrenzung von Tatsachen- und Meinungsäußerungen vor dem Hintergrund der

    Indes stand der Verfügungsklägerin ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 12 BGB zu in Anlehnung an die vom OLG Karlsruhe im Urteil vom 1.9.1972 - 10 U 137/72, NJW 1972, 1810 ff = DÖV 1974, 285 zu einer Nutzung des Signums CDU für "falsche" Wahlplakate herausgebildeten Grundsätze.
  • OLG München, 13.04.1989 - 29 U 1558/88

    Rechtliche Qualifizierung von behördlichen Informationen und Beratungen;

    Äußerungen einer Partei über das Verhalten einer anderen Partei sind als privatrechtliches Verhalten einzustufen; Klagen auf Unterlassung oder Widerruf solchen Verhaltens fallen in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (OLG Karlsruhe in NJW 1972, 1810).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht