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   OLG Karlsruhe, 01.09.2016 - 12 U 90/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27610
OLG Karlsruhe, 01.09.2016 - 12 U 90/16 (https://dejure.org/2016,27610)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.09.2016 - 12 U 90/16 (https://dejure.org/2016,27610)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. September 2016 - 12 U 90/16 (https://dejure.org/2016,27610)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    BGB § 307 BGB § 305c

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung des Übergangs des Eigentums an einem gestohlenen Oldtimer auf den Versicherer

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Oldtimer-Versicherung im Diebstahlsfall

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c Abs. 1; BGB § 307; AKB 08 Nr. A.2.10; AKB 08 Nr. A.2.5.1
    Übereignungsklausel ist in Oldtimerversicherung unwirksam

  • Justiz Baden-Württemberg

    Nr A.2.10 AKB 2008, Nr A.2.5.1 AKB 2015, § 305c BGB, § 307 BGB
    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Oldtimer-Versicherung: Rechtswirksamkeit einer Übereignungsklausel zugunsten des Versicherers im Diebstahlsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kaskoversicherung; Wiederbeschaffungswert; Diebstahl; Eigentumsübergang; Oldtimer; Inhaltskontrolle

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung des Übergangs des Eigentums an einem gestohlenen Oldtimer auf de Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel in Oldtimer-Versicherung über Eigentumsübergang an Versicherer im Falle eines Diebstahls benachteiligt unangemessen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Eigentümer von Oldtimern, die eine spezielle Oldtimer-Versicherung abgeschlossen haben, wissen sollten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Oldtimer-Versicherung mit unangemessener Klausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht: Übereignungsklausel in Kaskoversicherung für Oldtimer unwirksam

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Oldtimer: Unwirksamkeit von Diebstahlklauseln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1432
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.1981 - IVa ZR 230/80

    Pflicht zur Rücknahme eines Fahrzeuges nach einer Entwendung - Begriff des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2016 - 12 U 90/16
    aa) In der allgemeinen Kfz-Kaskoversicherung ist eine derartige Übereignungsklausel allerdings üblich (vgl. A.2.5.5.3 AKB 2015; A.2.10.3 AKB 2008; § 13 Abs. 7 S. 2 AKB 2007) und begegnet dort auch keinen Bedenken (vgl. BGH NJW 1982, 444, 445; Stiefel/Maier/Meinecke und Prölss/Martin/Knappmann, je aaO.).

    Auch die Monatsfrist ist auf die Interessenlage bei gewöhnlichen Kraftfahrzeugen abgestimmt (vgl. BGH NJW 1982, 444, 445): Einerseits wird dem Interesse des Versicherers Rechnung getragen, der trotz Diebstahls bei zügigem Wiederauffinden nicht zu leisten und den wiedergefundenen, für ihn aber "unerwünschten" Versicherungsgegenstand nicht zu übernehmen braucht.

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 295/13

    Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2016 - 12 U 90/16
    Denn nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB sind Leistungsbeschreibungen, die Art und Umfang der Hauptleistung unmittelbar festlegen, einer Inhaltskontrolle entzogen; letzterer unterliegen lediglich Klauseln, die die Hauptleistung einschränken, verändern, ausgestalten oder aushöhlen (BGH NJW 2014, 1658; vgl. auch BGH VersR 2006, 1066; Staudinger/Coester, BGB, 2013, § 307 Rn. 332).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 47/12

    Energielieferung: Verhältnis einer Festpreisvereinbarung zu einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2016 - 12 U 90/16
    Damit stimmten die zur Auslegung heranzuziehenden Individualerklärungen mit § 4 Abs. 1 und 3 AVB überein, und es lag (anders als in der vom Kläger angeführten Entscheidung des BGH NJW 2013, 2745) keine Abweichung vor.
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2016 - 12 U 90/16
    Denn nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB sind Leistungsbeschreibungen, die Art und Umfang der Hauptleistung unmittelbar festlegen, einer Inhaltskontrolle entzogen; letzterer unterliegen lediglich Klauseln, die die Hauptleistung einschränken, verändern, ausgestalten oder aushöhlen (BGH NJW 2014, 1658; vgl. auch BGH VersR 2006, 1066; Staudinger/Coester, BGB, 2013, § 307 Rn. 332).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2017 - 9 W 30/17

    Mündliche Verhandlung des Erstgerichts nach sofortiger Beschwerde im

    Bei der Versicherung eines Oldtimers benachteiligt die Klausel, wonach das Fahrzeug im Fall eines Diebstahls Eigentum des Versicherers wird, wenn es nicht binnen eines Monats wieder zur Stelle gebracht wird, den Versicherungsnehmer unangemessen (Anschluss an OLG Karlsruhe, 1. September 2016, 12 U 90/16, VersR 2016, 1432).(Rn.38).

    Der Senat folgt insoweit der den Parteien bekannten Entscheidung des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Versicherungsrecht 2016, 1432), wonach der in der Kaskoversicherung übliche Eigentumsübergang auf den Versicherer für den Versicherungsnehmer überraschend ist und eine unangemessene Benachteiligung darstellt, wenn ein Oldtimer-Fahrzeug versichert wird.

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2021 - 12 U 155/20

    Klausel über Wiederauffinden eines entwendeten Leasingfahrzeugs in

    Eine solche Übereignungsklausel ist in der allgemeinen Kaskoversicherung üblich und begegnet keinen Bedenken (Senatsurteil vom 01.09.2016 - 12 U 90/16, r+s 2016, 504 [juris Rn. 45] m.w.N.).

    Zwar ist ungeachtet dessen im Bereich der Schadenversicherung anerkannt, dass beim Versicherungsfall Diebstahl die Leistungspflicht des Versicherers entfällt und eine eventuell bereits erfolgte Versicherungsleistung herauszugeben ist, wenn der Versicherungsnehmer die gestohlene Sache wieder zurückerhält (Senatsurteil vom 01.09.2016 - 12 U 90/16, r+s 2016, 504 [juris Rn. 52]; Voit in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 86 Rn. 55).

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