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   OLG Karlsruhe, 02.02.2011 - 1 (7) Ss 371/10 - AK 99/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6093
OLG Karlsruhe, 02.02.2011 - 1 (7) Ss 371/10 - AK 99/10 (https://dejure.org/2011,6093)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.02.2011 - 1 (7) Ss 371/10 - AK 99/10 (https://dejure.org/2011,6093)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 1 (7) Ss 371/10 - AK 99/10 (https://dejure.org/2011,6093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de

    §§ 33 Abs. 1; 22 KUG
    Wenn Großeltern im Kampf gegen das Jugendamt wegen entzogenem Sorgerecht Bilder ihres Enkels ins Internet stellen / Zur öffentlichen Zugänglichmachung von Kinderbildern

  • openjur.de

    Artt. 5 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; §§ 33 Abs. 1, 22, 23 KUG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz durch öffentliches Zurschaustellen eines Lichtbilds

  • kanzlei.biz

    Umfassende Abwägung bei Veröffentlichung eines Bildnisses eines Kindes

  • blogspot.com
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das KUG durch öffentliches Zurschaustellen eines Lichtbilds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit der ungenehmigten Veröffentlichung von Fotos

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit der ungenehmigten Veröffentlichung von Fotos

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Veröffentlichung von Kinderbildern nicht zwingend strafbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbreitung von Kinderbildern zum Thema "Jugendamt-Opfer" nicht unbedingt strafbar

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Der Enkel als Person der Zeitgeschichte

Sonstiges

  • lawblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Ein Richter und die Öffentlichkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05

    Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Verwendung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2011 - 1 (7) Ss 371/10
    Insoweit ist es unerheblich, ob die Homepages des Angeklagten tatsächlich von Nutzern besucht wurden und dass das Bild erst nach Überstreichen mit der Maustaste sichtbar gemacht werden konnte, denn es reicht aus, dass hierzu jeweils die Möglichkeit bestand (VerfGH Berlin NJW-RR 2007, 1686; Dreier, in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetze, 3. Aufl. 2008, § 22 KUG Rn. 3,11).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06

    Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2011 - 1 (7) Ss 371/10
    In jedem Fall bedarf es aber für die Zulässiqkeit einer solchen Bildveröffentlichung einer umfassenden einzelfallbezogenen Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit bzw. dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und den schutzwürdigen Interessen des Abgebildeten andererseits, wobei die begleitende Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle für die Bewertung spielen kann (BGHZ 174, 262; zum Ganzen vgl. Dreier, a.a.O., § 23 KUG, Rn. 8 ff., 25 ff.).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2011 - 1 (7) Ss 371/10
    Dabei wird maßgeblich zu beachten sein, dass die Veröffentlichung von Bildnissen von Kindern zwar nicht generell unzulässig ist, jedoch Minderjährige insoweit besonders schutzbedürftig sind und einen erhöhten Persönlichkeitsschutz genießen - und zwar sowohl im Hinblick auf den Schutz ihrer Privatsphäre als auch im Hinblick auf ihr Recht auf eine ungestörte kindgemäße Entwicklung und Entfaltung (BGH NJW 2010, 1454; Dreier, a.a.O., § 23 KUG, Rn.26).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2011 - 1 (7) Ss 371/10
    Außerdem wird zu erwägen sein, ob möglicherweise erst durch die Gesamtaussage, die sich aus der Verbindung des veröffentlichten Bildes mit dem begleitenden Text ergibt, die Öffentlichkeit wirksam auf das Anliegen des Angeklagten aufmerksam gemacht werden konnte (vgl. BGH NJW 1994, 124).
  • RG, 21.01.1910 - V 902/09

    1. Stellt der Tatbestand des § 237 St.G.B.'s ein Dauervergehen dar? Wann beginnt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2011 - 1 (7) Ss 371/10
    Auch die dreimonatige Strafantragsfrist war jeweils gewahrt, denn diese beginnt bei Dauerdelikten erst mit der Kenntnis von der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes (RGSt 43, 285; BayObLG NJW 1965, 2862; Schönke-Schröder-Stree/Sternberg-Lieben, 28. Aufl. 2010, § 77 b Rn. 8), was bei der Tat Ziffer 1, bezüglich der Strafantrag am 05.11.2007 gestellt wurde, durch Abschalten der Homepage zwischen dem 05.09.2007 und dem 10.02.2008 und bei der Tat Ziffer 2, bezüglich der Strafantrag am 15.01.2008 gestellt wurde, durch Abschalten der Homepage am 13.02.2008 frühestens der Fall war.
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 20 U 28/15

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von

    Ein strengerer Maßstab ist auch nicht deshalb anzulegen, weil die übersandten Lichtbilder einen Minderjährigen zeigen und anerkannt ist, dass Minderjährige besonders schutzbedürftig sind, weil sie sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten erst noch entwickeln müssen, und deshalb einen erhöhten Persönlichkeitsrechtsschutz genießen (BGH WRP 2010, 10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.02.2011, BeckRS 2011, 17879).
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