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   OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 53/05   

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https://dejure.org/2005,21009
OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 53/05 (https://dejure.org/2005,21009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.2005 - 15 W 53/05 (https://dejure.org/2005,21009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 15 W 53/05 (https://dejure.org/2005,21009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Terminsgebühr für Besprechungen zur Verfahrenserledigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Terminsgebühr bei Erledigung nach außergerichtlicher Besprechung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 14.09.2005 - 9 W 466/05

    Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG);

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 53/05
    Die Bedenken des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena (Beschluss vom 14.09.2005 - 9 W 466/05 - gegen eine Berücksichtigung der (außergerichtlichen) Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren teilt der Senat nicht.

    Dass die Gesprächspartner demgegenüber bei der Besprechung vom 24.02.2005 die Absicht gehabt hätten, schon in dem Gespräch zu einem Ergebnis für den vorliegenden Rechtsstreit zu kommen, kann der Senat nicht feststellen (vgl. zu den Anforderungen für das Entstehen der Terminsgebühr ähnlich Thüringer Oberlandesgericht in Jena, Beschluss vom 14.09.2005 - 9 W 466/05 -, S. 5).

  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 42/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 53/05
    Die abweichende Argumentation des Bundesgerichtshofs bei der Frage eines materiell-rechtlichen Vergleichs (BGH, NJW 2002, 3713) lässt sich aus den angegebenen Gründen nach Auffassung des Senats auf die Frage der Festsetzung einer (außergerichtlichen) Terminsgebühr nicht übertragen (vgl. Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, 25. Aufl. 2005, § 104 ZPO Rn. 21 "Außergerichtliche Anwaltskosten"; anders Zöller/Herget, a.a.O., § 104 ZPO Rn. 21 "Terminsgebühr"; von einer Berücksichtigung der außergerichtlichen Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren geht offenbar auch BGH, Beschluss vom 27.10.2005 - III ZB 42/05 - aus).
  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 14 W 366/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Beweislast für das Entstehen einer Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 53/05
    Gem. § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO kann eine Terminsgebühr nur berücksichtigt werden, wenn ihre Voraussetzungen glaubhaft gemacht sind (vgl. OLG Koblenz, MDR 2005, 1194).
  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 53/05
    Die abweichende Argumentation des Bundesgerichtshofs bei der Frage eines materiell-rechtlichen Vergleichs (BGH, NJW 2002, 3713) lässt sich aus den angegebenen Gründen nach Auffassung des Senats auf die Frage der Festsetzung einer (außergerichtlichen) Terminsgebühr nicht übertragen (vgl. Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, 25. Aufl. 2005, § 104 ZPO Rn. 21 "Außergerichtliche Anwaltskosten"; anders Zöller/Herget, a.a.O., § 104 ZPO Rn. 21 "Terminsgebühr"; von einer Berücksichtigung der außergerichtlichen Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren geht offenbar auch BGH, Beschluss vom 27.10.2005 - III ZB 42/05 - aus).
  • OLG Koblenz, 29.04.2005 - 14 W 257/05

    Rechtsanwaltskosten: Anfall der Terminsgebühr bei einem telefonischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 53/05
    Gleichzeitig ergibt sich daraus, dass beide Seiten dieses konkrete Gesprächsziel verfolgen müssen; denn ein Telefongespräch, bei dem lediglich einer der beiden Gesprächspartner an einer Erledigung des Verfahrens interessiert ist, ist keine auf "Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung" (anders offenbar OLG Koblenz, NJW 2005, 2162).
  • OLG Naumburg, 19.12.2006 - 6 W 78/06

    Erstattungspflicht einer anwaltlichen Terminsgebühr für außergerichtlichen

    Gleichzeitig ergibt sich daraus, dass beide Seiten dieses konkrete Gesprächsziel verfolgen müssen; denn ein Telefongespräch, bei dem lediglich einer der beiden Gesprächspartner an einer Erledigung des Verfahrens interessiert ist, ist keine auf "Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung" (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 2. Dezember 2005 - 15 W 53/05, RVGReport 2006, 61 ff., zitiert nach juris Rn. 11; 15 W 55/05, JurBüro 2006, 192 ff., zitiert nach juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 23.07.2008 - 2 S 458/07

    Terminsgebühr

    Dies setzt die Bereitschaft der Gegenseite voraus, überhaupt in Überlegungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.12.2005 -15 W 53/05 -, juris; OLG Sachs.-Anhalt, Beschl. v. 19.12.2006 - 6 W 78/06 - juris).
  • OVG Bremen, 23.07.2008 - 2 S 459/07

    Terminsgebühr

    Dies setzt die Bereitschaft der Gegenseite voraus, überhaupt in Überlegungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.12.2005 -15 W 53/05 -, juris; OLG Sachs.-Anhalt, Beschl. v. 19.12.2006 - 6 W 78/06 - juris).
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