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   OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99   

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https://dejure.org/2000,5044
OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99 (https://dejure.org/2000,5044)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.01.2000 - 3 Ws 136/99 (https://dejure.org/2000,5044)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Januar 2000 - 3 Ws 136/99 (https://dejure.org/2000,5044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Dolmetscherkosten; Fremdsprachiger Angeklagter; Europäische Menschenrechtskonvention; Notwendiges Verteidigergespräch; Wahlverteidiger

  • Judicialis

    StPO § 320; ; StPO § 154 b Abs. 3; ; StPO § 154 Abs. 4; ; StPO § 467 Abs. 4; ; StPO § 467 Abs. 1; ; GKG § 2 Abs. 4 Satz 2; ; GKG § 2; ; MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. e

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beiordnung eines Dolmetschers)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 276
  • StV 2000, 193
  • Rpfleger 2000, 237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Zweibrücken, 19.12.1979 - 1 Ws 377/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99
    Nach der auch vom Vertreter der Staatskasse befürworteten abweichenden Meinung, kann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Dolmetschers zur Kommunikation zwischen Angeklagten und seinem Wahlverteidiger nicht aus Art. 6 Abs. 3 MRK hergeleitet werden (OLG Zweibrücken NJW 1980, 2143; OLG Frankfurt NJW 1981, 533; OLG Stuttgart Die Justiz 1995, 53; OLG Düsseldorf MDR 1989, 668; dass. NStZ-RR 1999, 215).
  • OLG Frankfurt, 13.11.1980 - 2 Ws 190/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99
    Nach der auch vom Vertreter der Staatskasse befürworteten abweichenden Meinung, kann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Dolmetschers zur Kommunikation zwischen Angeklagten und seinem Wahlverteidiger nicht aus Art. 6 Abs. 3 MRK hergeleitet werden (OLG Zweibrücken NJW 1980, 2143; OLG Frankfurt NJW 1981, 533; OLG Stuttgart Die Justiz 1995, 53; OLG Düsseldorf MDR 1989, 668; dass. NStZ-RR 1999, 215).
  • OLG Stuttgart, 12.09.1994 - 1 Ws 176/94

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Erstattung der Auslagen für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99
    Nach der auch vom Vertreter der Staatskasse befürworteten abweichenden Meinung, kann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Dolmetschers zur Kommunikation zwischen Angeklagten und seinem Wahlverteidiger nicht aus Art. 6 Abs. 3 MRK hergeleitet werden (OLG Zweibrücken NJW 1980, 2143; OLG Frankfurt NJW 1981, 533; OLG Stuttgart Die Justiz 1995, 53; OLG Düsseldorf MDR 1989, 668; dass. NStZ-RR 1999, 215).
  • OLG Celle, 30.04.1997 - 3 Ws 138/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99
    Der Senat vertritt mit einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart StV 1986, 491; KG NStZ 1990, 402; OLG Frankfurt StV 1991, 457; OLG Hamm StV 1994, 475; OLG Celle StV 1997, 432; OLG Köln Stra FO 1999, 134) die Ansicht, dass für einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten ein faires Verfahren in aller Regel nur gewährleistet ist, wenn er die Möglichkeit erhält, die notwendigen vorbereitenden Gespräche mit seinem Verteidiger zu führen, und zwar auch dann, wenn er einen Verteidiger gewählt hat.
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99
    Nach der auch vom Vertreter der Staatskasse befürworteten abweichenden Meinung, kann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Dolmetschers zur Kommunikation zwischen Angeklagten und seinem Wahlverteidiger nicht aus Art. 6 Abs. 3 MRK hergeleitet werden (OLG Zweibrücken NJW 1980, 2143; OLG Frankfurt NJW 1981, 533; OLG Stuttgart Die Justiz 1995, 53; OLG Düsseldorf MDR 1989, 668; dass. NStZ-RR 1999, 215).
  • OLG Stuttgart, 20.06.1986 - 3 Ws 139/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99
    Der Senat vertritt mit einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart StV 1986, 491; KG NStZ 1990, 402; OLG Frankfurt StV 1991, 457; OLG Hamm StV 1994, 475; OLG Celle StV 1997, 432; OLG Köln Stra FO 1999, 134) die Ansicht, dass für einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten ein faires Verfahren in aller Regel nur gewährleistet ist, wenn er die Möglichkeit erhält, die notwendigen vorbereitenden Gespräche mit seinem Verteidiger zu führen, und zwar auch dann, wenn er einen Verteidiger gewählt hat.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.1988 - 1 Ws 1142/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99
    Zur Begründung dieser Ansicht wird ausgeführt, den sich aus Art. 6 Abs. 3 MRK ergebenden Anspruch auf unentgeltlichen Beistand eines Pflichtverteidigers könne derjenige nicht geltend machen, der sich eines Wahlverteidigers bediene; gleiches gelte auch für den Anspruch auf unentgeltliche Heranziehung eines Dolmetschers für die Zwecke der Verteidigung, da dieser nicht weiter gehen könne als der Anspruch auf unentgeltliche Verteidigung (OLG Düsseldorf NJW 1989, 677).
  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 23.10.1978 (NJW 1979, 1091) ist Sinn des Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK, jede Ungleichheit zwischen einem Angeklagten, der der Gerichtssprache nicht mächtig ist, und einem solchen, der sie beherrscht, zu verhindern.
  • OLG Hamm, 04.01.1994 - 3 Ws 660/93

    Beiordnung, Dolmetscher, Dolmetscherkosten, Kosten, Gerichtssprache, MRK,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99
    Der Senat vertritt mit einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart StV 1986, 491; KG NStZ 1990, 402; OLG Frankfurt StV 1991, 457; OLG Hamm StV 1994, 475; OLG Celle StV 1997, 432; OLG Köln Stra FO 1999, 134) die Ansicht, dass für einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten ein faires Verfahren in aller Regel nur gewährleistet ist, wenn er die Möglichkeit erhält, die notwendigen vorbereitenden Gespräche mit seinem Verteidiger zu führen, und zwar auch dann, wenn er einen Verteidiger gewählt hat.
  • OLG Frankfurt, 06.06.1991 - 3 Ws 385/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2000 - 3 Ws 136/99
    Der Senat vertritt mit einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart StV 1986, 491; KG NStZ 1990, 402; OLG Frankfurt StV 1991, 457; OLG Hamm StV 1994, 475; OLG Celle StV 1997, 432; OLG Köln Stra FO 1999, 134) die Ansicht, dass für einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten ein faires Verfahren in aller Regel nur gewährleistet ist, wenn er die Möglichkeit erhält, die notwendigen vorbereitenden Gespräche mit seinem Verteidiger zu führen, und zwar auch dann, wenn er einen Verteidiger gewählt hat.
  • KG, 14.02.1985 - 1 Ss 269/84
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1988 - 3 Ws 721/88
  • LG Koblenz, 18.05.2007 - 6 Qs 43/07
    Die Beschwerde rekurriert hierzu zutreffend auf die einschlägige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz, hier Beschluss vom 11.02.1999, NStZ 2000, S. 276 f. [OLG Karlsruhe 03.01.2000 - 3 Ws 136/99].
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