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   OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20   

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OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20 (https://dejure.org/2021,4283)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.02.2021 - 2 Ws 264/20 (https://dejure.org/2021,4283)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 2 Ws 264/20 (https://dejure.org/2021,4283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 67d Abs 3 S 1 StGB, § 67d Abs 6 S 3 StGB
    Anforderungen an kriminalprognostisches Sachverständigengutachten nach langer Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 2 Ws 125/05

    Sicherungsverwahrung: Fortdauer der Sicherungsverwahrung über 10 Jahre hinaus bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
    Vielmehr müssen konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte (zur Bedeutung der Anlasstaten und des deliktischen Vorlebens im Rahmen der Prognoseentscheidung siehe unten 2. c) bb) (1); vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 8, und 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 7) dafür festgestellt werden, dass die Gefährlichkeit entgegen der gesetzlichen Vermutung fortbesteht.

    Das Sachverständigengutachten muss der besonderen Tragweite und dem Ausnahmecharakter der zu treffenden Entscheidung gerecht werden, namentlich hinreichend substantiiert sein und anerkannten wissenschaftlichen Standards genügen (vgl. - jeweils zur Sicherungsverwahrung - BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 114 = BVerfGE 109, 133 ff.; Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 3, 7 f., und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 4).

    Es muss prüfen, ob das Gutachten wissenschaftlichen Mindeststandards genügt und das Ergebnis der Begutachtung einer kritischen Hinterfragung unterziehen (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 115 f. = BVerfGE 109, 133 ff.; BGH, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, juris Rn. 14 = BGHSt 49, 347 ff.; Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 3, und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 4).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 115 ff. m.w.N. = BVerfGE 109, 133 ff.; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 7 f., und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 7,10; zu den Mindestanforderungen für Prognosegutachten eingehend Kröber u.a., NStZ 2019, 574 ff.; Boetticher u.a., NStZ 2006, 537 ff.; siehe auch Kröber, NStZ 1999, 593 ff. - jeweils m.w.N.; zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Prognosegutachten siehe Boetticher u.a., NStZ 2019, 553 ff.) muss der Sachverständige die für die Begutachtung maßgeblichen Einzelkriterien regelmäßig in einem sorgfältigen Verfahren erheben, das die Auswertung des Aktenmaterials, die eingehende Untersuchung des Probanden und die schriftliche Aufzeichnung des Gesprächsinhalts und des psychischen Befundes umfasst, dessen Ergebnisse gewichten und in einen Gesamtzusammenhang einstellen.

    Dies gilt umso mehr, als mit zunehmender Dauer der Freiheitsentziehung die Umstände für die Prognose an Bedeutung gewinnen, die - wie das Verhalten im Vollzug, Hinweise auf Einstellungsänderungen, durchgeführte Therapiemaßnahmen usw. - Erkenntnisse über das Erreichen des Maßregelziels (§ 33 PsychKHG) und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose vermitteln (vgl. zum Strafvollzug BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99, juris Rn. 22; siehe auch Senat, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 10).

    Es geht um die Abklärung, welche Risikofaktoren deutlich abgeschwächt und welche unverändert sind und ob und ggf. welche protektiven Faktoren aufgebaut wurden (zur notwendigen Prüfung, ob andere Persönlichkeitsaspekte - sei es durch Nachreifung, abnehmende Impulsivität, abnehmende Sexualität, Hospitalisierung usw. - die für die Tat ursächlichen Störungen und Persönlichkeitsstrukturen dergestalt überlagern, dass die Rückfallgefahr reduziert ist, siehe schon Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 8, und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 10).

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2005 - 2 Ws 76/05

    Erledigung einer 10 Jahre übersteigenden Sicherungsverwahrung: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
    Vielmehr müssen konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte (zur Bedeutung der Anlasstaten und des deliktischen Vorlebens im Rahmen der Prognoseentscheidung siehe unten 2. c) bb) (1); vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 8, und 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 7) dafür festgestellt werden, dass die Gefährlichkeit entgegen der gesetzlichen Vermutung fortbesteht.

    Das Sachverständigengutachten muss der besonderen Tragweite und dem Ausnahmecharakter der zu treffenden Entscheidung gerecht werden, namentlich hinreichend substantiiert sein und anerkannten wissenschaftlichen Standards genügen (vgl. - jeweils zur Sicherungsverwahrung - BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 114 = BVerfGE 109, 133 ff.; Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 3, 7 f., und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 4).

    Es muss prüfen, ob das Gutachten wissenschaftlichen Mindeststandards genügt und das Ergebnis der Begutachtung einer kritischen Hinterfragung unterziehen (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 115 f. = BVerfGE 109, 133 ff.; BGH, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, juris Rn. 14 = BGHSt 49, 347 ff.; Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 3, und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 4).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 115 ff. m.w.N. = BVerfGE 109, 133 ff.; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 7 f., und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 7,10; zu den Mindestanforderungen für Prognosegutachten eingehend Kröber u.a., NStZ 2019, 574 ff.; Boetticher u.a., NStZ 2006, 537 ff.; siehe auch Kröber, NStZ 1999, 593 ff. - jeweils m.w.N.; zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Prognosegutachten siehe Boetticher u.a., NStZ 2019, 553 ff.) muss der Sachverständige die für die Begutachtung maßgeblichen Einzelkriterien regelmäßig in einem sorgfältigen Verfahren erheben, das die Auswertung des Aktenmaterials, die eingehende Untersuchung des Probanden und die schriftliche Aufzeichnung des Gesprächsinhalts und des psychischen Befundes umfasst, dessen Ergebnisse gewichten und in einen Gesamtzusammenhang einstellen.

    Es geht um die Abklärung, welche Risikofaktoren deutlich abgeschwächt und welche unverändert sind und ob und ggf. welche protektiven Faktoren aufgebaut wurden (zur notwendigen Prüfung, ob andere Persönlichkeitsaspekte - sei es durch Nachreifung, abnehmende Impulsivität, abnehmende Sexualität, Hospitalisierung usw. - die für die Tat ursächlichen Störungen und Persönlichkeitsstrukturen dergestalt überlagern, dass die Rückfallgefahr reduziert ist, siehe schon Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 8, und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
    § 67d Abs. 6 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 1 StGB begründet ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass nicht etwa die Erledigung der Maßregel - wie dies nach § 67d Abs. 2 S. 1 StGB für die Aussetzung ihrer weiteren Vollstreckung zur Bewährung der Fall ist - von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose abhängig ist (allg. Meinung; vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 22. September 2020 - 2 Ws 171/20, juris Rn. 12; vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17, juris Rn. 29, und vom 3. April 2018 - 2 Ws 329/17, juris Rn. 32; KG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2017 - 5 Ws 228/17, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16, juris Rn. 18; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016 - 20 Ws 234/16, juris Rn. 15; siehe auch BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 105 = BVerfGE 109, 133 ff; BT-Drucks. 18/7244, S. 33).

    Eine Fortsetzung der Maßregel jenseits der Sechs- bzw. Zehnjahresgrenze kommt nur bei demjenigen in Betracht, dessen nunmehr vermutete Ungefährlichkeit widerlegt ist (vgl. - zur Sicherungsverwahrung - BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 106 = BVerfGE 109, 133 ff.).

    Das Sachverständigengutachten muss der besonderen Tragweite und dem Ausnahmecharakter der zu treffenden Entscheidung gerecht werden, namentlich hinreichend substantiiert sein und anerkannten wissenschaftlichen Standards genügen (vgl. - jeweils zur Sicherungsverwahrung - BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 114 = BVerfGE 109, 133 ff.; Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 3, 7 f., und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 4).

    Es muss prüfen, ob das Gutachten wissenschaftlichen Mindeststandards genügt und das Ergebnis der Begutachtung einer kritischen Hinterfragung unterziehen (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 115 f. = BVerfGE 109, 133 ff.; BGH, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, juris Rn. 14 = BGHSt 49, 347 ff.; Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 3, und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 4).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 115 ff. m.w.N. = BVerfGE 109, 133 ff.; siehe auch Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 7 f., und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 7,10; zu den Mindestanforderungen für Prognosegutachten eingehend Kröber u.a., NStZ 2019, 574 ff.; Boetticher u.a., NStZ 2006, 537 ff.; siehe auch Kröber, NStZ 1999, 593 ff. - jeweils m.w.N.; zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Prognosegutachten siehe Boetticher u.a., NStZ 2019, 553 ff.) muss der Sachverständige die für die Begutachtung maßgeblichen Einzelkriterien regelmäßig in einem sorgfältigen Verfahren erheben, das die Auswertung des Aktenmaterials, die eingehende Untersuchung des Probanden und die schriftliche Aufzeichnung des Gesprächsinhalts und des psychischen Befundes umfasst, dessen Ergebnisse gewichten und in einen Gesamtzusammenhang einstellen.

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2020 - 2 Ws 171/20

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
    a) Sind - wie hier - zehn Jahre der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vollzogen, erklärt das Gericht die Maßregel gemäß § 67d Abs. 6 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 1 StGB (zur Anwendbarkeit der Vorschrift auf "Altfälle" vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016 - 20 Ws 234/16, juris Rn. 13) für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. September 2020 - 2 Ws 171/20, juris Rn. 6, 11).

    § 67d Abs. 6 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 1 StGB begründet ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass nicht etwa die Erledigung der Maßregel - wie dies nach § 67d Abs. 2 S. 1 StGB für die Aussetzung ihrer weiteren Vollstreckung zur Bewährung der Fall ist - von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose abhängig ist (allg. Meinung; vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 22. September 2020 - 2 Ws 171/20, juris Rn. 12; vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17, juris Rn. 29, und vom 3. April 2018 - 2 Ws 329/17, juris Rn. 32; KG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2017 - 5 Ws 228/17, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16, juris Rn. 18; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016 - 20 Ws 234/16, juris Rn. 15; siehe auch BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 105 = BVerfGE 109, 133 ff; BT-Drucks. 18/7244, S. 33).

    Danach enthält § 67d Abs. 6 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 1 StGB - ebenso wie § 67d Abs. 6 S. 2 StGB - eine Regelvermutung für die Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung, die nur dann widerlegt ist, wenn die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte infolge seines Zustands rechtswidrige Taten der dort genannten Art begehen wird (Senat, Beschluss vom 22. September 2020 - 2 Ws 171/20, juris Rn. 12; BT-Drucks. 18/7244, S. 30 ff.).

  • OLG Rostock, 21.09.2016 - 20 Ws 234/16

    Maßregelvollstreckung: Erledigungserklärung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
    a) Sind - wie hier - zehn Jahre der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vollzogen, erklärt das Gericht die Maßregel gemäß § 67d Abs. 6 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 1 StGB (zur Anwendbarkeit der Vorschrift auf "Altfälle" vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016 - 20 Ws 234/16, juris Rn. 13) für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. September 2020 - 2 Ws 171/20, juris Rn. 6, 11).

    § 67d Abs. 6 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 1 StGB begründet ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass nicht etwa die Erledigung der Maßregel - wie dies nach § 67d Abs. 2 S. 1 StGB für die Aussetzung ihrer weiteren Vollstreckung zur Bewährung der Fall ist - von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose abhängig ist (allg. Meinung; vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 22. September 2020 - 2 Ws 171/20, juris Rn. 12; vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17, juris Rn. 29, und vom 3. April 2018 - 2 Ws 329/17, juris Rn. 32; KG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2017 - 5 Ws 228/17, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16, juris Rn. 18; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016 - 20 Ws 234/16, juris Rn. 15; siehe auch BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 105 = BVerfGE 109, 133 ff; BT-Drucks. 18/7244, S. 33).

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
    Dies gilt umso mehr, als mit zunehmender Dauer der Freiheitsentziehung die Umstände für die Prognose an Bedeutung gewinnen, die - wie das Verhalten im Vollzug, Hinweise auf Einstellungsänderungen, durchgeführte Therapiemaßnahmen usw. - Erkenntnisse über das Erreichen des Maßregelziels (§ 33 PsychKHG) und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose vermitteln (vgl. zum Strafvollzug BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99, juris Rn. 22; siehe auch Senat, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17

    Maßregel; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
    Sollte die Strafvollstreckungskammer die in § 67d Abs. 6 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 1 StGB genannten Voraussetzungen für die Fortdauer der Unterbringung über zehn Jahre hinaus bejahen, wird sie eine allgemeine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 67d Abs. 6 S. 1 Alt. 2 StGB durchzuführen haben (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. April 2019 - 1 Ws 53/19, juris Rn. 12 f.; OLG Hamm - III-3 Ws 288/17, juris Rn. 51; KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17, juris Rn. 34 ff.).
  • OLG Hamm, 30.10.2018 - 3 Ws 372/17

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; Schwere

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
    Denn bei derartigen Taten dürfte es sich um erhebliche rechtswidrige Taten handeln, durch welche die Opfer seelisch schwer geschädigt werden (vgl. zum Maßstab etwa OLG Hamm, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 Ws 372/17, juris Rn. 49 f. m.w.N.; BT-Drucks. 18/7244, S. 33 f.; zum Begriff der schweren seelischen Schädigung siehe Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 35; MüKo-StGB/Drenkhahn/Morgenstern, 4. Aufl., § 66 Rn. 103 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.10.2011 - StB 14/11

    Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (Prognosegutachten; verlässliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
    Wegen der zwingend erforderlichen weiteren Sachaufklärung - naheliegend unter Hinzuziehung eines anderen Sachverständigen - ist die Sache entgegen § 309 Abs. 2 StPO an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 Ws 281-282/00, juris Rn. 13 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 2 Ws 99/03, juris Rn. 12 ff.).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2019 - 1 Ws 53/19

    Fortdauer der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
    Sollte die Strafvollstreckungskammer die in § 67d Abs. 6 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 1 StGB genannten Voraussetzungen für die Fortdauer der Unterbringung über zehn Jahre hinaus bejahen, wird sie eine allgemeine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 67d Abs. 6 S. 1 Alt. 2 StGB durchzuführen haben (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. April 2019 - 1 Ws 53/19, juris Rn. 12 f.; OLG Hamm - III-3 Ws 288/17, juris Rn. 51; KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17, juris Rn. 34 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16

    Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe: Anforderungen an ein

  • OLG Stuttgart, 12.06.2003 - 2 Ws 99/03

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Umfassende Aufklärungspflicht der

  • KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17

    Überprüfung der Maßregelvollstreckung nach gesetzlicher Neuregelung:

  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00

    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

  • KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

  • OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17

    Maßregelvollstreckung: Berechnung der Unterbringungsdauer im psychiatrischen

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

  • OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 3 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17

    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der

  • KG, 29.12.2017 - 5 Ws 228/17

    Maßregelvollstreckung: Notwendige Gefährlichkeitsprognose bei Prüfung einer

  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel;

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