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   OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21   

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OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21 (https://dejure.org/2021,52690)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21 (https://dejure.org/2021,52690)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. März 2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21 (https://dejure.org/2021,52690)
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  • OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14

    Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
    Darüber hinaus findet keine Berechtigungsprüfung des Kartennutzers statt (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14, BeckRS 2015, 3297).

    In Betracht kommt in diesem Fall nicht eine Strafbarkeit gemäß § 263 StGB, sondern eine solche gemäß § 263a Abs. 1 StGB in der Variante der unbefugten Datenverwendung, weil die die Zugangsdaten nicht gegenüber einer natürlichen Person, sondern durch Eingabe in ein Computersystem verwendet werden (OLG Koblenz, Urt. v. 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14, BeckRS 2015, 3297; BayObLG, Beschl. v. 07.11.2000 - 5 StRR 31/00, BeckRS 2000, 15091; OLG Celle, NStZ-RR 2017, 80, 81).

  • OLG Köln, 09.07.1991 - Ss 624/90

    Entnahme von Geld aus einem Geldautomaten durch die unbefugte Verwendung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
    In den Fällen des Einsatzes von Codekarten ist die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz allerdings nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder - was vorliegend in Betracht kommt - mittels verbotener Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB erlangt hat (BGH NJW 1992, 445 [gefälschte Codekarte]; OLG Köln, NJW 1992, 125 f. [zur verbotenen Eigenmacht]; BGH 4 StR 559/04, Beschl. v. 29.6.2005; BGH 1 StR 482/03, Beschl. v. 31.3.2004, StraFo 2004, 284).

    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02, Beschl. v. 17.12.2002, 1 StR 482/03, Beschl. v. 31.3.2004, NStZ 2005, 213; OLG Celle, Beschl. v. 5.11.2021 - 1 Ws 277/10, BeckRS 2010, 28415 [Tankkarte]; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f. [EC-Karte]; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 263a Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, a. a. O. Rn. 11, 15).

  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
    In den Fällen des Einsatzes von Codekarten ist die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz allerdings nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder - was vorliegend in Betracht kommt - mittels verbotener Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB erlangt hat (BGH NJW 1992, 445 [gefälschte Codekarte]; OLG Köln, NJW 1992, 125 f. [zur verbotenen Eigenmacht]; BGH 4 StR 559/04, Beschl. v. 29.6.2005; BGH 1 StR 482/03, Beschl. v. 31.3.2004, StraFo 2004, 284).

    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02, Beschl. v. 17.12.2002, 1 StR 482/03, Beschl. v. 31.3.2004, NStZ 2005, 213; OLG Celle, Beschl. v. 5.11.2021 - 1 Ws 277/10, BeckRS 2010, 28415 [Tankkarte]; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f. [EC-Karte]; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 263a Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, a. a. O. Rn. 11, 15).

  • OLG Celle, 07.10.2016 - 2 Ss 113/16

    Strafbarkeit des unbefugten Einsatzes einer Tankkarte an einer automatisierten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
    In Betracht kommt in diesem Fall nicht eine Strafbarkeit gemäß § 263 StGB, sondern eine solche gemäß § 263a Abs. 1 StGB in der Variante der unbefugten Datenverwendung, weil die die Zugangsdaten nicht gegenüber einer natürlichen Person, sondern durch Eingabe in ein Computersystem verwendet werden (OLG Koblenz, Urt. v. 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14, BeckRS 2015, 3297; BayObLG, Beschl. v. 07.11.2000 - 5 StRR 31/00, BeckRS 2000, 15091; OLG Celle, NStZ-RR 2017, 80, 81).

    Soweit das OLG Celle in einer Entscheidung (NStZ-RR 2017, 80, 81) die Unmittelbarkeit des Schadenseintritts verneint hat, lag dieser Entscheidung ein Sachverhalt zugrunde, der sich aus Sicht des Senats vom vorliegend festgestellten Ablauf dadurch unterscheidet, dass dort der Tankkarte nur die Funktion zukam, die (automatisiert arbeitenden) Zapfsäulen "freizuschalten" und die Belastungsbuchung und Rechnungsstellung zum Nachteil des Tankkartenhalters erst in einem weiteren Zwischenschritt durch Personal der Tankstelle erfolgte.

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
    Das gilt gerade bei normativ geprägten Vorstellungsbildern der Tatopfer (BGH, Beschl. v. 16.8.2018 - 5 StR 348/18, NStZ 2019, 43; BGH, Urt. v. 22.11.2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215 ff.).

    Aus diesem Umstand hätte ein tragfähiger Schluss auf ein entsprechendes sachgedankliches Mitbewusstsein der Tankstellenmitarbeiter gezogen werden können (vgl. etwa BGH, NStZ 2014, 215 f. Rn. 9).

  • BayObLG, 07.11.2000 - 5St RR 317/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
    In Betracht kommt in diesem Fall nicht eine Strafbarkeit gemäß § 263 StGB, sondern eine solche gemäß § 263a Abs. 1 StGB in der Variante der unbefugten Datenverwendung, weil die die Zugangsdaten nicht gegenüber einer natürlichen Person, sondern durch Eingabe in ein Computersystem verwendet werden (OLG Koblenz, Urt. v. 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14, BeckRS 2015, 3297; BayObLG, Beschl. v. 07.11.2000 - 5 StRR 31/00, BeckRS 2000, 15091; OLG Celle, NStZ-RR 2017, 80, 81).

    Im vorliegenden Fall geht der Senat aufgrund des bislang festgestellten Ablaufs davon aus, dass der Tankkarte - entsprechend dem der Entscheidung des BayObLG vom 07.11.2000 (5StRR 317/00, BeckRS 2000, 15091) zugrunde liegenden Sachverhalt - nicht nur die Funktion eines "Schlüssels" zum Freischalten der Zapfsäulen zukam, sondern die Datenverarbeitungsanlage an der jeweiligen Kasse im Rahmen des Zahlungsvorgangs automatisch eine Belastungsbuchung zum Nachteil der S AG erstellte, ohne dass diesbezüglich noch eine nachfolgende Inhaltskontrolle - etwa durch Personal der Tankstelle - erfolgte (hierzu Schönke/Schröder/Perron, 30. Aufl. 2019, StGB, § 263a Rn. 21).

  • BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04

    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
    In den Fällen des Einsatzes von Codekarten ist die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz allerdings nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder - was vorliegend in Betracht kommt - mittels verbotener Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB erlangt hat (BGH NJW 1992, 445 [gefälschte Codekarte]; OLG Köln, NJW 1992, 125 f. [zur verbotenen Eigenmacht]; BGH 4 StR 559/04, Beschl. v. 29.6.2005; BGH 1 StR 482/03, Beschl. v. 31.3.2004, StraFo 2004, 284).
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 376/91

    Computerbetrug durch Entnahme von Bargeld aus Bankautomaten mit einer gefälschten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
    In den Fällen des Einsatzes von Codekarten ist die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz allerdings nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder - was vorliegend in Betracht kommt - mittels verbotener Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB erlangt hat (BGH NJW 1992, 445 [gefälschte Codekarte]; OLG Köln, NJW 1992, 125 f. [zur verbotenen Eigenmacht]; BGH 4 StR 559/04, Beschl. v. 29.6.2005; BGH 1 StR 482/03, Beschl. v. 31.3.2004, StraFo 2004, 284).
  • OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10

    Einreichung von Belegen beim Arbeitgeber nach missbräuchlicher Verwendung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
    Demgegenüber stellt die nur im Innenverhältnis abredewidrig erfolgte Benutzung einer im Außenverhältnis wirksam überlassenen Codekarte keine für § 263a StGB erforderliche täuschungsgleiche Handlung dar (vgl. BGH, 1 StR 412/02, Beschl. v. 17.12.2002, 1 StR 482/03, Beschl. v. 31.3.2004, NStZ 2005, 213; OLG Celle, Beschl. v. 5.11.2021 - 1 Ws 277/10, BeckRS 2010, 28415 [Tankkarte]; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f. [EC-Karte]; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 263a Rn. 13; Schönke/Schröder-Perron, a. a. O. Rn. 11, 15).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
    Ihnen ist nicht zu entnehmen, ob das Amtsgericht aus indiziellen Umständen - und gegebenenfalls aus welchen - den Schluss darauf gezogen hat, dass die Mitarbeiter der Tankstellen hinsichtlich der Berechtigung des Angeklagten einem Irrtum unterlagen (anders etwa im Fall BGH, Beschl. v. 4.9.2014 - 1 StR 314/14, NStZ 2015, 98).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 153/16

    Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines

  • BGH, 16.08.2018 - 5 StR 348/18

    Irrtumsfeststellung beim Betrug (normativ geprägtes Vorstellungsbild; Verzicht

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