Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 19 U 168/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9168
OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 19 U 168/02 (https://dejure.org/2003,9168)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2003 - 19 U 168/02 (https://dejure.org/2003,9168)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2003 - 19 U 168/02 (https://dejure.org/2003,9168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer unwahren und ehrverletzenden Tatsachenbehauptung; Behauptung das sei eine Lüge als Tatsachenbehauptung; Rechtsschutzbedürfnis bei längerem Zeitablauf nach der Tatsachenbehauptung; Abhängigkeit des Rechtsschutzbedürfnisses von der Größe des Personenkreises, ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Zeitablauf

    §§ 823, 1004 BGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 917
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 19 U 168/02
    Trifft letzteres nicht zu, was ggf. vom Kläger zu beweisen wäre (BGH NJW 1977, 1681; Baumgärtel, Beweislast, 2. Aufl., § 1004 BGB, Rdn. 2; Ehmann in Erman, 10. Aufl., Anh. zu § 12 BGB, Rdn. 752), so läge in der Äußerung des Beklagten eine unwahre und zudem ehrverletzende Tatsachenbehauptung, die von ihm zu widerrufen der Kläger grundsätzlich unter der Voraussetzung beanspruchen kann, dass dies geeignet ist, einen hierdurch hervorgerufenen fortbestehenden Störungszustand zu beseitigen (vgl. u.a. BGHZ 128, 1 S. 6; Hager in Staudinger [1999], § 823 BGB, Rdn. C 277; Palandt/Thomas, 62. Aufl., vor § 823 BGB, Rdn. 27; Rixecker in MünchKom, 4. Aufl., Anh. zu § 12 BGB, Rdn. 183).

    Allerdings ist anerkannt, dass dem Widerrufsverlangen wegen Zeitablaufs das Rechtsschutzbedürfnis fehlen bzw. durch bloßen Zeitablauf der zu widerrufenden Behauptung die verletzende Wirkung genommen werden kann (BGHZ 128, 1 S. 9; OLG München AfP 1974, 119; OLG Hamburg AfP 1971, 105; Hager, a.a.O. Rdn. 279; Ehmann, a.a.O., Rdn. 750).

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 19 U 168/02
    Dass die Behauptung, wie hier in einer Abteilungspersonalversammlung, in einem engeren Kreis aufgestellt worden ist, steht einem Widerrufsverlangen nicht entgegen (vgl. BGHZ 89, 198; Ehmann, a.a.O. Rdn. 749).
  • BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75

    Heimstättengemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 19 U 168/02
    Trifft letzteres nicht zu, was ggf. vom Kläger zu beweisen wäre (BGH NJW 1977, 1681; Baumgärtel, Beweislast, 2. Aufl., § 1004 BGB, Rdn. 2; Ehmann in Erman, 10. Aufl., Anh. zu § 12 BGB, Rdn. 752), so läge in der Äußerung des Beklagten eine unwahre und zudem ehrverletzende Tatsachenbehauptung, die von ihm zu widerrufen der Kläger grundsätzlich unter der Voraussetzung beanspruchen kann, dass dies geeignet ist, einen hierdurch hervorgerufenen fortbestehenden Störungszustand zu beseitigen (vgl. u.a. BGHZ 128, 1 S. 6; Hager in Staudinger [1999], § 823 BGB, Rdn. C 277; Palandt/Thomas, 62. Aufl., vor § 823 BGB, Rdn. 27; Rixecker in MünchKom, 4. Aufl., Anh. zu § 12 BGB, Rdn. 183).
  • LG Ingolstadt, 29.07.2022 - 83 O 1394/21

    Unterlassungsanspruch gegen Leitfaden für gendersensible Sprache bei Audi

    Hierbei kann zunächst dahingestellt bleiben, ob die für den Bereich von Ehrverletzungen entwickelte Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2003 - 19 U 168/02 -, Rn. 5 m. w. N, juris), auf die sich die Beklagtenseite stützt, auch auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2021 - U (Kart) 16/20

    Schadensersatzanspruch wegen der Verhängung von Maßnahmen gegen

    So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Klage auf Widerruf einer mündlichen Äußerung im kleinen Kreis nach einem Zeitraum von einem Jahr abgewiesen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.4.2003, 19 U 168/02).
  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19

    Wissenschaftliche Debatte: Der enttäuschte Autor lässt seinen Anwalt schreiben

    Wartet der Betroffene mehr als sieben Monate zu, soll das der Erforderlichkeit noch nicht entgegenstehen (BGH NJW 2004, 1034 - Unechte Frage), andererseits soll nach dem OLG Karlsruhe nach einem Jahr die Erforderlichkeit entfallen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 917; vgl. auch LG Hamburg AfP 2007, 273; Soehring/Hoene, a.a.O., § 31 Rn. 20).
  • AG München, 20.10.2016 - 213 C 10547/16

    Kein Anspruch auf Beseitigung der Protokollierung falscher Beschuldigungen in

    Bei derartigen Ansprüchen ist anerkannt, dass die verletzenden Wirkungen durch Zeitablauf bzw. langes Zuwarten bis zu einem Vorgehen gegen die Beeinträchtigung beseitigt sein können (BGH, Urteil vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94 -, BGHZ 128, 1-16, Rn. 61 juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. April 2003 - 19 U 168/02 -, Rn. 5, juris, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht