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   OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07   

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https://dejure.org/2009,8431
OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07 (https://dejure.org/2009,8431)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2009 - 14 U 140/07 (https://dejure.org/2009,8431)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2009 - 14 U 140/07 (https://dejure.org/2009,8431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers: Verunreinigung des Fußbodens durch verschüttete Flüssigkeiten und Glasscherben; Schmerzensgeldanspruch eines 24jährigen Mannes für Schnittwundenverletzung der rechten Hand mit Dauerschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers bei Verunreinigung des Fußbodens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Diskothekenbetreiber - Verkehrssicherungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers bei Verunreinigung des Fußbodens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ra-braune.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgerutscht in der Disko

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1043
  • ZMR 2009, 848
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88

    Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer kann durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend gemacht werden (BGH, NJW-RR 1989, 918; BGH, VersR 1956, 625).
  • OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02

    Verbraucherrecht: Nicht jeder lacht auf der "Lachenden Kölnarena"; Umfang der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Es gibt zwar Umstände, unter denen mit verschütteter Flüssigkeit oder sonstiger Feuchtigkeit am Boden gerechnet werden muss und Reinigungsmaßnahmen zeitweise unmöglich oder jedenfalls unzumutbar sind: Das ist etwa der Fall, wenn am Ende einer Karnevalsveranstaltung Tausende von Besuchern gleichzeitig zu den Ausgängen der Kölnarena strömen, viele nicht ganz leere Bierfässer mit sich führen und Böden und Treppen mit auslaufendem Bier beschmutzen (OLG Köln, NJW-RR 2003, 85), oder wenn zum Beginn einer Veranstaltung Hunderte von Besuchern von der feuchten Straße, auf der sich teilweise noch Schneereste befinden, in eine Halle strömen (OLG Köln, VersR 1994, 1251).
  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Im Fall einer solchen objektiven Pflichtverletzung ist es Sache des Betreibers, darzulegen und zu beweisen, dass ihn und seine Angestellten kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand trifft (BGH, NJW 1986, 2757; OLG Köln, VersR 1999, 861).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 223/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer kann durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend gemacht werden (BGH, NJW-RR 1989, 918; BGH, VersR 1956, 625).
  • OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97

    Culpa in contrahendo

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Im Fall einer solchen objektiven Pflichtverletzung ist es Sache des Betreibers, darzulegen und zu beweisen, dass ihn und seine Angestellten kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand trifft (BGH, NJW 1986, 2757; OLG Köln, VersR 1999, 861).
  • BGH, 30.10.1990 - VI ZR 40/90

    Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts; Rutschgefahr eines Parkettfußbodens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    In einem Festsaal, in dem gefeiert und auch getanzt wird, wird ein glatter Parkettboden von den Gästen dagegen nicht nur hingenommen, sondern sogar erwartet (BGH, NJW 1991, 921).
  • BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93

    Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Er erfüllt seine Sorgfaltspflichten nur, wenn er einen Bodenbelag auswählt, der bei Feuchtigkeit und Nässe die bestmögliche Rutschfestigkeit besitzt (BGH, NJW 1994, 2617).
  • OLG Köln, 13.07.1993 - 22 U 34/93

    Veranstaltung; Besucher; Halle; Eingangsbereich; Nässe ; Witterungsverhältnisse;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Es gibt zwar Umstände, unter denen mit verschütteter Flüssigkeit oder sonstiger Feuchtigkeit am Boden gerechnet werden muss und Reinigungsmaßnahmen zeitweise unmöglich oder jedenfalls unzumutbar sind: Das ist etwa der Fall, wenn am Ende einer Karnevalsveranstaltung Tausende von Besuchern gleichzeitig zu den Ausgängen der Kölnarena strömen, viele nicht ganz leere Bierfässer mit sich führen und Böden und Treppen mit auslaufendem Bier beschmutzen (OLG Köln, NJW-RR 2003, 85), oder wenn zum Beginn einer Veranstaltung Hunderte von Besuchern von der feuchten Straße, auf der sich teilweise noch Schneereste befinden, in eine Halle strömen (OLG Köln, VersR 1994, 1251).
  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 9 U 77/15

    Stolperkante und nasse Tanzfläche - Verkehrssicherungspflichten

    Damit steht eine objektive Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zu 2.) und 3.) fest (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237, implizit BGH NZV 2013, 534, 535; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, Az. 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949, Rdnr. 21).

    Hierbei haben sie sowohl ein Organisationsverschulden als auch Mängel bei der Ausführung der getroffenen Organisationsanordnungen auszuschließen (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949).

    Generelle Anweisungen genügen nicht, wenn sie nicht befolgt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949) und es deshalb zu gefahrenträchtigen Zuständen kommt (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237).

    Steht in Rede, dass Glasscherben auf dem Boden einer Discothek erst kurz vor dem Unfall - und zwar nicht durch ein Verhalten des Geschädigten selbst - dorthin geraten sind, trägt der Discothekenbetreiber die Beweislast und muss insbesondere vortragen und beweisen, wann und von welchem Mitarbeiter der betreffende Bereich vor dem Unfallzeitpunkt zuletzt in Augenschein genommen worden ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949).

    Der Besucher einer Discothek hat nur bei Vorliegen besonderer Umstände mit einer Verunreinigung des Fußbodens und der damit verbundenen Rutschgefahr zu rechnen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949).

  • OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
    So hat das OLG Karlsruhe in einer Entscheidung vom 03. April 2009 (Az.: 14 U 140/07) ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,00 EUR (Indexanpassung 2023: 9.422,00 EUR) zuzüglich immateriellem Vorbehalt zuerkannt.
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