Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15739
OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15 (https://dejure.org/2015,15739)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.06.2015 - 2 Ws 194/15 (https://dejure.org/2015,15739)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 2 Ws 194/15 (https://dejure.org/2015,15739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,15739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Legalprognose, getilgte Vorstrafen, Verwertungsverbot.

  • openjur.de

    Verwertungsverbot bei Entscheidung über bedingte Entlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Aussetzung des Strafrests einer Freiheitsstrafe nach § 57 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454 Abs. 2
    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Aussetzung des Strafrests einer Freiheitsstrafe nach § 57 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwertungsverbot für getilgte Vorstrafen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingte Entlassung - und die bereits getilgten Vorstrafen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot für getilgte Vorstrafen bei der Legalprognose nach § 57 StGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 363 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00

    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15
    Eine eigene Sachentscheidung des Senats ist daher nicht veranlasst (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2000, 317).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15
    Auch § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG kann eine solche Verwertung nicht rechtfertigen, da mit Geisteszustand i.S. des § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG der psychische Zustand des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tatbegehung gemeint ist und nicht die - hier im Rahmen der Strafaussetzung - zu treffende Prognoseentscheidung zur Gefährlichkeit des Verurteilten (BGH, Beschluss vom 28.08.2012, 3 StR 309/12).
  • OLG Celle, 05.08.2011 - 1 Ws 282/11

    Ausnahme vom Verbot der Vorhaltung von Taten und Verurteilungen wegen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15
    Die sich den Ausführungen des Sachverständigen anschließende Strafvollstreckungskammer hat insoweit verkannt, dass die im Gutachten ausführlich erörterten - einschlägigen - Vorstrafen des Verurteilten aus den Jahren 1998 und 2001 nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers hätten verwertet werden dürfen, da diese Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister getilgt sind und somit ein gesetzliches Verwertungsverbot gemäß § 51 Abs. 1 BZRG, das auch bei Entscheidungen über die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe nach § 57 StGB zu beachten ist, besteht (vgl. BeckOK-Bücherl, Stand: 15.1.2015, § 51 BZRG, Rn. 28; KG Berlin, Beschluss vom 6.3.1998, 1 AR 216/98 - 5 Ws 141/98, BeckRS 1998, 15153; OLG Celle, Beschluss vom 5.8.2011, 1 Ws 282/11, BeckRS 2011, 21234).
  • KG, 06.03.1998 - 5 Ws 141/98

    Reststrafenbewährung bei Wiederholungstäter mit getilgten Vorstrafen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 Ws 194/15
    Die sich den Ausführungen des Sachverständigen anschließende Strafvollstreckungskammer hat insoweit verkannt, dass die im Gutachten ausführlich erörterten - einschlägigen - Vorstrafen des Verurteilten aus den Jahren 1998 und 2001 nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers hätten verwertet werden dürfen, da diese Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister getilgt sind und somit ein gesetzliches Verwertungsverbot gemäß § 51 Abs. 1 BZRG, das auch bei Entscheidungen über die Aussetzung des Strafrestes einer Freiheitsstrafe nach § 57 StGB zu beachten ist, besteht (vgl. BeckOK-Bücherl, Stand: 15.1.2015, § 51 BZRG, Rn. 28; KG Berlin, Beschluss vom 6.3.1998, 1 AR 216/98 - 5 Ws 141/98, BeckRS 1998, 15153; OLG Celle, Beschluss vom 5.8.2011, 1 Ws 282/11, BeckRS 2011, 21234).
  • OLG Jena, 18.10.2016 - 1 Ws 418/16

    Strafvollstreckungssache: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer bei

    Das Verwertungsverbot ist auch bei Entscheidungen über die Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB zu berücksichtigen, so dass getilgte Strafen eine Erstverbüßern vorbehaltene Halbstrafenaussetzung nach § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht ausschließen (Fischer, StGB, 63. Aufl., § 57, Rdnr. 27; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57, Rdnr. 33; MK/Groß, StGB, 2. Aufl., § 57, Rdnr. 25) und nach der vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung auch nicht für die im Rahmen von § 57 StGB zu treffende Legalprognose herangezogen werden dürfen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.06.2015, Az. 2 Ws 194/15; OLG Celle, Beschl. v. 05.08.2011, Az. 1 Ws 282/11; KG Berlin, Beschl. v. 06.03.1998, Az. 1 AR 216/98; s. a. BGH, Beschl. v. 04.02.2010, Az. 3 StR 8/10 bzgl. der von vergleichbaren Kriterien abhängenden Prognose i. R. v. § 56 StGB, jeweils bei juris); letzteres gilt bereits im Rahmen kriminalprognostischer Begutachtung (OLG Karlsruhe, a. a. O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht