Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.06.2019 - 9 W 12/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16796
OLG Karlsruhe, 03.06.2019 - 9 W 12/19 (https://dejure.org/2019,16796)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.06.2019 - 9 W 12/19 (https://dejure.org/2019,16796)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 9 W 12/19 (https://dejure.org/2019,16796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,16796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 269 Abs. 3
    Kein Kostenerstattungsanspruch des evident nur scheinbar verklagten Versicherers

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91 Abs 2 S 1 ZPO, § 269 Abs 3 ZPO
    Kostenerstattungsanspruch eines Scheinbeklagten: Auslegung der Klageschrift bei fehlerhafter Bezeichnung des Beklagten; Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe zur Richtigstellung des Rubrums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3
    Kostenerstattungsanspruch eines Scheinbeklagten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3
    Auslegung einer Klageschrift bei fehlerhafter Parteibezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Kostenerstattung des Scheinbeklagten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1470
  • MDR 2019, 1155
  • VersR 2020, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2019 - 9 W 12/19
    Die Rechtsprechung billigt einem Scheinbeklagten, der aus dem Rechtsstreits entlassen wird, allerdings in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 ZPO dann einen Kostenerstattungsanspruch zu, wenn der Kläger die fehlerhafte Einbeziehung des Scheinbeklagten in den Rechtsstreit veranlasst hat (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 582).
  • OLG Koblenz, 23.09.1996 - 5 W 429/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2019 - 9 W 12/19
    Wer sich in einer solchen Situation ohne hinreichenden Grund in das Prozessrechtsverhältnis anderer Parteien hineindrängt, bedarf des Schutzes einer Kostenfreistellung (§ 269 Abs. 3 ZPO) nicht (vgl. OLG München, OLGZ 1981, 1989, 1990; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.09.1996 - 5 W 429/96 -, Rn. 8, zitiert nach Juris).
  • LG München I, 09.09.2021 - 36 T 6514/21

    Rubrumsberichtigung in Beschlussanfechtungsklage gegen

    Selbst bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Partei angesprochen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.11.2010, Az.: 5 U 932/10; BAG, NJW 2007, 2877, 2878; BAG, NJW 2009, 1293 ff.; vgl. zur Problematik des Scheinbeklagten ferner OLG Karlsruhe, NJW-RR 2019, 1470, 1471).Dabei gilt ferner der Grundsatz, dass die Klageerhebung gegen die in Wahrheit gemeinte Partei nicht an deren fehlerhaften Bezeichnung scheitern darf, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (OLG Schleswig, NJW-RR 2013, 1151, 1153; BAG NJW 2007, 458 ff.; Musielak/Voit/Weth, ZPO, § 50, Rdnr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht