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   OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03   

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OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03 (https://dejure.org/2003,3347)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2003 - 3 Ws 72/03 (https://dejure.org/2003,3347)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 3 Ws 72/03 (https://dejure.org/2003,3347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Anforderungen an eine Eröffnung des Hauptverfahrens; Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung; Bestehen einer besonderen Informationspflicht und Prüfungspflicht der Mitglieder des Vorstandes eines Kreditinstituts im Zuge erneuter ...

  • Wolters Kluwer
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 367 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03
    Dieses hob der Bundesgerichtshof auf die Revision der Staatsanwaltschaft mit Urteil vom 15.11.2001 - 1 StR 185/01 - (nur teilweise abgedruckt in BGHSt 47, 148) mit den Feststellungen im Komplex R./G. - insoweit waren die Angeschuldigten vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden - unter Verwerfung der Revision im Übrigen teilweise auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht M. zurück; insoweit wird die erneute Hauptverhandlung seit dem 26.06.2003 vor der Strafkammer 22/Wirtschaftsstrafkammer 2 durchgeführt.

    Einer näheren Darstellung der darin genannten gesetzlichen, satzungsrechtlichen und sich aus den jeweiligen Dienstverträgen ergebenden Pflichten sowie der sparkassenrechtlich vorgeschriebenen Bewertungsrichtlinien bezüglich gewährter Sicherheiten bedurfte es nicht; die Pflichten von Bankleitern bei der Kreditvergabe haben nicht zuletzt durch die bekannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 46, 30; 47, 148) ihre Umschreibung bzw. Konkretisierung erfahren.

    Dass in der Folgezeit das hier vorangegangene Beschwerdeverfahren im Komplex A. beim Senat bis zu dessen Entscheidung am 12.03.2002 (3 Ws 3/00) etwa zweieinviertel Jahre anhängig war, gründet darin, dass es nach Abtrennung dieses Teilverfahrens bzw. Nichteröffnung des Hauptverfahrens mit Beschluss der Strafkammer 24 / Wirtschaftsstrafkammer 4 vom 20.12.1999 galt, - sachdienlicher Weise - zunächst die, wie noch darzustellen ist, Ergebnisse des bereits laufenden Hauptverfahrens, insbesondere die - nun aus dessen Urteil vom 15.11.2001 (1 StR 185/01) ersichtliche, die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung fortentwickelnde - Haltung des Bundesgerichtshofes zur Verantwortlichkeit bzw. Untreue von Bankleitern bei Kreditvergaben hier einzubringen.

    In der Sache selbst - in materieller Hinsicht - besteht hinreichender Tatverdacht im Sinne der Anklagevorwürfe aufgrund der in der Anklageschrift im Einzelnen bezeichneten Beweismittel und deren vorläufiger Würdigung im "Wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen", der der Senat in ihren tragenden Erwägungen nach Aktenlage bei Anlegung der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15.11.2001 - 1 StR 185/01 - (BGHSt 47, 148; vgl. auch BGHSt 46, 30) sowohl zu den Merkmalen der Pflichtwidrigkeit, der Vermögensgefährdung und des Vermögensschadens i.S.d. § 266 Abs. 1 StGB als auch zum diesbezüglich zumindest erforderlichen bedingten Vorsatz entwickelten Maßstäbe beitritt.

  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03
    Einer näheren Darstellung der darin genannten gesetzlichen, satzungsrechtlichen und sich aus den jeweiligen Dienstverträgen ergebenden Pflichten sowie der sparkassenrechtlich vorgeschriebenen Bewertungsrichtlinien bezüglich gewährter Sicherheiten bedurfte es nicht; die Pflichten von Bankleitern bei der Kreditvergabe haben nicht zuletzt durch die bekannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 46, 30; 47, 148) ihre Umschreibung bzw. Konkretisierung erfahren.

    In der Sache selbst - in materieller Hinsicht - besteht hinreichender Tatverdacht im Sinne der Anklagevorwürfe aufgrund der in der Anklageschrift im Einzelnen bezeichneten Beweismittel und deren vorläufiger Würdigung im "Wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen", der der Senat in ihren tragenden Erwägungen nach Aktenlage bei Anlegung der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15.11.2001 - 1 StR 185/01 - (BGHSt 47, 148; vgl. auch BGHSt 46, 30) sowohl zu den Merkmalen der Pflichtwidrigkeit, der Vermögensgefährdung und des Vermögensschadens i.S.d. § 266 Abs. 1 StGB als auch zum diesbezüglich zumindest erforderlichen bedingten Vorsatz entwickelten Maßstäbe beitritt.

    Ergeben sich Zweifel oder Unstimmigkeiten, sind eigene Nachprüfungen geboten (BGH a.a.O. UAS 25; BGHSt 46, 30).

  • BVerfG, 30.09.1999 - 2 BvR 1775/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03
    Mit seiner Entscheidung vom 30.09.1999 - 2 BvR 1775/99 - hat das Bundesverfassungsgericht nicht die Dauer des Gesamtverfahrens als solche, sondern die der Untersuchungshaft der beiden Angeschuldigten F. H. und H. H. mit Blick auf deren Freiheitsgrundrecht als unverhältnismäßig beanstandet.

    Die gebotene Gesamtwürdigung der Sachverhalte (vgl. hierzu schon Senat B. v. 21.05.1999 - 3 HEs 24/99 -) hatte bereits der ursprünglich erkennenden Strafkammer 24/Wirtschaftsstrafkammer 4 Anlass gegeben, obwohl es sich seit dem 17.03.1998 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.09.1999 - 2 BvR 1775/99 - bzw. denen des Senats vom 01.10.1999 - 3 Ws 205 und 206/99 - im Falle der Angeschuldigten F. H. und H. H. um eine Haftsache gehandelt hatte, nicht vor Erhebung der letzten Teilanklage vom 25.08.1999 über die Eröffnung bzw. Nichteröffnung des Hauptverfahrens, wie schließlich am 20.12.1999 beschlossen, zu befinden.

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03
    Damit bereits den Anklagesatz zu befrachten, ist tunlichst zu vermeiden (vgl. zur Unzulässigkeit eines zu langen, weil Beweiswürdigung betreibenden Anklagesatzes: BGH NJW 1987, 1209).
  • BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 248/83

    Darlegungs- und Beweislast bei Widerruf eines Erbvertrages durch den Erblasser

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03
    Im Rahmen des Untreuetatbestandes ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen ist (BGH NJW-RR 1986, 371, 372).
  • BGH, 29.03.2001 - 3 StR 39/01

    Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen im Strafmaß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03
    Allerdings wird die Strafkammer im Falle eines Schuldspruches im Rahmen der Strafzumessung den langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil, die Belastung der Angeschuldigten durch die lange Verfahrensdauer, die der Senat nicht verkennt, und eine etwaige partielle Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 EMRK zu bedenken haben (vgl. etwa BGH NJW 1999, 1198; NStZ-RR 2001, 294; StraFo 2001, 409 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03
    Eine rechtsstaatswidrige - gar ein Verfahrenshindernis begründende - Verfahrensverzögerung während des seit Einleitung (Mitte 1996) des sich ursprünglich auf den Tatzeitraum von 1990 bis 1996 erstreckenden Ermittlungsverfahrens, wie die Verteidigung des Angeschuldigten Dr. R. geltend macht, vermag der Senat vorliegend nicht zu erkennen, zumal das Gesamtverfahren komplexe, tatsächlich und rechtlich schwierige Sachverhalte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zum Gegenstand hat, deren Beurteilung umfangreiche, aufwändige, über dem Durchschnitt wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren liegende Ermittlungen erforderlich machte, die sich nicht zuletzt im Umfang der angefallenen Akten widerspiegeln (vgl. etwa BGH NJW 2001, 1146, 1149 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03
    Allerdings wird die Strafkammer im Falle eines Schuldspruches im Rahmen der Strafzumessung den langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil, die Belastung der Angeschuldigten durch die lange Verfahrensdauer, die der Senat nicht verkennt, und eine etwaige partielle Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 EMRK zu bedenken haben (vgl. etwa BGH NJW 1999, 1198; NStZ-RR 2001, 294; StraFo 2001, 409 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94

    Fehlerhafte Anklageschrift (mangelhafte Darstellung des wesentlichen Ergebnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03
    Sie bezeichnet die den Angeschuldigten zur Last gelegten Taten sowie Ort und Zeit ihrer Begehung so genau, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat jeweils gemeint ist; es bleibt nicht unklar, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (BGHSt 40, 390; Senat B. v. 12.03.2002 - 3 Ws 3/00 -).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03
    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; Senat wistra 1985, 163).
  • BGH, 18.06.1970 - III ZR 95/68

    Anklage - Legalitätsprinzip - Ermessensentscheidungen - Tatverdacht -

  • KG, 20.05.1996 - 3 Ws 110/96
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    In derartigen Fällen ist eine eigene Nachprüfung geboten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2003 - 3 Ws 72/03 = wistra 2005, 72).

    Dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Kreditvergabe auf einem wirtschaftlich vernünftigen Gesamtplan beruht und deshalb nach einem Durchgangsstadium die Sanierung des gesamten Kreditengagements erfolgversprechend erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2001 - 1 StR 185/01 = BGHSt 47, 148, 153 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2003 - 3 Ws 72/03 = wistra 2005, 72; Altenhain, in: Momsen/Grützner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 20 Rn. 52; Bittmann, Praxishandbuch des Insolvenzstrafrecht, 2. Aufl. 2017, § 28 Rn. 53; Dierlamm, in: MüKo/StGB, 4. Aufl. 2022, § 266 Rn. 270; Hadamitzky, in: Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 7. Aufl. 2021, Rn. 67.73; Saliger, in: Esser u.a., Wirtschaftsstrafrecht, § 266 StGB Rn. 62).

    Bei SP kann aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags, in ihrem Geschäftsgebiet den Mittelstand mit Krediten zu versorgen (§ 2 SpkG NRW) nach sorgfältiger Prüfung der Kreditwürdigkeit bei der Erfolgsbewertung auch weiter Umstände wie die ökonomisch sinnvolle Erhaltung eines Unternehmens und seiner Arbeitsplätze in die Abwägung miteinbezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2001 - 1 StR 185/01 = BGHSt 47, 148, 153 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2003 - 3 Ws 72/03 = wistra 2005, 72; Altenhain, in: Momsen/Grützner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 20 Rn. 52).

    Rechnet der Täter hingegen nur mit Umständen, die eine Pflichtwidrigkeit seines Tuns und eine Minderwertigkeit des Rückzahlungsanspruchs begründen, und nimmt er diese billigend in Kauf, ist bedingter Vorsatz gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 13.08.2009 - 3 StR 576/08 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2003 - 3 Ws 72/03 = wistra 2005, 72).

  • OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder

    Ein hinreichender Tatverdacht besteht iSd § 203 StPO dann, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich erscheint (OLG Karlsruhe, wistra 2005, 72; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Auflage, § 203 RN 13).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts;

    Ein hinreichender Tatverdacht besteht dann, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich erscheint (OLG Karlsruhe, wistra 2005, 72f.; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 203, Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11

    Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden

    Ein hinreichender Tatverdacht besteht dann, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich erscheint (OLG Karlsruhe wistra 2005, 72f.; Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, StPO, 26. Auflage, § 203, Rdnr. 13).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; Senat wistra 1985, 163; ders. wistra 2005, 72).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04

    Voraussetzungen für die Pflichtwidrigkeit des Abschlusses eines Vergleichs über

    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; Senat wistra 2005, 72; B. v. 01.08.2005 - 3 Ws 285/04).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07

    Strafrecht - Strafrechtliche Konsequenzen eines Balkonabsturzes für Bauträger?

    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (vgl. BGHSt 23, 304, 306; Senat NStZ-RR 2007, 78; wistra 2005, 72).
  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 5 Ws 438/13

    Entscheidung über die Eröffnung bei der Konstellation Aussage gegen Aussage

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn die vorläufige Tatbewertung eine Wahrscheinlichkeit für eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, wistra 2005, 72, 73; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 203 Rdnr. 2).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 3 Ws 302/05

    Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Eröffnung der Hauptverhandlung;

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  • OLG Hamm, 14.06.2007 - 4 Ws 149/07
    Dabei ist der hier ausschlaggebende Aspekt der möglichen Beweisbarkeit der Tatvorwürfe eine Voraussage, die sich auf Grund der Hauptverhandlung als unzulänglich oder falsch erweisen kann ( OLG Karlsruhe, Beschluss v. 03.07.2003, 3 Ws 72/03, BeckRS 2004 09073).
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