Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.09.2010 - 5 WF 179/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14953
OLG Karlsruhe, 03.09.2010 - 5 WF 179/10 (https://dejure.org/2010,14953)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.09.2010 - 5 WF 179/10 (https://dejure.org/2010,14953)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. September 2010 - 5 WF 179/10 (https://dejure.org/2010,14953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung einer Frist zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung einer Frist zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 571
  • AnwBl 2011, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 20.07.2015 - 11 UF 113/15

    Einstweiliges Anordnungsverfahren in einer Familiensache: Rechtsmittel gegen die

    Vielmehr liegt ein Beschluss im Sinne des § 38 Abs. 1 FamFG vor (Keidel/ Giers , FamFG 18. Aufl., § 52 Rn. 7,9; Johannsen/Henrich/ Büte , Familienrecht 6. Auflage, § 52 FamFG, Rn. 7; Prütting/Helms/ Stößer FamFG 3. Aufl. § 52 Rn. 4; ebenfalls für eine Anfechtbarkeit, allerdings nach §§ 567 ff. ZPO analog OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 571; aA unanfechtbar Zöller/ Feskorn ZPO 30. Aufl. § 52 FamFG Rn. 5; Thomas/Putzo/ Reichold ZPO 35. Aufl. § 52 FamFG Rn. 7).

    Dies wird damit begründet, dass es vermieden werden soll dem Antragssteller ein Hauptsacheverfahren aufzuzwängen, obwohl er an der Durchsetzung seines Anspruchs kein Interesse mehr hat, etwa weil dieser bereits erfüllt wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr durchsetzbar ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 571).

    Denn von einer einstweiligen Anordnung geht keine Gefahr mehr aus, wenn eine zeitlich begrenzte Anordnung abgelaufen ist und daher nicht mehr vollstreckt werden kann (Zöller/ Feskorn , ZPO 30. Auflage, § 52 FamFG, Rn. 5; Bork/Jacoby/Schwab/ Löhnig/Heiß , FamFG 2. Auflage, § 52, Rn. 19; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 571).

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2019 - 18 UF 254/18

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Abänderung von einstweiligen Anordnungen

    Auf die Frage, ob das Abänderungsverfahren gemäß § 54 Abs. 1 FamFG gegenüber dem Verfahren auf Neuentscheidung nach mündlicher Verhandlung nachrangig ist (verneinend OLG Karlsruhe NJOZ 2011, 836; Musielak/Borth/Grandel, a.a.O., § 54 Rn. 10; bejahend: OLG Celle FamRZ 2013, 569 Zöller/Feskorn, a.a.O., § 54 FamFG Rn. 8; Prütting/Helms/Dürbeck, a.a.O., § 54 Rn. 10) kommt es daher im vorliegenden Zusammenhang nicht an.
  • OLG Frankfurt, 12.12.2017 - 3 UF 253/17

    Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung des Antrags auf Fristsetzung gem. § 52 Abs. 2

    a) Nach einer Auffassung ist die Beschwerde nach § 567 ZPO der richtige Rechtsbehelf (OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 571).
  • OLG Dresden, 05.07.2016 - 20 UF 409/16

    Zulässigkeit der Beschwerde des Anordnungsgegners gegen die Zurückweisung eines

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, die Beschwerde sei zwar nicht gemäß den §§ 58 ff. FamFG, wohl aber gemäß den §§ 567 ff. ZPO - in Anlehnung an die Beschwerdemöglichkeit gegen ablehnende Fristsetzungsbeschlüsse nach § 926 ZPO - eröffnet (a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.09.2010, 5 WF 179/10).
  • OLG Zweibrücken, 15.05.2012 - 2 UF 64/12

    Zulässigkeit der Beschwerdegegen die Ablehnung der Aufhebung einer einstweiligen

    Der Beschluss des OLG Karlsruhe vom 03. September 2010 ( 5 WF 179/10 = FamRZ 2011, 571 ) gibt keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht