Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9368
OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15 (https://dejure.org/2017,9368)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.04.2017 - 19 U 17/15 (https://dejure.org/2017,9368)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. April 2017 - 19 U 17/15 (https://dejure.org/2017,9368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schweißarbeiten im Dachbereich: Architekt muss auf Brandposten achten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit um Schadensersatz wegen Neckargemünder Schulhausbrand - Haftung des Architekten bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit um Schadensersatz wegen Neckargemünder Schulhausbrand: Haftung des Architekten bestätigt

  • versr.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit um Schadensersatz wegen Neckargemünder Schulhausbrand - Haftung des Architekten bestätigt

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Rechtsstreit um Schadensersatz wegen Neckargemünder Schulhausbrand: Haftung des Architekten bestätigt

  • penka-stb.com (Kurzinformation)

    Architektenrecht: Architekt haftet für Brand, wenn er Unfallverhütungsvorschriften nicht überwacht hat

  • rnz.de (Pressebericht, 06.04.2017)

    Neckargemünder Schulhausbrand von 2003: "Es hätte Tote geben können"

  • rnz.de (Pressemeldung, 05.04.2017)

    Großbrand Schulzentrum Neckargemünd: Architekt muss sich verantworten

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Pflichten des Objektüberwachers bei Schweißarbeiten?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit um Schadensersatz wegen Neckargemünder Schulhausbrand: Haftung des Architekten bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schweißarbeiten im Dachbereich: Architekt muss auf Brandposten achten! (IBR 2017, 630)

Sonstiges

  • justiz-bw.de (Terminmitteilung)

    Berufungsverhandlung im Rechtsstreit um Schadensersatz wegen Neckargemünder Schulhausbrand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05

    Regress der Feuerversicherung: Anscheinsbeweis für die Schadensursächlichkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15
    Diese konkretisieren den jeweiligen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik (vgl. OLGR Frankfurt 2006, 717).

    Schließlich steht außer Frage, dass ein derartiger Anscheinsbeweis nicht nur im deliktischen Bereich eingreift, sondern auch dann, wenn die Zuwiderhandlung gegen Unfallverhütungsvorschriften den Anknüpfungspunkt für eine vertragliche Haftung bildet (vgl. Brandenburgisches OLG, NJW-RR 2004, 97; OLGR Frankfurt 2006, 717).

  • LG Heidelberg, 09.01.2015 - 3 O 7/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15
    Die Berufung des Beklagten und des Streithelfers gegen das Grund- und Teil-Urteil des Landgerichts Heidelberg (3 O 7/11) vom 09.01.2015 wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 09.01.2015 verkündeten Grundurteils des Landgerichts Heidelberg, AZ: 3 O 7/11, die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BGH, 01.10.2013 - VI ZR 409/12

    Dachdeckerhaftung: Heißklebearbeiten in feuergefährdeter Umgebung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15
    Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung greift der Beweis des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist, was grundsätzlich auch bei der Feststellung von Brandursachen in Betracht kommt (vgl. BGH BauR 2014, 694 m.w.N.).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15
    Es ist anerkannt, dass bei der Verletzung von Schutzgesetzen sowie von Unfallverhütungsvorschriften der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich war, sofern sich gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der das Schutzgesetz oder die Unfallverhütungsvorschrift entgegen wirken soll (vgl. BGH VersR 2008, 1551 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15
    Ein Wille der Vergleichsparteien, das Schuldverhältnis insgesamt aufzuheben, kann sich im Einzelfall daraus ergeben, dass der Erlass gerade mit dem Gesamtschuldner vereinbart wird, der im Innenverhältnis unter den Gesamtschuldnern die Verbindlichkeit allein tragen müsste (BGH NJW 2000, 1942).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 11 U 57/01

    Haftung des Werkunternehmers für einen Brandschaden, verursacht durch Lötarbeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15
    Schließlich steht außer Frage, dass ein derartiger Anscheinsbeweis nicht nur im deliktischen Bereich eingreift, sondern auch dann, wenn die Zuwiderhandlung gegen Unfallverhütungsvorschriften den Anknüpfungspunkt für eine vertragliche Haftung bildet (vgl. Brandenburgisches OLG, NJW-RR 2004, 97; OLGR Frankfurt 2006, 717).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15
    Erweist sich die Verletzung der Bauaufsichtspflicht eines Architekten als mitursächlich für den Eintritt eines Bauwerkschadens, steht außer Frage, dass dies zu einer vollen Haftung gegenüber dem Auftraggeber führt (vgl. BGH BauR 2002, 1423).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15
    Der mit der Objektüberwachung betraute Architekt muss ihre Einhaltung erforderlichenfalls nicht nur zum Schutz Dritter vor Gefahren der Bauausführung (vgl. dazu nur BGHZ 203, 224; BGH BauR 2007, 1267), sondern auch zum Schutz der Rechtsgüter seines Auftraggebers sicherstellen.
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 178/05

    Haftung des mit der Bauleitung beauftragten Architekten gegenüber einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15
    Der mit der Objektüberwachung betraute Architekt muss ihre Einhaltung erforderlichenfalls nicht nur zum Schutz Dritter vor Gefahren der Bauausführung (vgl. dazu nur BGHZ 203, 224; BGH BauR 2007, 1267), sondern auch zum Schutz der Rechtsgüter seines Auftraggebers sicherstellen.
  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03

    Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 19 U 17/15
    Das angefochtene Zwischenurteil über den Grund (vgl. § 304 ZPO) war daher im Rechtsmittelverfahren zu bestätigen, während für die Annahme einer Zurückverweisung im Sinne des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO kein Raum blieb (vgl. BGH MDR 2004, 1024).
  • OLG Rostock, 10.04.2018 - 4 U 110/10

    Über Bedenken hinweggesetzt: Auftraggeber trifft 50%-iges Mitverschulden!

    Klarstellend bleibt zu ergänzen, dass für die Annahme einer Zurückverweisung im Sinne des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO kein Raum bleibt, soweit das angefochtene Zwischenurteil des Landgerichtes über den Grund im Rechtsmittelverfahren zu bestätigen war; denn eine solche setzt nach dem Eingang der genannten Vorschrift voraus, dass eine Aufhebung des (Grund)Urteils erfolgt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.04.2017, Az.: 19 U 17/15).
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