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   OLG Karlsruhe, 04.08.2005 - 16 UF 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26247
OLG Karlsruhe, 04.08.2005 - 16 UF 2/05 (https://dejure.org/2005,26247)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.08.2005 - 16 UF 2/05 (https://dejure.org/2005,26247)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. August 2005 - 16 UF 2/05 (https://dejure.org/2005,26247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zugewinnausgleich: Bestand des Endvermögens; eidesstattliche Versicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Auskunft über das Vermögen des geschiedenen Ehegatten zum Zwecke des Zugewinnausgleichs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZR 93/02

    Auskunftsansprüche von Ehegatten über illoyale Vermögensminderungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2005 - 16 UF 2/05
    An den Vortrag ausreichend konkreter Verdachtsgründe, aus denen sich die nahe liegende Möglichkeit einer unvollständigen oder unrichtigen Auskunft ergibt, dürfen deshalb keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGHZ 82, 132 [138] = NJW 1982, 176 = FamRZ 1982, 27 [28]; vgl. zuletzt BGH NJW 2005, 1492; jeweils für den Verdacht unentgeltlicher Zuwendungen an Dritte, von Verschwendungen oder von in Benachteiligungsabsicht begangenen Handlungen, die das Endvermögen des Handelnden vermindert haben).
  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80

    Umfang der Auskunftspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2005 - 16 UF 2/05
    An den Vortrag ausreichend konkreter Verdachtsgründe, aus denen sich die nahe liegende Möglichkeit einer unvollständigen oder unrichtigen Auskunft ergibt, dürfen deshalb keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGHZ 82, 132 [138] = NJW 1982, 176 = FamRZ 1982, 27 [28]; vgl. zuletzt BGH NJW 2005, 1492; jeweils für den Verdacht unentgeltlicher Zuwendungen an Dritte, von Verschwendungen oder von in Benachteiligungsabsicht begangenen Handlungen, die das Endvermögen des Handelnden vermindert haben).
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