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   OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04   

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https://dejure.org/2004,11106
OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04 (https://dejure.org/2004,11106)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.11.2004 - 2 UF 46/04 (https://dejure.org/2004,11106)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. November 2004 - 2 UF 46/04 (https://dejure.org/2004,11106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 426 Abs. 1 § 1375 Abs. 1
    Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 909
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04
    Ausgleichsmaßstab sind dabei grundsätzlich die Miteigentumsanteile (BGHZ 87, 265, (269); Palandt/Heinrichs, BGB, 63.Aufl., § 426, Rz. 9 a).

    Insoweit kann nach dem Scheitern der Ehe unter Umständen von einer Ausgleichspflicht ausgegangen werden, auch wenn eine solche vorher nicht bestand (BGHZ 87, 265, (269); Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1375 Rz 18).

  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00

    Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04
    Zwar hat der BGH in FamRZ 2003, 432 ff ausdrücklich für die Bewertung einer Mitarbeiterbeteiligung an einer KG und in FamRZ 2004, 1352 für einen arbeitsrechtlichen Abfindungsbetrag die Berücksichtigung im Zugewinn verneint, wenn dieser Vermögenswert bereits bei der Unterhaltsregelung einbezogen wurde.

    Die zweifache Teilhabe widerspräche dem Grundsatz, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden hat, soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise ausgeglichen wird (BGH, FamRZ 2003, 432, (433); BGH, FamRZ 2004, 1352 (1353)).

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 185/01

    Rechtsfolgen der Einbeziehung einer arbeitsrechtlichen Abfindung in die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04
    Zwar hat der BGH in FamRZ 2003, 432 ff ausdrücklich für die Bewertung einer Mitarbeiterbeteiligung an einer KG und in FamRZ 2004, 1352 für einen arbeitsrechtlichen Abfindungsbetrag die Berücksichtigung im Zugewinn verneint, wenn dieser Vermögenswert bereits bei der Unterhaltsregelung einbezogen wurde.

    Die zweifache Teilhabe widerspräche dem Grundsatz, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden hat, soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise ausgeglichen wird (BGH, FamRZ 2003, 432, (433); BGH, FamRZ 2004, 1352 (1353)).

  • OLG Hamm, 16.10.1998 - 5 UF 255/97

    Teilaufrechnung mit einem Zugewinnausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04
    Hierin liegt eine auch beim Gesamtschuldnerausgleich zu berücksichtigende Einigung der Parteien, nach der es im Innenverhältnis allein Sache des Unterhaltspflichtigen ist, das gemeinsame Darlehen zu tilgen bzw. zu bedienen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 1341; OLG Rostock, OLGR Rostock 2001, 500; OLG Hamm, FamRZ 1999, 1501).

    Wenn aber diese Vereinbarung im Unterhaltsrecht eine anderweitige Bestimmung im Rahmen des § 426 Abs. 1 BGB darstellt, wie auch grundsätzlich das OLG Köln in FamRZ 1999, 1501, (1502) anerkennt, dann aber als nicht bewiesen ansieht, dann muss diese anderweitige Bestimmung auch im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden (so auch OLG Hamm, FamRZ 1999, 1501).

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 176/00

    Gesamtschuldnerischer Ausgleich von Einkommenssteuer-Vorauszahlungen unter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04
    Die Vermutung der hälftigen Aufteilung kann aber "aus der Natur der Sache, mithin aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens" anderweitig - insbesondere durch die ehelichen Lebensverhältnisse - bestimmt sein (zuletzt BGH, FamRZ 2002, 739, 740 zu einer steuerlichen Ausgleichsforderung).
  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04
    Dadurch geriet die Beklagte mit ihrer Zugewinnausgleichsverpflichtung in Verzug (vgl. BGHZ 80, 269, 277).
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 94/86

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten und Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04
    In der Regel sind jedoch gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten bei beiden Ehegatten nicht in voller Höhe abzusetzen, maßgebend ist vielmehr das interne Ausgleichverhältnis nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB (BGH, FamRZ 1987, 1239; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, vor § 1372 Rz 11 ff, § 1375 Rz 15).
  • OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02

    Voraussetzungen des Gesamtschuldnerausgleichs unter geschiedenen Eheleuten wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04
    Hierin liegt eine auch beim Gesamtschuldnerausgleich zu berücksichtigende Einigung der Parteien, nach der es im Innenverhältnis allein Sache des Unterhaltspflichtigen ist, das gemeinsame Darlehen zu tilgen bzw. zu bedienen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 1341; OLG Rostock, OLGR Rostock 2001, 500; OLG Hamm, FamRZ 1999, 1501).
  • OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten im Endvermögen

    Es ist deshalb möglich, dass trotz des Bestehens einer Gesamtschuld im Außenverhältnis die Schuld in der Zugewinnausgleichsbilanz nur bei einem Ehegatten anzusetzen ist (OLG Hamm, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 UF 60/01 - zitiert nach Juris), oder dass trotz alleiniger Haftung eines Ehegatten im Außenverhältnis die Schuld hälftig in das Endvermögen beider Parteien einzustellen ist (BGH, FamRZ 1991, 1162 ff.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, S. 909; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 12. Aufl., Kapitel VII Rdnr. 111 ff.).
  • OLG Celle, 10.05.2007 - 17 UF 41/07

    Berechnung des Anspruchs auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt; Bereinigung des

    Von daher hat nach Auffassung des Senats die Rechtsprechung des BGH nach wie vor Bedeutung (so auch Borth, FamRB 2005, 100), der von einer gefestigten Rechtsprechung des BGH ausgeht; vgl. weiter OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 909).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 9 UF 98/07

    Zugewinnausgleich: Einstellung der Hauslasten in die Vermögensbilanz trotz

    Die künftigen Tilgungen betreffen die Zeit nach dem Stichtag des Endvermögens und können daher nicht Gegenstand einer Bewertung beim Zugewinnausgleich sein (OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 909).
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