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   OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13   

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https://dejure.org/2013,47563
OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13 (https://dejure.org/2013,47563)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.11.2013 - 1 U 35/13 (https://dejure.org/2013,47563)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. November 2013 - 1 U 35/13 (https://dejure.org/2013,47563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrsunfall - Mitverschulden des Beifahrers bei Teilnahme an einer Trunkenheitsfahrt

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 827 S 2 BGB, § 7 StVO, § 9 StVO
    Verkehrsunfallhaftung: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers bei Teilnahme an einer Trunkenheitsfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.02.1971 - VI ZR 151/69

    Beleuchtung - Anhänger - Parken - Nachtzeit - Eigenverschulden -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13
    Welcher Grad von Aufmerksamkeit in dieser Hinsicht von dem schließlich geschädigten Mitfahrer zu fordern ist und wann Anlass zu entsprechendem Zweifel gegeben ist, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, hängt vielmehr von der Gesamtheit der Umstände ab, die das Gericht auch in ihrer Gesamtheit zu würdigen hat (BGH, Urt. v. 09.02.1971 - VI ZR 151/69, VersR 1971, 473).

    Denn der Mitverschuldensvorwurf wird durch § 827 S. 2 BGB vorverlagert und zielt auf die Tatsache ab, dass der Kläger zumindest fahrlässig durch seinen Alkoholkonsum eine Situation herbeigeführt hat, in der er nicht mehr die zum Selbstschutz erforderliche Einsichtsfähigkeit hatte (vgl. Senat, Urt. v. 30.01.2009 - 1 U 192/08, juris; dazu auch BGH, Urt. v. 09.02.1971 - VI ZR 151/69, VersR 1971, 473 a.E.).

    Schließlich hat das Landgericht bei seiner Gesamtwürdigung auch der vorrangigen Verantwortlichkeit des Beklagten Ziff. 1 als Fahrzeugführer (vgl. BGH, Urt. v. 09.02.1971 - VI ZR 151/69, VersR 1971, 473 und Senat, a.a.O.) gebührend Rechnung getragen.

  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13
    Maßgeblich ist insoweit nicht allein die gerichtliche Feststellung, dass der Fahrer zur Zeit des Unfalls - tatsächlich - (ggfs. absolut) fahruntüchtig gewesen ist, noch das bloße Wissen des Geschädigten darum, dass der Fahrer vor Antritt der Fahrt überhaupt Alkohol zu sich genommen hat, sondern vielmehr, ob der Geschädigte die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers hätte erkennen oder sich ihm aus den Gesamtumständen insoweit zumindest begründete Zweifel hätten aufdrängen müssen (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 10.07.1979 - VI ZR 223/78, NJW 1979, 2109; Urt. v. 31.05.1988 - VI ZR 116/87 NJW 1988, 2365, juris 8 f.).
  • LG Baden-Baden, 01.03.2013 - 1 O 104/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers auf Grund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Teil- Anerkenntnis- und End-Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 01.03.2013 - 1 O 104/12 - durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13
    Denn der Mitverschuldensvorwurf wird durch § 827 S. 2 BGB vorverlagert und zielt auf die Tatsache ab, dass der Kläger zumindest fahrlässig durch seinen Alkoholkonsum eine Situation herbeigeführt hat, in der er nicht mehr die zum Selbstschutz erforderliche Einsichtsfähigkeit hatte (vgl. Senat, Urt. v. 30.01.2009 - 1 U 192/08, juris; dazu auch BGH, Urt. v. 09.02.1971 - VI ZR 151/69, VersR 1971, 473 a.E.).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13
    Insoweit ist zudem zu berücksichtigen, dass für die Beurteilung etwaigen Mitverschuldens i.S.v. § 254 BGB die §§ 827, 828 BGB entsprechend bzw. "spiegelbildlich" gelten (BGHZ 24, 325, 327; BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 335/03, NJW 2005, 354).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13
    Maßgeblich ist insoweit nicht allein die gerichtliche Feststellung, dass der Fahrer zur Zeit des Unfalls - tatsächlich - (ggfs. absolut) fahruntüchtig gewesen ist, noch das bloße Wissen des Geschädigten darum, dass der Fahrer vor Antritt der Fahrt überhaupt Alkohol zu sich genommen hat, sondern vielmehr, ob der Geschädigte die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers hätte erkennen oder sich ihm aus den Gesamtumständen insoweit zumindest begründete Zweifel hätten aufdrängen müssen (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 10.07.1979 - VI ZR 223/78, NJW 1979, 2109; Urt. v. 31.05.1988 - VI ZR 116/87 NJW 1988, 2365, juris 8 f.).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13
    a) Wie von der Berufung im Ausgangspunkt zu Recht thematisiert, stellt sich § 254 BGB als spezielle Ausprägung des Grundsatzes von Treu- und Glauben (§ 242 BGB) dar und sieht demgemäß eine verursachungsgerechte, anteilige Mithaftung eines Geschädigten für einen ihm erwachsenen Schaden vor, falls sein Verhalten zurechenbar bei der Schadensentstehung und/oder -entwicklung mitgewirkt hat (st.Rspr.; BGHZ 135, 235, 240; MünchKomm-BGB/Oetker, 2012, § 254 BGB Rn. 4; PWW/Medicus/Luckey, § 254 BGB Rn. 1).
  • BGH, 28.05.1957 - VI ZR 136/56

    Mitverschulden des Aufsichtspflichtigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13
    Insoweit ist zudem zu berücksichtigen, dass für die Beurteilung etwaigen Mitverschuldens i.S.v. § 254 BGB die §§ 827, 828 BGB entsprechend bzw. "spiegelbildlich" gelten (BGHZ 24, 325, 327; BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 335/03, NJW 2005, 354).
  • OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines betrunken schlafend auf der Straße

    Analog § 827 S. 2 BGB bleibt die Zurechnungsfähigkeit erhalten, wenn sich der Geschädigte selbstverschuldet in einen Zustand versetzt hat, der die freie Willensbildung ausschließt ( vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 2013 - 1 U 35/13 -, Rn. 12, juris, m.w.N.; MüKoBGB/Oetker, 9. Aufl. 2022, BGB § 254 Rn. 34 ).
  • AG Langen, 28.09.2015 - 55 C 166/13
    Maßgeblich ist insoweit nicht allein die gerichtliche Feststellung, dass der Fahrer zur Zeit des Unfalls - tatsächlich - (ggfs. absolut) fahruntüchtig gewesen ist, noch das bloße Wissen des Geschädigten darum, dass der Fahrer vor Antritt der Fahrt überhaupt Alkohol zu sich genommen hat, sondern vielmehr, ob der Geschädigte die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers hätte erkennen oder sich ihm aus den Gesamtumständen insoweit zumindest begründete Zweifel hätten aufdrängen müssen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. November 2013 - 1 U 35/13 -, juris mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
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