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   OLG Karlsruhe, 04.11.2014 - 2 Ws 331/14   

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https://dejure.org/2014,34258
OLG Karlsruhe, 04.11.2014 - 2 Ws 331/14 (https://dejure.org/2014,34258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.11.2014 - 2 Ws 331/14 (https://dejure.org/2014,34258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. November 2014 - 2 Ws 331/14 (https://dejure.org/2014,34258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Weitere Beschwerde im Nachverfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 307 Abs 2 StPO, § 310 Abs 1 StPO, § 311a StPO, § 46 Abs 1 OWiG
    Beschwerdeverfahren gegen einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss in einer Bußgeldsache: Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Entscheidung im Nachverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen eine Entscheidung des Beschwerdegerichts im Nachverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weitere Beschwerde im Nachverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrecht im Dezember 2014

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen eine Entscheidung des Beschwerdegerichts im Nachverfahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.08.1999 - 2 BvR 184/99

    Zur Frage effektiven Rechtsschutzes gegen eine vom LG auf Beschwerde der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2014 - 2 Ws 331/14
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Verteidiger der Betroffenen zur Stützung seiner Auffassung, die Beschwerde sei im vorliegenden Fall zulässig, herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.8.1999 (2 BvR 184/99; NStZ 2000, 44).
  • OLG Celle, 10.07.1996 - 2 Ws 142/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2014 - 2 Ws 331/14
    Dies folgt daraus, dass auch eine (weitere) Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts F. vom 31.3.2014 gemäß §§ 310 Abs. 2 StPO, 46 Abs. 1 OWiG nicht zulässig gewesen wäre, da ein Ausnahmefall des § 310 Abs. 1 StPO (i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG) nicht gegeben ist und die Vorschrift des § 311a StPO (i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG) keinen weitergehenden, neuen Rechtszug zur Nachprüfung einer aufgrund dieser Vorschrift getroffenen Sachentscheidung eröffnet (OLG Celle MDR 1996, 1284 m. w. N.; KG NJW 1966, 991; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 311a Rn. 3).
  • OLG Bremen, 20.08.2018 - 1 Ws 46/18

    Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen erstmals zuungunsten ausgefallene

    Zutreffend ist, dass eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts zulässig wäre, in der das Landgericht die Durchführung des Nachverfahrens nach § 311a StPO ablehnte (siehe KG Berlin, Beschluss vom 02.02.1966, BeckRS 9998, 112413, NJW 1966, 991; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2002 - 3 Ws 692/02, juris Rn. 1, NStZ-RR 2002, 306; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.2014 - 2 Ws 331/14, juris Rn. 6; KK/Zabeck, 7. Aufl., § 311a StPO Rn. 13; Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 311a StPO Rn. 16; Meyer-Großner/Schmitt, 61. Aufl., § 311a StPO Rn. 3).

    Eine Beschwerdemöglichkeit besteht dagegen nicht gegen eine Entscheidung des Landgerichts, mit der dieses auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Beschuldigten unter dem Gesichtspunkt der nachträglichen Gewährung rechtlichen Gehörs an der ursprünglichen Beschwerdeentscheidung festhält (siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 02.02.1966, BeckRS 9998, 112413, NJW 1966, 991; OLG Celle, Beschluss vom 10.07.1996 - 2 Ws 142/96, juris Rn. 7, MDR 1996, 1284; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.2014 - 2 Ws 331/14, juris Rn. 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.05.1988 - 3 Ws 127/88, juris Rn. 3; KK/Zabeck, 7. Aufl., § 311a StPO Rn. 15; Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 311a StPO Rn. 16; Meyer- Großner/Schmitt, 61. Aufl., § 311a StPO Rn. 3).

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