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   OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07   

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OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07 (https://dejure.org/2007,26128)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.2007 - 2 Ws 321/07 (https://dejure.org/2007,26128)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 2 Ws 321/07 (https://dejure.org/2007,26128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung bei unrechtmäßiger Versagung von Haftlockerungen durch die Vollzugsbehörde; Vollzugslockerungen bei einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02

    Zur Strafrestaussetzung für Ausländer ohne vorherige Gewährung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07
    Zwar kommt Vollzugslockerungen bei einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB eine erhebliche Bedeutung zu, weil die beanstandungslose Erprobung im Rahmen eines Lockerungsprogramms als Indiz für ein künftiges straffreies Verhalten gewertet werden kann (vgl. BVerfG StV 2003, 677 f.; NStZ 2000, 109; Senat StV 2000, 156 f.).

    Doch setzt eine bedingte Entlassung von Rechts wegen nicht notwendigerweise Vollzugslockerungen voraus (BVerfG StV 2003, 677 f.).

    Insoweit ist vorliegend an Bedeutung, dass die Versagung von Lockerungen zunächst - unzulässigerweise (vgl. nur BVerfG StV 2003, 677) - allein mit der ausländerrechtlichen Situation bzw. einer anstehenden Abschiebung begründet wurde.

    Dabei wurde weder die Tatsache, dass die Ausländerbehörde sich zur Zeit zu einer Abschiebung, die zu sichern im übrigen nicht die Aufgabe der Strafhaft, sondern ausländerrechtlicher Maßnahmen ist (OLG Hamm StV 2002, 320; OLG Stuttgart StraFo 2004, 326; vgl. auch BVerfG StV 2003, 677), offensichtlich nicht in der Lage sieht, noch die familiäre Situation des Verurteilten, der mit Frau und drei Kindern sowie seiner pflegebedürftigen Mutter zusammenlebt, in Rechung gestellt.

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07
    Zwar kommt Vollzugslockerungen bei einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB eine erhebliche Bedeutung zu, weil die beanstandungslose Erprobung im Rahmen eines Lockerungsprogramms als Indiz für ein künftiges straffreies Verhalten gewertet werden kann (vgl. BVerfG StV 2003, 677 f.; NStZ 2000, 109; Senat StV 2000, 156 f.).

    Nur wenn sich herausstellt, dass die Lockerungsversagung auf einer tragfähigen Grundlage beruht, darf ihre Nichtgewährung im vollem Umfang zum Nachteil des Verurteilten gewertet werden (BVerfG NstZ 2000, 109).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07
    Bei dieser Flucht- und Missbrauchsklausel handelt es sich zwar um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Justizvollzugsanstalt auf der Tatbestandsseite einen Beurteilungsspielraum belässt (vgl. BGHSt 30, 320; OLG Karlsruhe StV 2002, 34).

    Doch unterliegt es gerichtlicher Überprüfung, ob die Justizvollzugsanstalt ihrer Entscheidung den richtigen Maßstab für die Annahme von Flucht- oder Missbrauchsgefahr zugrundegelegt, den Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt und - auch im Hinblick auf den verfassungsrechtlich gebotenen Resozialisierungsgrundsatz und das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und 104 GG gewährleistete Freiheitsrecht - die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. BGHSt 30, 320; OLG Karlsruhe ZfStrVollstr 1983, 181).

  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07
    Deshalb kann es auch gerichtlich beanstandet werden, wenn die Vollzugsbehörde sich bei ihrer Entscheidung auf pauschale Wertungen oder abstrakte Gründe für eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr beschränkt hat, statt unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG NJW 98, 1133; StV 1998, 432, st. Rechtsprechung).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 3 Ws 393/00

    Strafvollzug: Begründungsanforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07
    Dies belegt, dass die Justizvollzugsanstalt ihre Fluchtprognose nicht auf konkrete, den Antragsteller betreffende Tatsachen, sondern weiterhin unzulässigerweise (vgl. etwa OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 350; OLG Celle ZStrVO 1984, 251; NStZ 2000, 615) auf die abstrakte Überlegung stützt, dass ein ausreisepflichtiger Strafgefangener entweder mit einer Flucht ins Ausland einer anstehenden Ausweisung zuvorzukommen trachten könnte oder aber - weil er Deutschland nicht verlassen will und deshalb rechtlich gegen die Ausweisungsverfügung vorgeht - sich durch ein Untertauchen im Inland der Abschiebung entziehen könnte.
  • OLG Hamm, 06.04.2001 - 2 Ws 77/01

    bedingte Entlassung; Restrisiko, Asylbewerber; Ausländer, positive Prognose;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07
    Dabei wurde weder die Tatsache, dass die Ausländerbehörde sich zur Zeit zu einer Abschiebung, die zu sichern im übrigen nicht die Aufgabe der Strafhaft, sondern ausländerrechtlicher Maßnahmen ist (OLG Hamm StV 2002, 320; OLG Stuttgart StraFo 2004, 326; vgl. auch BVerfG StV 2003, 677), offensichtlich nicht in der Lage sieht, noch die familiäre Situation des Verurteilten, der mit Frau und drei Kindern sowie seiner pflegebedürftigen Mutter zusammenlebt, in Rechung gestellt.
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07
    Bei dieser Flucht- und Missbrauchsklausel handelt es sich zwar um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Justizvollzugsanstalt auf der Tatbestandsseite einen Beurteilungsspielraum belässt (vgl. BGHSt 30, 320; OLG Karlsruhe StV 2002, 34).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07
    Denn die Strafvollstreckungsgerichte dürfen sich nicht damit abfinden, dass die Vollzugsbehörde ohne hinreichenden Grund - etwa auf der Grundlage pauschaler Wertungen oder mit dem Hinweis auf eine abstrakte Flucht- oder Missbrauchsgefahr - sich der Gewährung von Vollzugslockerungen verweigert (BVerfG NStZ 1998, 373).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2004 - 2 Ws 125/04
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07
    Dabei wurde weder die Tatsache, dass die Ausländerbehörde sich zur Zeit zu einer Abschiebung, die zu sichern im übrigen nicht die Aufgabe der Strafhaft, sondern ausländerrechtlicher Maßnahmen ist (OLG Hamm StV 2002, 320; OLG Stuttgart StraFo 2004, 326; vgl. auch BVerfG StV 2003, 677), offensichtlich nicht in der Lage sieht, noch die familiäre Situation des Verurteilten, der mit Frau und drei Kindern sowie seiner pflegebedürftigen Mutter zusammenlebt, in Rechung gestellt.
  • OLG Celle, 19.05.2000 - 1 Ws 87/00

    Gewährung von Vollzugslockerungen für Gefangene mit vollziehbarer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07
    Dies belegt, dass die Justizvollzugsanstalt ihre Fluchtprognose nicht auf konkrete, den Antragsteller betreffende Tatsachen, sondern weiterhin unzulässigerweise (vgl. etwa OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 350; OLG Celle ZStrVO 1984, 251; NStZ 2000, 615) auf die abstrakte Überlegung stützt, dass ein ausreisepflichtiger Strafgefangener entweder mit einer Flucht ins Ausland einer anstehenden Ausweisung zuvorzukommen trachten könnte oder aber - weil er Deutschland nicht verlassen will und deshalb rechtlich gegen die Ausweisungsverfügung vorgeht - sich durch ein Untertauchen im Inland der Abschiebung entziehen könnte.
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2000 - 2 Ws 313/99
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Dies kann etwa bei kurzen bis mittleren Haftzeiten der Fall sein, wenn die Erprobung über einen längeren Zeitraum rechtswidrig unterblieben ist und angesichts der zeitlichen Nähe des Endstrafentermins zur Aussetzungsentscheidung weder die Erteilung eines Hinweises an die Vollzugsbehörde noch ein Vorgehen nach § 454a Abs. 1 StPO dem Freiheitsrecht angemessen Geltung verschaffen könnte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 Ws 321/07 -, [...], Abs.-Nr. 7-12).
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