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   OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12   

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https://dejure.org/2012,42400
OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12 (https://dejure.org/2012,42400)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.2012 - 17 U 93/12 (https://dejure.org/2012,42400)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 17 U 93/12 (https://dejure.org/2012,42400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflichten des Treuhänders eines Aktienclubs in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Betriebs-Berater

    Haftung eines Treuhänders bei nicht erreichtem Anlagezweck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Treuhänders eines Aktienclubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Treuhänder eines als GbR ausgestalteten Aktienclubs haftet den Anlegern im Rahmen des Treuhandvertrages

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Haftung eines Treuhänders bei nicht erreichtem Anlagezweck

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2013, 643
  • BB 2013, 193
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12
    aa) Der Beklagte 3 hat eine Aufklärungspflicht aus dem Treuhandvertrag verletzt, weil er den Kläger nicht auf nahe liegende Bedenken gegen die Durchführbarkeit des Geschäftsmodells vor Vertragsschluss (vgl. BGH NJW 2010, 1279 Rn. 23 f.) hingewiesen hat.

    Weil er das unterlassen hat, schuldet er dem Anleger Ersatz des Zeichnungsschadens (vgl. BGH NJW 2010, 1279 = WM 2010, 25).

  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 11.07

    Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12
    Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG gewährt keinen allgemeinen Auffangtatbestand für Anlagemodelle, bei denen im Drittinteresse mit Finanzinstrumenten gehandelt wird, sie umfasst daher die - hier gegebene - Vermögensverwaltung durch die Anlage von Investorengelder in Finanzinstrumente nicht (BVerwGE 130, 262 = WM 2008, 1359 Rn. 30 ff., 47; BGH WM 2011, 10 Rn. 14).

    (1) Maßgeblich für die Zuordnung zu den einzelnen Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen i.S. des § 1 KWG sind die vertraglichen Vereinbarungen und die aus ihnen sich ergebenden Formen des jeweiligen Rechtsgeschäfts zwischen Finanzdienstleister und Kunden (vgl. BVerwGE 122, 29, 36 = ZIP 2005, 385 Rn 24 juris; BVerwGE 130, 262 = WM 2008, 911 Rn. 31, 36 ff.).

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12
    Die Einschaltung des Beklagten 3 sollte daher zugleich dem besonderen Sicherheitsbedürfnis der Anlageinteressenten dienen und die Anlagebereitschaft des Anlegerpublikums fördern (vgl. BGH WM 1995, 344; WM 2004, 1287 unter II 1 a aa).
  • BGH, 13.05.2004 - III ZR 368/03

    Pflichten eines als Treuhänder in die Abwicklung von Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12
    Die Einschaltung des Beklagten 3 sollte daher zugleich dem besonderen Sicherheitsbedürfnis der Anlageinteressenten dienen und die Anlagebereitschaft des Anlegerpublikums fördern (vgl. BGH WM 1995, 344; WM 2004, 1287 unter II 1 a aa).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12
    Zwar gehört die rechtliche Absicherung des Anlagegeschäfts im Hinblick auf mögliche bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen primär zu den Sorgfaltspflichten des für das Anlageprojekt Verantwortlichen, wie etwa der Anlagegesellschaft (BGH WM 2005, 838; WM 2008, 391 Rn. 9; WM 2012, 24 Rn. 15).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12
    Zwar gehört die rechtliche Absicherung des Anlagegeschäfts im Hinblick auf mögliche bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen primär zu den Sorgfaltspflichten des für das Anlageprojekt Verantwortlichen, wie etwa der Anlagegesellschaft (BGH WM 2005, 838; WM 2008, 391 Rn. 9; WM 2012, 24 Rn. 15).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12
    Die Drittschutzwirkung des Vertrages setzt weiter voraus, dass der Dritte mit der Hauptleistung bestimmungsgemäß in Berührung kommt, ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten besteht und der Dritte schutzbedürftig ist (BGHZ 176, 281 = NJW 2008, 2245 Rn. 27).
  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 303/09

    Schutzgesetzverletzung: Erlaubnispflichtige gewerbsmäßige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12
    Finanzkommissionsgeschäft im Sinne der genannten Vorschrift ist der Handel mit Finanzinstrumenten (Anschaffung und Veräußerung) im eigenen Namen und für fremde Rechnung (sog. Effektengeschäft), bei dem die typischen (prägenden) Merkmale eines Kommissionsgeschäfts (§§ 383 ff. HGB) gewahrt sind, ohne dass freilich alle gesetzlichen Merkmale vorzuliegen brauchen (BGH WM 2011, 17 Rn. 14 m.w.N. auf die Rspr. des BVerwG).
  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 56/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht des Anlageberaters zur Erkundigung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12
    Zwar gehört die rechtliche Absicherung des Anlagegeschäfts im Hinblick auf mögliche bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen primär zu den Sorgfaltspflichten des für das Anlageprojekt Verantwortlichen, wie etwa der Anlagegesellschaft (BGH WM 2005, 838; WM 2008, 391 Rn. 9; WM 2012, 24 Rn. 15).
  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2012 - 17 U 93/12
    (1) Maßgeblich für die Zuordnung zu den einzelnen Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen i.S. des § 1 KWG sind die vertraglichen Vereinbarungen und die aus ihnen sich ergebenden Formen des jeweiligen Rechtsgeschäfts zwischen Finanzdienstleister und Kunden (vgl. BVerwGE 122, 29, 36 = ZIP 2005, 385 Rn 24 juris; BVerwGE 130, 262 = WM 2008, 911 Rn. 31, 36 ff.).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

  • OLG Koblenz, 15.01.2016 - 8 U 1268/14

    Kapitalanalge: Schadenersatzanspruch gegen den Mittelverwendungskontrolleur wegen

    In einem solchen Fall lässt die Existenz weiterer Schadensersatzansprüche die Schutzwürdigkeit des Dritten nicht entfallen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 04. Dezember 2012 - 17 U 93/12 - Rn. 36, juris; MünchKomm/Gottwald, BGB, 6. Auflage 2012, § 328, Rn. 185; BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - III ZR 368/03 -, Rn. 22, juris).

    Er muss die Anleger vor Vertragsschluss jedenfalls in geeigneter Weise auf nahe liegende Bedenken gegen die Durchführbarkeit des Geschäftsmodells hinweisen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 04. Dezember 2012 - 17 U 93/12 -, Rn. 38, juris).

    Wegen der so geschaffenen Verbindung durfte die Beklagte zu 2) redlicher Weise nicht allein den Katalog des § 2 MVKV zur Bestimmung der ihr obliegenden Pflichten für maßgeblich halten (ähnlich OLG Karlsruhe, Urteil vom 04. Dezember 2012 - 17 U 93/12 - Rn. 40, juris), wie sie indes geltend macht.

  • OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15

    Anwaltsvertrag: Beratungspflichtverletzung im Zusammenhang der Kündigung eines

    Bedenken gegen die Wirksamkeit und rechtliche Risiken ergeben sich insbesondere daraus, dass es sich vorliegend um ein nach dem KWG genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft gehandelt hat und die S... AG nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte (vgl. ähnlich OLG Karlsruhe, NJOZ 2013, 1737, 1740).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15

    Anwaltsvertrag: Aufklärungspflicht hinsichtlich der Erforderlichkeit der

    Bedenken gegen die Wirksamkeit und rechtliche Risiken ergeben sich insbesondere daraus, dass es sich vorliegend um ein nach dem KWG genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft gehandelt hat und die S. AG nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte (vgl. ähnlich OLG Karlsruhe, NJOZ 2013, 1737, 1740).
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