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   OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99   

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OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99 (https://dejure.org/2000,4162)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.01.2000 - 3 Ws 252/99 (https://dejure.org/2000,4162)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Januar 2000 - 3 Ws 252/99 (https://dejure.org/2000,4162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zulässigkeit der Nebenklage; Anschlußberechtigung des Verletzten

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 395; ; StPO § 414 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 414 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 323 a; ; StGB § 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Nebenklage im Sicherungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 273 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Nürnberg, 21.09.1999 - Ws 967/99

    Zulassung der Nebenklage im Sicherungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99
    In dem Fall, daß die Strafkammer die Zulassung der Nebenklage und die Beiordnung eines Rechtsanwalts zu Unrecht abgelehnt haben sollte, kann die getroffene Entscheidung nicht zu Lasten des rechtzeitig tätig gewordenen Verletzten gehen, vielmehr ist in diesem Fall rückwirkend auf den Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorlagen, die Berechtigung zum Anschluß als Nebenkläger und die Beiordnung eines Rechtsanwalts auszusprechen (Senat NStZ 1983, 42; OLG Nürnberg NJW 1999, 3647).

    Hingegen vermag der Senat die von mehreren Oberlandesgerichten vertretene Auffassung, die Anschlußberechtigung des Verletzten als Nebenkläger im Sicherungsverfahren ergebe sich seit Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes bereits aus dem Wortlaut der §§ 395 Abs. 1, 414 Abs. 2 Satz 1 StPO, nicht zu teilen (OLG Köln NStZ 1994, 144; OLG Frankfurt NJW 1994, 3243, OLG Saarbrücken NStZ 1997, 453; OLG Düsseldorf VRS 96, 218; OLG Nürnberg NJW 1999, 3647).

  • BGH, 10.09.1974 - 1 StR 402/74

    Vorliegen einer öffentlichen Klage als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99
    Der Senat teilt die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung und von verschiedenen Oberlandesgerichten vertretene Ansicht, daß der Verletzte sich einem Sicherungsverfahren nicht als Nebenkläger anschließen kann (BGH NJW 1974, 2244; BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1; BGH NStZ 1999, 312 = BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 4; OLG Hamm StV 1992, 460; OLG München MDR 1994, 402; OLG Oldenburg NStZ-RR 1996, 310).

    Für eine sinngemäße Anwendung des im Strafverfahren geltenen § 395 StPO auf das Sicherungsverfahren ist ungeachtet der Vorschrift des § 414 Abs. 2 Satz 1 StPO kein Raum, da die Nebenklage ihrem Wesen nach auf Schuldspruch und Bestrafung des Täters abzielt, während das Sicherungsverfahren allein die selbständige Anordnung einer der in § 71 StGB bezeichneten Maßregeln der Besserung und Sicherung bezweckt (BGH NJW 1974, 2244).

  • BGH, 15.12.1998 - 1 StR 644/98

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Sicherungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99
    Der Senat teilt die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung und von verschiedenen Oberlandesgerichten vertretene Ansicht, daß der Verletzte sich einem Sicherungsverfahren nicht als Nebenkläger anschließen kann (BGH NJW 1974, 2244; BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1; BGH NStZ 1999, 312 = BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 4; OLG Hamm StV 1992, 460; OLG München MDR 1994, 402; OLG Oldenburg NStZ-RR 1996, 310).

    Die neuere Rechtsprechung hebt darauf ab, daß - ungeachtet der Stärkung der Stellung eines Opfers durch das Opferschutzgesetz am 18.12.1986 (BGBl I S. 2496) - der Gesetzgeber bei mehrfachen Änderungen der §§ 395 ff StPO - zuletzt im Zeugenschutzgesetz vom 30.04.1998 (BGBl I S. 820) - trotz der langjährig ablehnenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulassung der Nebenklage nicht festgeschrieben hat (BGH NStZ 1999, 312).

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99
    Durch den Gesetzeswortlaut ("durch eine rechtswidrige Tat... verletzt") wird nämlich klargestellt, daß das Opfer einer im Vollrausch begangenen Tat nach dem Katalog des § 395 Abs. 1 StPO - ohne daß § 323 a StGB dort eigens aufgeführt werden muß - zum Anschluß an die erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger befugt ist (vgl. BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 2).
  • OLG Köln, 22.10.1993 - 2 Ws 490/93

    Nebenklage; Opferschutzgesetzes; Sicherungsverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99
    Hingegen vermag der Senat die von mehreren Oberlandesgerichten vertretene Auffassung, die Anschlußberechtigung des Verletzten als Nebenkläger im Sicherungsverfahren ergebe sich seit Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes bereits aus dem Wortlaut der §§ 395 Abs. 1, 414 Abs. 2 Satz 1 StPO, nicht zu teilen (OLG Köln NStZ 1994, 144; OLG Frankfurt NJW 1994, 3243, OLG Saarbrücken NStZ 1997, 453; OLG Düsseldorf VRS 96, 218; OLG Nürnberg NJW 1999, 3647).
  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 175/95

    Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren - Abänderung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99
    Der Senat teilt die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung und von verschiedenen Oberlandesgerichten vertretene Ansicht, daß der Verletzte sich einem Sicherungsverfahren nicht als Nebenkläger anschließen kann (BGH NJW 1974, 2244; BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1; BGH NStZ 1999, 312 = BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 4; OLG Hamm StV 1992, 460; OLG München MDR 1994, 402; OLG Oldenburg NStZ-RR 1996, 310).
  • KG, 05.07.1994 - 5 Ws 259/94

    Sicherungsverfahren; Nebenklage; Zulässigkeit; Strafverfahren; Nebenkläger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99
    Diesen Erwägungen (vgl. KG JR 1995, 127; OLG Hamburg NStZ 1997, 406) kann aber nur durch ein gesetzgeberisches Eingreifen Rechnung getragen werden.
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1998 - 1 Ws 850/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99
    Hingegen vermag der Senat die von mehreren Oberlandesgerichten vertretene Auffassung, die Anschlußberechtigung des Verletzten als Nebenkläger im Sicherungsverfahren ergebe sich seit Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes bereits aus dem Wortlaut der §§ 395 Abs. 1, 414 Abs. 2 Satz 1 StPO, nicht zu teilen (OLG Köln NStZ 1994, 144; OLG Frankfurt NJW 1994, 3243, OLG Saarbrücken NStZ 1997, 453; OLG Düsseldorf VRS 96, 218; OLG Nürnberg NJW 1999, 3647).
  • OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97

    Zulassung einer Nebenklage durch Beschluss; Zulässigkeit einer Nebenklage im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99
    Hingegen vermag der Senat die von mehreren Oberlandesgerichten vertretene Auffassung, die Anschlußberechtigung des Verletzten als Nebenkläger im Sicherungsverfahren ergebe sich seit Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes bereits aus dem Wortlaut der §§ 395 Abs. 1, 414 Abs. 2 Satz 1 StPO, nicht zu teilen (OLG Köln NStZ 1994, 144; OLG Frankfurt NJW 1994, 3243, OLG Saarbrücken NStZ 1997, 453; OLG Düsseldorf VRS 96, 218; OLG Nürnberg NJW 1999, 3647).
  • OLG Hamburg, 27.03.1997 - 3 Ws 29/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99
    Diesen Erwägungen (vgl. KG JR 1995, 127; OLG Hamburg NStZ 1997, 406) kann aber nur durch ein gesetzgeberisches Eingreifen Rechnung getragen werden.
  • OLG Oldenburg, 27.03.1996 - 1 Ws 49/96

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Sicherungsverfahren nach In-Kraft-Treten des

  • OLG München, 06.12.1993 - 3 Ws 254/93

    Zulässigkeit einer Nebenklage; Belange des Verletzten; Schutz der Allgemeinheit;

  • OLG Karlsruhe, 29.06.1982 - 3 Ws 146/82
  • OLG Hamm, 04.07.1992 - 3 Ws 318/91

    Folgen des Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes; Verletzter als Nebenkläger im

  • OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ws 574/94

    Sicherungsverfahren; Zulässigkeit der Nebenklage

  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 260/95

    Nebenklage - Sicherungsverfahren - Senat

  • BVerfG, 09.04.2000 - 2 BvR 293/00

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der

    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. Januar 2000 - 3 Ws 252/99 -,.
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