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OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 213/00 |
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- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kredit zur Finanzierung einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft als verbundenes Geschäft; Prospekthaftungsansprüche gegen die Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds; Erfordernis einer hinreichenden Aufklärung der Anleger über sämtliche ...
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 14.11.2000 - 2 O 305/99
- OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 213/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 213/00
Den Urteilen des Zweiten Zivilsenats vom 14.06.2004 (WM 2004, 1518; WM 2004, 1521) ist zu entnehmen, daß in diesem Fall die Regeln des Vorteilsausgleichs zur Anwendung kommen können, diese aber nur eine Berücksichtigung solcher Steuervorteile zulassen, denen keine Nachforderungsansprüche des Finanzamts gegenüberstehen und die von den Anlegern in Anspruch genommene Bank Entsprechendes behaupten muß (vgl. zur Vortragslast des Schuldners, der sich auf Vorteilsausgleichung beruft, auch schon BGH, WM 1984, 1075).Es ist nicht ersichtlich, daß die Beklagte insofern einem Irrtum unterlegen ist, zumal die federführend für sie tätigen A. Rechtsanwälte nach der - den Parteien in der mündlichen Verhandlung mitgeteilten und unwidersprochen gebliebenen - Kenntnis des Senats in den Tatsacheninstanzen der vom Bundesgerichtshof (WM 2004, 1518; WM 2004, 1521) entschiedenen Fälle auch die Prozeßbevollmächtigten der klagenden Bank waren.
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 213/00
Insoweit hätte ohnehin nicht jedes Grundpfandrecht ausgereicht; der Kläger Ziff. 21 hätte des Schutzes durch das Recht des Verbraucherkredits nur dann nicht bedurft, wenn er schon nach den für die Bestellung eines Grundpfandrechts geltenden Bestimmungen geschützt worden wäre und ein Notartermin unter seiner Beteiligung oder unter Beteiligung einer Person seines Vertrauens stattgefunden hätte (BGH, WM 2004, 1529).Zugleich hat er im Wege des § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG einen umfassenden Anspruch gegen das Kreditinstitut auf Zahlung dessen, was ihm die Prospektverantwortlichen und Gründungsgesellschafter an Schadensersatz schulden (BGH, WM 2004, 1529; WM 2004, 1536; WM 2004, 1675).
- BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 213/00
Die Prospekthaftungsansprüche gegen die Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds verjähren als Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen nach bisherigem, auf den vorliegenden Fall noch anwendbaren Recht auch dann in dreißig Jahren, wenn über den Beitritt unter Verwendung des fehlerhaften Prospekts verhandelt worden ist (BGH, DStR 2003, 1494).
- BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93
Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 213/00
Anleger müssen insbesondere über sämtliche Sonderzuwendungen aufgeklärt werden, die einem Gründungsgesellschafter außerhalb des Gesellschaftsvertrags eingeräumt werden (BGH, WM 1994, 2192). - BGH, 28.06.2004 - II ZR 373/00
Kreditfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds als verbundenes Geschäft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 213/00
Zugleich hat er im Wege des § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG einen umfassenden Anspruch gegen das Kreditinstitut auf Zahlung dessen, was ihm die Prospektverantwortlichen und Gründungsgesellschafter an Schadensersatz schulden (BGH, WM 2004, 1529; WM 2004, 1536; WM 2004, 1675). - BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02
Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 213/00
Daher muß der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds beitretende Gesellschafter etwa darauf hinweisen, daß er an einer GmbH beteiligt war und diese das später zum Preis von 4 Mio. DM an die Fondsgesellschaft weiterverkaufte Grundstück selbst wenige Wochen zuvor zum Preis von 3 Mio. DM gekauft hatte (BGH, WM 2003, 1086). - BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 213/00
Den Urteilen des Zweiten Zivilsenats vom 14.06.2004 (WM 2004, 1518; WM 2004, 1521) ist zu entnehmen, daß in diesem Fall die Regeln des Vorteilsausgleichs zur Anwendung kommen können, diese aber nur eine Berücksichtigung solcher Steuervorteile zulassen, denen keine Nachforderungsansprüche des Finanzamts gegenüberstehen und die von den Anlegern in Anspruch genommene Bank Entsprechendes behaupten muß (vgl. zur Vortragslast des Schuldners, der sich auf Vorteilsausgleichung beruft, auch schon BGH, WM 1984, 1075). - BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02
Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 213/00
Zugleich hat er im Wege des § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG einen umfassenden Anspruch gegen das Kreditinstitut auf Zahlung dessen, was ihm die Prospektverantwortlichen und Gründungsgesellschafter an Schadensersatz schulden (BGH, WM 2004, 1529; WM 2004, 1536; WM 2004, 1675).