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   OLG Karlsruhe, 05.08.2020 - 1 Rv 34 Ss 406/20   

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https://dejure.org/2020,22101
OLG Karlsruhe, 05.08.2020 - 1 Rv 34 Ss 406/20 (https://dejure.org/2020,22101)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.2020 - 1 Rv 34 Ss 406/20 (https://dejure.org/2020,22101)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 2020 - 1 Rv 34 Ss 406/20 (https://dejure.org/2020,22101)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Straßenverkehrsgefährdung, Rücksichtslosigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Zum Merkmal der Rücksichtslosigkeit beim Überholen

  • beck-blog

    Nicht richtig rücksichtslos: Überholen bei 250 m sichtbarer Überholstrecke, obwohl 320 m nötig wären

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Straßenverkehrsgefährdung - Rücksichtslos?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein Fahrer wegen rücksichtslosem Handeln zu bestrafen?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 18.03.2019 - 1 OLG 151 Ss 22/19

    Straßenverkehrsgefährdung, Überholen, Gegenverkehr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2020 - 1 Rv 34 Ss 406/20
    Führt die Revision des Angeklagten unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zur Rückverweisung der Sache an eine andere Berufungskammer, kann das Revisionsgericht in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 3 StPO die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO aufheben und den Führerschein an den Angeklagten herausgeben, wenn eine die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB tragenden Verurteilung nach Neuverhandlung der Sache eher fernliegt (Abgrenzung zu OLG Jena, Beschluss vom 18. März 2019 - 1 OLG 151 Ss 22/19, BeckRS 2019, 7473).(Rn.27).

    der Urteilsgründe eher fernliegt, für geboten, in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 3 StPO die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO aufzuheben (ebenso OLG Jena Beschl. v. 18.03.2019 - 1 OLG 151 Ss 22/19, BeckRS 2019, 7473, wenn eine Fahrerlaubnisentziehung unter keinen Umständen mehr in Betracht kommt).

  • OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 29/93

    Rücksichtslosigkeit; Überholvorgang

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2020 - 1 Rv 34 Ss 406/20
    Von einer sich aus den äußeren Umständen ohne weiteres ergebenden Rücksichtslosigkeit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen worden, wenn zum Überholen an einer "unübersichtlichen Rechtskurve praktisch blind" in die Gegenfahrbahn hineinfahren wird (OLG Koblenz, Urt. v. 29.04.1993 - 1 Ss 29/93, NZV 1993, 318).
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2020 - 1 Rv 34 Ss 406/20
    Hinsichtlich des vorgeworfenen Körperverletzungsdelikts wird hinsichtlich der Frage, ob Vorsatz oder (bewusste) Fahrlässigkeit vorliegt, eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände vorzunehmen sein, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements erforderlich sein dürfte, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit der Angeklagten auseinandersetzt und ihre psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie ihre Motivation mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urt. v. 14.01.2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79).
  • VG Koblenz, 24.08.2022 - 4 L 746/22

    Fahreignung: Zur Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils nach

    Die vom Amtsgericht Simmern angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis wurde nämlich nicht aufgehoben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2020 - 1 Rv 34 Ss 406/20 -, juris, Tenor zu 1.), sondern es wurde lediglich festgestellt, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis entfalle.
  • LG Freiburg, 11.11.2020 - 17 Ns 510 Js 17581/20

    Wer vom Beschleunigungsstreifen in einem Zug auf die Überholspur wechselt,

    von Leichtsinn, Eigensucht, Gleichgültigkeit oder unverständlicher Nachlässigkeit geprägte üble Verkehrsgesinnung des Täters zum Ausdruck gelangt ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. August 2020 - 1 Rv 34 Ss 406/20 -, Rn. 13, juris).
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