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   OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ws 203/99   

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https://dejure.org/2000,6424
OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ws 203/99 (https://dejure.org/2000,6424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.03.2000 - 2 Ws 203/99 (https://dejure.org/2000,6424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. März 2000 - 2 Ws 203/99 (https://dejure.org/2000,6424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßregelvollzug; Unterbringung; Psychiatrische Anstalt; Strafvollzug; Fernseher; Fernsehgerät; Ablehnung

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StVollzG § ... 138 Abs. 2; ; StVollzG § 116; ; StVollzG § 136; ; StVollzG § 136 S. 1; ; StVollzG § 69 Abs. 2; ; StVollzG § 70; ; StVollzG § 138 Abs. 1; ; StVollzG § 109 Abs. 3; ; StVollzG § 121 Abs. 4; ; AGGVG § 43; ; LVwVfG § 79; ; UBG § 7; ; UBG § 7 Abs. 2; ; UBG § 9; ; UBG § 9 S. 1; ; StPO § 467 Abs. 1; ; GKG § 13; ; GKG § 48 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb eines eigenen Fernsehgeräts im Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 22.10.1987 - 1 Vollz (Ws) 159/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ws 203/99
    Eine entsprechende Anwendung der §§ 69 Abs. 2, 70 StVollzG in der Fassung des 4. StVollzÄndG vom 26. August 1998 (BGBl I 1998, 2461), die im Bereich des Strafvollzugs nunmehr eigene Fernsehgeräte grundsätzlich (und nicht wie früher "nur in begründeten Ausnahmefällen") zulassen, kommt vorliegend ebenfalls nicht in Betracht, da der Gesetzgeber in § 138 Abs. 1 StVollzG die Regelung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dem Landesrecht zugewiesen und in § 138 Abs. 2 StVollzG die analoge Anwendung der Vorschriften des StVollzG enumerativ auf dessen §§ 51 Abs. 4 und Abs. 5, 75 Abs. 3 und 109 bis 121 beschränkt hat (vgl. OLG Hamm NStZ 1988, 151).
  • KG, 08.07.1998 - 5 Ws 152/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ws 203/99
    Die Bestimmung des § 63 StGB ermöglicht es nur, bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen einem Täter die Freiheit zu entziehen, während § 136 StVollzG - der in seinem Satz 2 die Zielsetzung der Unterbringung nach § 63 StGB aufgreift - nach dem Willen des Gesetzgebers keine allgemeine Einschränkungsgrundlage für Beschränkungen der Freiheit des Untergebrachten bildet, die der Zweck der Maßregel erfordert (so zutreffend KG NStZ-RR 1998, 382, 383 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.04.1997 - 1 VollzWs 44/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ws 203/99
    Die Prüfung, ob die Vollzugsbehörde von dem ihr gegebenen Beurteilungsspielraum ordnungsgemäßen Gebrauch gemacht hat, und ob die Maßnahme den zur Erreichung des Unterbringungszwecks geringstmöglichen Eingriff (§ 7 Abs. 2 UBG) darstellt, ist daher nicht möglich (vgl. OLG Hamm StV 1997, 541 f. sowie allgemein zur gerichtlichen Überprüfung ärztlicher Maßnahmen Volckart, Maßregelvollzug 5. Aufl. Abschnitt 5.3).
  • BVerfG, 12.11.2007 - 2 BvR 9/06

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Verkennung von Klärungsbedarf bei der

    Aus dem Umstand, dass sachgerechte Behandlung Spielräume erfordert, die der gesetzlichen Normierbarkeit und gerichtlichen Kontrolle des therapeutischen Vorgehens Grenzen setzen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. September 1981 - 7 VAs 30/81, StV 1982, S. 125 m. Anm. Baur; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. März 2000 - 2 Ws 203/99 -, R & P 2000, S. 140 m. Anm. Volckart; LG Heidelberg, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 StVK 79/04 -, juris; Volckart/Grünebaum, a.a.O., S. 238 f.), folgt nicht, dass dieser Spielraum unbegrenzt sein und der Gesetzgeber sich daher jeder näheren Normierung der Voraussetzungen und Grenzen eingreifender Behandlungsmaßnahmen enthalten müsste und dürfte.
  • OLG Hamburg, 16.03.2007 - 3 Vollz (Ws) 1/07

    Maßregelvollzug: Entzug persönlicher Gegenstände zur Sanktionierung unerwünschten

    aa) Der Senat legt die erste Eingriffsvariante dahin aus, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Besitz des Gegenstandes und der Gefährdung des Behandlungserfolges bestehen muss, konkret, dass der Behandlungserfolg gerade durch den Besitz des Gegenstandes gefährdet ist (ebenso Lesting in: Kammeier, a.a.O. S. 270f; vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 351, 352; KG, NStZ-RR 1998, 382, 384; OLG Hamm, JR 2000, 170; OLG Nürnberg, Beschl. v. 07.05.01 - juris - zu vergleichbaren Regelungen der dortigen Landesgesetze).
  • LG Berlin, 08.03.2007 - 544 StVK (Vollz) 835/06

    Strafvollzug: Verbot von Versandhausbestellungen gegenüber einem Untergebrachten

    Mangels speziellerer Vorschrift ist hier auf die Generalklausel § 29 S. 2 PsychKG zurückzugreifen (vgl. dazu OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 351, 352 zu § 7 Abs. 2 UBG BW).
  • OLG Hamburg, 16.03.2007 - 3 VollzWs 1/07

    Einschränkung des Rechts auf Besitz persönlicher Gegenstände nach dem HmbMVollzG

    aa) Der Senat legt die erste Eingriffsvariante dahin aus, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Besitz des Gegenstandes und der Gefährdung des Behandlungserfolges bestehen muss, konkret, dass der Behandlungserfolg gerade durch den Besitz des Gegenstandes gefährdet ist (ebenso Lesting in: Kammeier, a.a.O. S. 270f; vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 351, 352; KG, NStZ-RR 1998, 382, 384; OLG Hamm, JR 2000, 170; OLG Nürnberg, Beschl. v. 07.05.01 - juris - zu vergleichbaren Regelungen der dortigen Landesgesetze).
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