Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 06.05.2004 - 16 UF 151/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Kindesunterhalt und Ehegattentrennungsunterhalt; Eheliche Lebensverhältnisse zur Bestimmung des Bedarfs; Berücksichtigung einer Vergütung für Überstunden; Berücksichtigung des Wohnwerts eines Wohneigentums zur Bestimmung des Trennungsunterhalts; ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 18.07.2003 - 33 F 51/03
- AG Heidelberg, 18.07.2003 - 33 F 51/3
- OLG Karlsruhe, 06.05.2004 - 16 UF 151/03
- BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 801
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91
Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2004 - 16 UF 151/03
Diese Belastungen können zwar unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt werden, um einen Unterhaltsanspruch zu begründen (vgl. BGH FamRZ 1992, 423 f.), da der Unterhalt nicht dafür bestimmt ist, durch Tilgung von Schulden Vermögen beim Unterhaltsberechtigten zu bilden.An dieser Stelle ist die Frage zu stellen - und für den hier vorliegenden Einzelfall zu verneinen -, ob die Klägerin von ihrem Einkommen auch den Schuldendienst abziehen kann, der nicht bereits mit dem Wohnwert von 500 EUR monatlich verrechnet ist, also den Monatsbetrag von 1.119 EUR - 500 EUR = 619 EUR (vergl. die den Scheidungsunterhalt betreffende beiläufige Bemerkung in BGH FamRZ 1992, 423, 425 li.Sp.oben).
- OLG Hamm, 25.08.1999 - 6 UF 158/98
Zur Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners, der Kreditraten nicht tilgt
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2004 - 16 UF 151/03
Vor diesem Hintergrund erscheint es dem Senat geboten, die monatliche Darlehensbelastung in voller Höhe und für alle Monate des Trennungszeitraums zugrunde zu legen, da anders die sich im Trennungszeitraum ergebenden Schwankungen nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise aufgefangen werden können (vgl. ebenso OLG Hamm, FamRZ 2001, 370, 371). - BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2004 - 16 UF 151/03
Die Vermögensbildung hat bei den Einkommensverhältnissen der Parteien auch nicht zu einer - an einem objektiven Maßstab gemessen - zu dürftigen Lebensführung geführt (BGH FamRZ 1989, 1160, 1161). - BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2004 - 16 UF 151/03
Die Vergütung hierfür kann nur dann ganz oder teilweise außer Betracht bleiben, wenn die geleisteten Überstunden das im Beruf des Beklagten übliche Maß übersteigen (BGH FamRZ 1980, 984).
- BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05
Berücksichtigung des Wohnvorteils und von Zins und Tilgung für die Ehewohnung …
Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung auszugsweise in FamRZ 2005, 801 veröffentlicht ist, hat der Klägerin nur geringen Trennungsunterhalt zuerkannt.