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   OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13   

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https://dejure.org/2015,59296
OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13 (https://dejure.org/2015,59296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.05.2015 - 1 Ws 242/13 (https://dejure.org/2015,59296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 1 Ws 242/13 (https://dejure.org/2015,59296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten eines Sozialarbeiters im Umgang mt einem suicidalen Jugendlichen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1631b BGB, Art 1 Abs 1 S 2 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 170 Abs 2 StPO
    Ermittlungsverfahren gegen Sozialarbeiter: Sorgfaltspflichten von Sozialarbeitern im Umgang mit einem suizidgefährdeten Jugendlichen; Kausalität zwischen dem Suizid und der Sorgfaltspflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 222
    Sorgfaltspflichten eines Sozialarbeiters im Umgang mt einem suicidalen Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 28.05.1998 - 1 Ws 78/98

    Körperverletzung mit Todesfolge ; Misshandlung von Schutzbefohlenen; Fahrlässige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13
    Insoweit kann der Senat offenlassen, ob die Beschuldigten als Garant für das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Jugendlichen (vgl. hierzu nur OLG Stuttgart NJW 1998, 3131; Bringewat ZfJ 2000, 401) tatsächlich - wie von ihnen behauptet - gesprächsweise die Eltern über bestehende Suizidabsichten des Jugendlichen informiert haben sollten, weil es nach den im vorbereitenden Verfahren gewonnenen Erkenntnissen jedenfalls an der insoweit gebotenen zweifelsfreien Klarheit und Eindeutigkeit eines solchen Hinweises fehlte.
  • BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1568/12

    Einstellung der Ermittlungen nach dem Tod einer Offiziersanwärterin auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13
    In solchen Fällen kann, gestützt auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2, ein besonders sorgfältiges Tätigwerden des Staates und seiner Organe verlangt werden, wobei bei Kapitaldelikten ein solcher Anspruch auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 GG - wie hier - auch nahen Angehörigen zustehen kann (vgl. BVerfGE 39, 1; dass. zuletzt Beschluss vom 06.10.2014, 2 BvR 1568/12 - NJW 2015, 150).
  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 473/04

    Fahrlässige Tötung infolge der fehlerhaften Entfernung der Gallenblase; Maß der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung handelt derjenige in strafrechtlicher Weise sorgfaltswidrig, der die Anforderungen, die an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen aus dem Verkehrskreis des Täters in dessen sozialer Rolle bei einer Betrachtung der Gefahrenlage ex ante gestellt werden, nicht erfüllt (OLG Hamm MedR 2006, 358), wobei sich die Anforderungen nach dem Grad der vorhersehbaren Gefahren richten (vgl. BGHR StGB vor § 1/ Kausalität/Pflichtwidrigkeit 2).
  • OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12

    Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13
    Zwar gilt im Rahmen der Entschließung der Staatsanwaltschaft nach § 170 StPO - und damit auch für die Entscheidung des Oberlandesgerichts nach §§ 174, 175 StPO - der Zweifelssatz nicht unmittelbar, ihm kommt jedoch insoweit mittelbar Bedeutung zu, als er die zu treffende Prognose über die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung beeinflusst (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 174 Rn. 2 und § 170 Rn. 1 und 2; Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 174 Rn. 2 und § 170 Rn. 3 und 5 - jew. m.w.N.; vgl. auch Senat Justiz 2003, 272 und zuletzt in ständ. Rechtsprechung Beschl. v. 31.10.2012 - 1 Ws 115/12 -).
  • BGH, 08.07.1987 - 2 StR 269/87

    Haftungsbegründende Kausalität bei pflichtwidrigem Unterlassen einer gebotenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13
    Trotz dieser nach vorläufiger Tatbewertung anzunehmender Sorgfaltswidrigkeiten hat die Staatsanwaltschaft U. im Ergebnis zu Recht von der Erhebung einer Anklage abgesehen, denn eine pflichtwidrige Unterlassung kann einem Beschuldigten nur dann angelastet werden, wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (BGH NStZ 1987, 505; BGHR StGB vor § 1 Kausalität/Pflichtwidrigkeit 2).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2003 - 1 Ws 391/02

    Mündliche Anhörung des Betroffenen bei Bewährungsverstoß - Nachträgliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13
    Zwar gilt im Rahmen der Entschließung der Staatsanwaltschaft nach § 170 StPO - und damit auch für die Entscheidung des Oberlandesgerichts nach §§ 174, 175 StPO - der Zweifelssatz nicht unmittelbar, ihm kommt jedoch insoweit mittelbar Bedeutung zu, als er die zu treffende Prognose über die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung beeinflusst (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 174 Rn. 2 und § 170 Rn. 1 und 2; Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 174 Rn. 2 und § 170 Rn. 3 und 5 - jew. m.w.N.; vgl. auch Senat Justiz 2003, 272 und zuletzt in ständ. Rechtsprechung Beschl. v. 31.10.2012 - 1 Ws 115/12 -).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13
    In solchen Fällen kann, gestützt auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2, ein besonders sorgfältiges Tätigwerden des Staates und seiner Organe verlangt werden, wobei bei Kapitaldelikten ein solcher Anspruch auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 GG - wie hier - auch nahen Angehörigen zustehen kann (vgl. BVerfGE 39, 1; dass. zuletzt Beschluss vom 06.10.2014, 2 BvR 1568/12 - NJW 2015, 150).
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