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   OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02   

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https://dejure.org/2002,2768
OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02 (https://dejure.org/2002,2768)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.06.2002 - 1 Ss 13/02 (https://dejure.org/2002,2768)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 1 Ss 13/02 (https://dejure.org/2002,2768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Gewaltanwendung; Kurzfristiges Versperren des Durchgangs eines Weges; Herabwürdigung der Geschlechtsehre ; Sexuelle Belästigung auf offener Straße; Tätliche Beleidigung; Strafzumessung

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 185; ; StGB § 240 Abs. 1; ; StPO § 404

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sexuelle Belästigung einer Frau auf offener Straße stellt strafbare Beleidigung dar - Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) setzt Gewaltanwendung zur Willensbeugung voraus

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ehrverletzungsdelikte, Beleidigung durch sexuelle Belästigung in der Öffentlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1263
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).

    Eine solche Fallgestaltung wird insbesondere dann vorliegen, wenn der Täter nicht allein aus - wenn auch unter Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes - "geschlechtlichem Interesse am Opfer" handelt, sondern durch begleitende Äußerungen oder durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, sein Opfer sei mit einem Makel behaftet, welches dessen Geltungswert mindere (BGHSt 36, 145 ff., 150) und der die Tat aus seiner Sicht rechtfertige.

  • BGH, 09.11.1988 - 3 StR 372/88

    Strafzumessung: Berücksichtigung der Tatfolgen bei einem Vergewaltigungsopfer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
    Grundsätzlich können Folgen einer Straftat einem Täter nur dann straferschwerend zugerechnet werden, wenn sie von diesem verschuldet sind, wenn dieser sie also in seinen Vorsatz mit aufgenommen hat oder wenn sie für ihn mindestens voraussehbar waren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 2, 3, 4).

    Dass eine schwerwiegende Sexualstraftat - wie etwa eine Vergewaltigung - zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie sie bei der Zeugin F eingetreten sind, führen kann, ist nicht ungewöhnlich und damit für einen Täter auch voraussehbar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 3; BGH NStZ-RR 2000, 363; zusammenfassend LK-Gribbohm, 11. Auflage 1995, § 46 Rn. 142 ff., 150 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
    Das nur kurzfristige Versperren des Durchgangs eines Weges stellt keine Gewaltanwendung i.S.d. § 240 StGB dar (Anschluss an OLG Düsseldorf VRS 97, 127).

    Die bloße körperliche Anwesenheit einer Person an einem bestimmten Ort stellt jedoch noch keine Gewalt dar, wenn die damit verbundene Zwangswirkung nur psychische Auswirkungen hat (BVerfGE 92, 1 ff.; OLG Düsseldorf VRS 97, 127; KG Beschluss vom 24.08.2000, 1 Ss 198/00; krit. BGHSt 41, 182 ff.).

  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
    Wenngleich dem Senat der zuerkannte Betrag auch in Anbetracht der Einkommenssituation des Angeklagten keineswegs unbillig erscheint, ist für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes neben den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten das Maß seines Verschuldens von maßgeblicher Bedeutung (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3).
  • BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00

    Körperverletzung mit Todesfolge; Mitverursachung der Todesfolge und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
    Auch wenn der Angeklagte für die Auswirkungen seiner Straftat dem Grunde nach einstehen muss, kann bei der Strafzumessung nicht unberücksichtigt bleiben, dass er für die bei der Zeugin F eingetretenen körperlichen und seelischen Störungen nicht die alleinige Ursache gesetzt hat, sondern diese maßgeblich von einer durch das Verhalten eines Dritten hervorgerufenen Vorschädigung herrühren (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 265 f.; Schönke-Schröder-Stree, a.a.O, § 46 Rn. 24 a.E.).
  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).
  • RG, 18.06.1936 - 2 D 311/36

    Wird ein Vater dadurch beleidigt, daß jemand an dessen minderjähriger Tochter,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
    Strafgrund der Qualifikation ist nämlich, dass zu der Ehrverletzung noch eine - nicht zwingend den Körperverletzungsdelikten unterfallende - besondere tatsächliche Einwirkung hinzukommt, die gerade durch die Verletzung der körperlichen Integrität eine intensivierte Missachtung des Geltungsanspruchs zum Ausdruck bringt (vgl. RGSt 67, 173 ff.; 70, 245 ff. 250).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
    Die bloße körperliche Anwesenheit einer Person an einem bestimmten Ort stellt jedoch noch keine Gewalt dar, wenn die damit verbundene Zwangswirkung nur psychische Auswirkungen hat (BVerfGE 92, 1 ff.; OLG Düsseldorf VRS 97, 127; KG Beschluss vom 24.08.2000, 1 Ss 198/00; krit. BGHSt 41, 182 ff.).
  • BGH, 11.11.1986 - 2 StR 190/86

    Beachtung eines Selbstmordversuches eines Vergewaltigungspfers als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
    Grundsätzlich können Folgen einer Straftat einem Täter nur dann straferschwerend zugerechnet werden, wenn sie von diesem verschuldet sind, wenn dieser sie also in seinen Vorsatz mit aufgenommen hat oder wenn sie für ihn mindestens voraussehbar waren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 2, 3, 4).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
    Die bloße körperliche Anwesenheit einer Person an einem bestimmten Ort stellt jedoch noch keine Gewalt dar, wenn die damit verbundene Zwangswirkung nur psychische Auswirkungen hat (BVerfGE 92, 1 ff.; OLG Düsseldorf VRS 97, 127; KG Beschluss vom 24.08.2000, 1 Ss 198/00; krit. BGHSt 41, 182 ff.).
  • BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91

    Aussetzung (Verlassen in hilfloser Lage; Abgrenzung von Tun und Unterlassen)

  • KG, 24.08.2000 - 1 Ss 198/00
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

  • OLG Düsseldorf, 22.01.1993 - 2 Ss 405/92
  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 318/92

    Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung als Beleidung des Opfers

  • RG, 20.03.1933 - II 1509/32

    Gehört zur tätlichen Beleidigung nach § 185 StGB. eine Berührung des Körpers des

  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Hinzu tritt die auch dem Angeklagten zuzuschreibende Kenntnis - vom Oberlandesgericht Karlsruhe in einem hinsichtlich Vorschädigung und Tatfolgen ähnlich gelagerten Fall als "Allgemeingut" bezeichnet -, "dass sich Geschädigte in ihren psychischen Reaktionen auf an ihnen verübte Straftaten voneinander unterscheiden und eine besondere Anfälligkeit gerade von weiblichen Geschädigten dann besteht, wenn sie bereits früher - was nicht selten ist - Opfer einer Gewalttat geworden sind" (OLG Karlsruhe NJW 2003, 1263, 1264).

    Nach der bereits aufgegriffenen Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 2003, 1263, 1264) kann "den auf offener Straße vor allem an Frauen vorgenommenen sexuellen Belästigungen (...) eine derart eigenständige Bedeutung zukommen, wenn es sich nicht um unerhebliche Beeinträchtigungen handelt und der Tat eine nach außen zu Tage tretende Herabwürdigung der Geschlechtsehre innewohnt." Dies könnte anzunehmen sein, wenn das Opfer durch das fragliche Verhalten zum reinen, jedweden Praktiken zugänglichen Sexualobjekt erniedrigt und dadurch zum Ausdruck gebracht würde, das Opfer habe das Täterverhalten aus eigenem abnormen Geschlechtstrieb zum Zwecke eines eigenen Lustgewinns herausgefordert, was die Tat zugleich aus seiner Sicht rechtfertige (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960, 2961).

    Bei der Strafzumessung ist vielmehr auch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte für die bei der Zeugin eingetretenen seelischen und somatischen Beeinträchtigungen nicht die alleinige Ursache gesetzt hat, sondern diese maßgeblich auf eine durch das Verhalten eines Dritten hervorgerufene Vorschädigung (Vergewaltigung) oder körperliche Vorerkrankungen (Multiple Sklerose) zurückgehen (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 265 f.; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1263, 1265; Stree/Kinzig, in Schönke/Schröder, a. a. O., § 45 Rdn. 26 ff.).

  • OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 1 St OLG Ss 219/10

    Beleidigung: Herabsetzung des Opfers durch eine heimliche voyeuristische Handlung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Strafkammer zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (richtige Fundstelle: NJW 2003, 1263).
  • OLG Hamm, 18.03.2014 - 5 RVs 5/14

    Anforderungen an die Gewaltausübung im Rahmen der Nötigung nach § 177 StGB

    Diese erfordert regelmäßig, dass der Täter durch eigene Kraftentfaltung das Opfer einem körperlich wirksamen Zwang aussetzt, um gerade damit geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006, 4 StR 178/06, zitiert nach [...] Rn. 10; OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1263 ).

    Ein Handeln allein gegen den Willen des Opfers oder dessen bloßes Nichteinverstandensein genügt für die Erfüllung des Tatbestandes nicht, da dieser die erkennbare Beugung der Willensfreiheit unter Strafe stellt (OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1263 ; OLG Köln, Beschluss vom 05. März 2004, Ss 493/03, zitiert nach [...] Rn. 11 m.w.N.).

  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03

    Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von

    Ein Handeln allein gegen den Willen des Opfers oder dessen bloßes Nichteinverstandensein genügt für die Erfüllung des Tatbestandes nicht, da dieser die erkennbare Beugung der Willensfreiheit unter Strafe stellt (so insgesamt BGH NJW 2003, 1263 = StraFo 2003, 61).

    An einer solchen "finalen Verknüpfung" (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ-RR/J 1998, 322 Nr. 10; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 177 Rdnr. 8 m.w.N.) zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers fehlt es in Fällen einer Gewalthandlung z. B. dann, wenn die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76; BGH NStZ 1995, 230; NJW 2003, 1263) oder ausschließlich der Lustbefriedigung dient (vgl. BGHSt 17, 1).

  • AG Bingen, 11.08.2009 - 3113 Js 17555/09

    Beleidigung durch sexuelle oder sexualbezogene Handlungen und Belästigungen

    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung oder eine verbale oder tätliche sexualbezogene Annäherung ohne Einverständnis der betroffenen Person erfüllen daher nur dann den Tatbestand des § 185 StGB, wenn nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zugleich eine - von dem Täter gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGHSt 36, 135, 150; BGH NStZ 2007, 217, 218; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1263, 1264; Fischer, a.a.O., § 185 Rn 11a).
  • OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05

    Zulässige Beschwerde gegen Aussetzung des Widerrufs der Strafaussetzung bei

    Jedenfalls bei einer derart eingeschliffenen Abhängigkeit wie vorliegend bedarf es eines hinreichenden Beobachtungszeitraumes während der Therapie, um einen trotz Bewährungsversagens die Wahrscheinlichkeit noch weiterer Straftatbegehungen ausräumenden Behandlungsverlauf und -teilerfolg feststellen zu können (siehe auch OLG Karlsruhe in NJW 2003, 1263, 1265; KG bei Kotz/Rahlf in NStZ-RR 2002, 135).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2004 - 1 Ss 157/04

    Strafaussetzung zur Bewährung: Besondere Umstände für eine günstige

    In solchen Fällen mehrfachen Bewährungsversagens bedarf es daher regelmäßig besonderer Umstände, um erneut eine positiven Prognose stellen zu können (vgl. Senat NJW 2003, 1263 ff.; BayObLG NStZ-RR 2003, 105 f.).
  • OLG Hamburg, 17.03.2006 - 2 Ws 64/06

    Aussetzung der Vollstreckung einer (Rest-) Freiheitsstrafe und einer

    Die bloße Möglichkeit eines künftigen Therapie(teil)erfolges reicht nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe in NJW 2003, 1263, 1265), sondern es muss eine überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die weitere Behandlung zu künftig straffreiem Verhalten führen wird.
  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

    Im Übrigen würde nach dem in der Bewährungszeit zutage getretenen Grad der Störungen eine bloße Aufnahme der Behandlungen nicht ausreichen, sondern es müssten im Behandlungsverlauf zumindest wesentliche (Teil-)Erfolge eingetreten sein, um zu einer günstigen Legalprognose zu gelangen (vgl. allg. OLG Karlsruhe in NJW 2003, 1263, 1265).
  • OLG Hamburg, 22.12.2011 - 2 Ws 140/10

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsfolgen einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung

    Die bloße Möglichkeit eines erst künftigen Therapieerfolges reicht nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe in NJW 2003, 1263, 1265), sondern es muss eine überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die Behandlung alsbald neue Straftaten verhindert.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2006 - 5 Ss 198/05

    Frist zur Einreichung der schriftlichen Entscheidungsgründe nach Abschluss der

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2015 - 1 Ws 64/15

    Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe: Dringende Notwendigkeit

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2008 - 1 Ss 19/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Beibehaltung einer Strafe trotz

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • LG Coburg, 05.09.2008 - 1 Ks 105 Js 11985/07
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