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   OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16, 2 (9) SsBs 144/16 - AK 48/16   

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https://dejure.org/2016,14095
OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16, 2 (9) SsBs 144/16 - AK 48/16 (https://dejure.org/2016,14095)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16, 2 (9) SsBs 144/16 - AK 48/16 (https://dejure.org/2016,14095)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juni 2016 - 2 (9) SsBs 144/16, 2 (9) SsBs 144/16 - AK 48/16 (https://dejure.org/2016,14095)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Erlangtes bei ordnungswidrigem Weiterbetrieb eines Geldspielgeräts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag der Verfallsbeteiligten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist; Betreiben von Geldspielgeräten ohne Prüfplakette gemäß § 7 Abs. 2 SpielV

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Wird ein Geldspielgerät, dessen Zulassung ausgelaufen ist, nicht außer Betrieb gesetzt, so ist der während des ordnungswidrigen Betriebs erlangte Umsatz im Sinne des § 29a OWiG erlangt.

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 29a OWiG, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 144 Abs 2 Nr 1a GewO, § 7 SpielV, § 19 Abs 1 Nr 6b SpielV
    Wiedereinsetzung im Verfallsverfahren: Erlangter Umsatz bei ordnungswidrigem Weiterbetrieb eines Geldspielgeräts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall bei ordnungswidrigem Weiterbetrieb eines Geldspielgeräts; Erlangtes bei ordnungswidrigem Weiterbetrieb eines Geldspielgeräts

  • rechtsportal.de

    SpielV § 7 Abs. 2 ; SpielV § 7 Abs. 4
    Antrag der Verfallsbeteiligten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 368/14

    Verfall (Begriff des Erlangten: Maßgeblichkeit des Zwecks der Strafvorschrift,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16
    Aus der mit Geldbuße bedrohten Handlung "erlangt" im Sinne von § 29a Abs. 1, 2 OWiG sind - wie im Rahmen des strafrechtlichen Verfalls (von Wertersatz) nach §§ 73, 73a StGB (vgl. Louis, HK-OWiG, 1. Aufl. 2016, § 29a Rn. 17; Labi, NZWiSt 2013, 41) - alle Vermögenswerte, die dem Täter oder - wie hier - der Verfallsbeteiligten als einer anderen Person, für die der Täter gehandelt hat (§ 29a Abs. 2 OWiG), unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen, ohne dass gewinnmindernde Kosten abzuziehen sind (vgl. BGH, NStZ 2001, 155, 156; NStZ 2009, 275, 277; Beschluss vom 11.06.2015, 1 StR 368/14; Louis, HK-OWiG, 1. Aufl. 2016, § 29a Rn. 25).

    Ist dagegen nur die Art und Weise, in der das Geschäft ausgeführt wird, sanktionsrechtlich bemakelt, kann lediglich der hierauf entfallende Sondervorteil als "erlangt" angesehen werden (vgl. BGH, NJW 2006, 925, 929; NZWiSt 2012, 144, 146; NZG 2014, 315, 319; Beschluss vom 11.06.2015, 1 StR 368/14).

    Die vorliegende Konstellation gleicht strukturell der durch den Bundesgerichtshof - wie oben ausgeführt - entschiedenen, in der ein Zahlungsdienst betrieben wird, ohne dass der Betreiber sichergestellt hat, dass er über das gesetzlich vorgeschriebene Eigenkapital und das notwendige Risikomanagement verfügt, und in dem der volle aus dem Betrieb des Zahlungsdienstes erlangte Erlös dem Verfall von Wertersatz unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 11.06.2015, 1 StR 368/14).

  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16
    Ist dagegen nur die Art und Weise, in der das Geschäft ausgeführt wird, sanktionsrechtlich bemakelt, kann lediglich der hierauf entfallende Sondervorteil als "erlangt" angesehen werden (vgl. BGH, NJW 2006, 925, 929; NZWiSt 2012, 144, 146; NZG 2014, 315, 319; Beschluss vom 11.06.2015, 1 StR 368/14).

    Bei einer nach dem Wertpapierhandelsgesetz strafbaren Marktmanipulation durch Absprachen zwischen Käufer- und Verkäuferseite im Aktienhandel kann der gesamte durch das inkriminierte Aktiengeschäft erzielte Kaufpreis abgeschöpft werden (BGH, NZG 2014, 315, 319).

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16
    Aus der mit Geldbuße bedrohten Handlung "erlangt" im Sinne von § 29a Abs. 1, 2 OWiG sind - wie im Rahmen des strafrechtlichen Verfalls (von Wertersatz) nach §§ 73, 73a StGB (vgl. Louis, HK-OWiG, 1. Aufl. 2016, § 29a Rn. 17; Labi, NZWiSt 2013, 41) - alle Vermögenswerte, die dem Täter oder - wie hier - der Verfallsbeteiligten als einer anderen Person, für die der Täter gehandelt hat (§ 29a Abs. 2 OWiG), unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen, ohne dass gewinnmindernde Kosten abzuziehen sind (vgl. BGH, NStZ 2001, 155, 156; NStZ 2009, 275, 277; Beschluss vom 11.06.2015, 1 StR 368/14; Louis, HK-OWiG, 1. Aufl. 2016, § 29a Rn. 25).

    Bei einem nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbaren, materiell nicht genehmigungsfähigen Embargoverstoß fällt ebenso der gesamte Verkaufserlös der Vermögensabschöpfung anheim (BGH, NJW 2002, 3339, 3341 f.) wie bei Warenbestellungen, die auf gemäß § 16 Abs. 1 UWG strafbare unlautere Werbung zurückgehen, der gesamte für die Waren erzielte Verkaufspreis dem Verfall (von Wertersatz) unterliegt (BGH, NStZ 2009, 275, 277 f.).

  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 2 Ss 921/00

    Ordnungsgemäße Begründung der Revision, Sachrüge, Verfahrensrüge,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16
    Im Falle einer innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO und in der Form des § 345 Abs. 2 StPO eingereichten Rechtsbeschwerdebegründung, in der weder eine Verfahrensrüge noch eine Sachrüge den Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO gemäß erhoben wird, kommt daher eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (ebenso OLG Hamm, NZV 2001, 490; Beschluss vom 07.01.2010, 2 Ss 401/09; siehe auch OLG Köln, NStZ-RR 1996, 212).

    Anderslautende Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte älteren Datums (OLG Hamburg, NJW 1965, 312; OLG Hamm, MDR 1978, 507, 508; OLG Zweibrücken, StV 1991, 550; ebenso Valerius, MK-StPO, 1. Aufl. 2014, § 44 Rn. 36; Weßlau/Deiters, SK-StPO, 4. Aufl. 2014, § 44 Rn. 13) sind durch diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt (vgl. auch OLG Hamm, NZV 2001, 490).

  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16
    Ist dagegen nur die Art und Weise, in der das Geschäft ausgeführt wird, sanktionsrechtlich bemakelt, kann lediglich der hierauf entfallende Sondervorteil als "erlangt" angesehen werden (vgl. BGH, NJW 2006, 925, 929; NZWiSt 2012, 144, 146; NZG 2014, 315, 319; Beschluss vom 11.06.2015, 1 StR 368/14).

    Bei einem nach dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigungspflichtigen, nicht genehmigten, aber materiell genehmigungsfähigen Waffenexportgeschäft sind nur die ersparten Aufwendungen für die Genehmigung als "bemakelt" und damit im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB "erlangt" anzusehen (BGH, NZWiSt 2012, 144, 145 ff.).

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16
    Ist dagegen nur die Art und Weise, in der das Geschäft ausgeführt wird, sanktionsrechtlich bemakelt, kann lediglich der hierauf entfallende Sondervorteil als "erlangt" angesehen werden (vgl. BGH, NJW 2006, 925, 929; NZWiSt 2012, 144, 146; NZG 2014, 315, 319; Beschluss vom 11.06.2015, 1 StR 368/14).

    Demgegenüber soll bei einer korruptiven Auftragserlangung das "Erlangte" nicht in dem vereinbarten Werklohn, sondern nur in dem wirtschaftlichen Wert des Auftrags zu sehen (BGH, NJW 2006, 925, 929 f.) und bei einem nach dem Wertpapierhandelsgesetz verbotenen Insidergeschäft nur der aus dem Insiderwissen erlangte Sondervorteil der Abschöpfung unterliegen (BGH, NJW 2010, 882, 884).

  • BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Rüge einer unzulässigen Tatprovokation;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16
    Dieses Ergebnis entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer zunächst unzulässig vorgetragenen Verfahrensrüge - von Ausnahmefällen in hier nicht einschlägigen Prozesssituationen, in denen eine Wiedereinsetzung beispielsweise zur Wahrung rechtlichen Gehörs unerlässlich erscheint - nicht erfolgen kann (BGH, NStZ 2009, 173 f.; Beschluss vom 11.05.2010, 4 StR 117/10; NStZ-RR 2012, 316).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03

    Ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16
    Ob von einer solchen Fristversäumung auch auszugehen ist, wenn innerhalb der Frist zwar eine Erklärung eingeht, diese jedoch den Formvorschriften des § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i. V. m. § 345 Abs. 2 StPO nicht genügt (so BGH, NStZ 2003, 615), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16
    Aus der mit Geldbuße bedrohten Handlung "erlangt" im Sinne von § 29a Abs. 1, 2 OWiG sind - wie im Rahmen des strafrechtlichen Verfalls (von Wertersatz) nach §§ 73, 73a StGB (vgl. Louis, HK-OWiG, 1. Aufl. 2016, § 29a Rn. 17; Labi, NZWiSt 2013, 41) - alle Vermögenswerte, die dem Täter oder - wie hier - der Verfallsbeteiligten als einer anderen Person, für die der Täter gehandelt hat (§ 29a Abs. 2 OWiG), unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen, ohne dass gewinnmindernde Kosten abzuziehen sind (vgl. BGH, NStZ 2001, 155, 156; NStZ 2009, 275, 277; Beschluss vom 11.06.2015, 1 StR 368/14; Louis, HK-OWiG, 1. Aufl. 2016, § 29a Rn. 25).
  • OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16
    Im Falle einer innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO und in der Form des § 345 Abs. 2 StPO eingereichten Rechtsbeschwerdebegründung, in der weder eine Verfahrensrüge noch eine Sachrüge den Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO gemäß erhoben wird, kommt daher eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (ebenso OLG Hamm, NZV 2001, 490; Beschluss vom 07.01.2010, 2 Ss 401/09; siehe auch OLG Köln, NStZ-RR 1996, 212).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

  • OLG Nürnberg, 06.09.2006 - 2 St OLG Ss 170/06

    Erkennbarkeit der Tragweite und Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift des §

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 301/12

    Recht auf wirksame Verteidigung und Wiedereinsetzungsantrag (Zulässigkeitsmängel

  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • OLG Zweibrücken, 20.09.1991 - 1 Ws 300/91

    Wiedereinsetzung ; Formunwirksame Verfahrensrüge; Nachholung

  • OLG Koblenz, 01.04.2011 - 2 Ss 154/10

    Revisionsverfahren: Folge einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung; Anbringung der

  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss 401/09

    Sachrüge; Begründung; Anforderungen

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