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   OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05   

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OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05 (https://dejure.org/2006,30603)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.2006 - 3 Ws 346/05 (https://dejure.org/2006,30603)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 3 Ws 346/05 (https://dejure.org/2006,30603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StrEG § 3; StrEG § 5 Abs. 2; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 1
    D (A), Untersuchungshaft, Haftentschädigung, Ausweisung, Beurteilungszeitpunkt, Unionsbürger, unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Baden-Baden - 5 Ns 304 Js 12248/04
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 513/82

    Fahrlässiger Verstoß gegen das Ausländergesetz durch das kurzzeitige Verlassen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05
    Der Senat lässt offen, ob die Strafbarkeit nach § 92 Abs. 2 Nr. 1 AuslG (jetzt: § 95 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) voraussetzt, dass die zu Grunde liegende Ausweisung rechtmäßig erfolgte (vgl. bejahend Senge in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 92 AuslG Rdnr. 32; Westphal/Stoppa NJW 1999, 2137, 2140; Heinrich ZAR 2003, 166, 169 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg InfAuslR 1992, 341; verneinend Hailbronner Ausländerrecht § 95 AufenthG Rdnr. 6, 56; Renner Ausländerrecht 8. Aufl. § 95 AufenthG Rdnr. 23; vgl. auch BGHSt 31, 314,.
  • OLG Hamburg, 21.11.2005 - 1 Ws 212/05

    Ausländerstrafrecht: Strafbarkeit bei erneuter Einreise in die Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05
    Gleichfalls kann dahingestellt bleiben, ob die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG eine Wiedereinreise und den Aufenthalt im Inland verbietende Sperrwirkung einer vor dem 01.01.2005 bestandskräftig angeordneten Ausweisung eines Unionsbürgers auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30.07.2004 (BGBl I 1950) am 01.01.2005 fortbesteht (vgl. OVG Hamburg InfAuslR 2006, 305; NordÖR 2006, 38; Epe in GK-AufenthG § 1 FreizügG/EU Rdnr. 20; Funke-Kaiser GK-AufenthG § 102 Rdnr. 2; a. A. OVG Berlin NVwZ 2006, 953), und bejahendenfalls, ob sich ein ausgewiesener Unionsbürgern im Falle einer erneuten Einreise in das Bundesgebiet nach neuem Recht strafbar macht (vgl. verneinend HansOLG Hamburg StV 2006, 137; Epe aaO).
  • OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05

    Entschädigung für pflichtwidrige Herausgabe eines sichergestellten Gegenstandes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05
    Unbeschadet der Tatsache, dass das gegen den Beschwerdeführer geführte Strafverfahren und die in diesem Zusammenhang angeordneten Strafverfolgungsmaßnahmen einschließlich der Untersuchungshaft durch die Wiedereinreise des Beschwerdeführers in das Bundesgebiet ausgelöst wurden, sind die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes des § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG entgegen der Auffassung der Strafkammer nicht erfüllt, weil die Haftanordnung mangels Vorliegens eines dringenden Tatverdachts nicht hätte ergehen dürfen und diese dem Beschwerdeführer somit nicht zugerechnet werden kann (vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1993, 148; OLG Jena NStZ-RR 2005, 125, 126; Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 5 StrEG Rdnr. 7 m. w. N.).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05
    Dies folgt nach Auffassung des Senats daraus, dass der Vorrang des Gemeinschaftsrechts es ausschließt, an einen gegen eine Grundfreiheit der Gemeinschaft verstoßenden bestandskräftigen Verwaltungsbescheid strafrechtliche Rechtsfolgen zu knüpfen (vgl. EUGH - Ciola - NJW 1999, 2355 Tz. 25 ff: VG Karlsruhe aaO).
  • OVG Hamburg, 22.03.2005 - 3 Bf 294/04

    Kein Entfallen der Sperrwirkungen von bestandskräftigen Ausweisungen mit dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05
    Gleichfalls kann dahingestellt bleiben, ob die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG eine Wiedereinreise und den Aufenthalt im Inland verbietende Sperrwirkung einer vor dem 01.01.2005 bestandskräftig angeordneten Ausweisung eines Unionsbürgers auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30.07.2004 (BGBl I 1950) am 01.01.2005 fortbesteht (vgl. OVG Hamburg InfAuslR 2006, 305; NordÖR 2006, 38; Epe in GK-AufenthG § 1 FreizügG/EU Rdnr. 20; Funke-Kaiser GK-AufenthG § 102 Rdnr. 2; a. A. OVG Berlin NVwZ 2006, 953), und bejahendenfalls, ob sich ein ausgewiesener Unionsbürgern im Falle einer erneuten Einreise in das Bundesgebiet nach neuem Recht strafbar macht (vgl. verneinend HansOLG Hamburg StV 2006, 137; Epe aaO).
  • VG Karlsruhe, 02.02.2006 - 6 K 524/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05
    Die mit bestandskräftiger Verfügung des Regierungspräsidiums K. vom 22.07.1997 angeordnete Ausweisung des Beschwerdeführers wird den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben insoweit nicht gerecht, als die Gerichte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die der Ausweisungsverfügung zu Grunde liegende behördliche Gefahrenprognose nicht bezogen auf den Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Verhandlung überprüft, sondern für die Beurteilung der Sachlage auf den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung abgestellt haben (vgl. VG Karlsruhe Urt. v. 02.02.2006 - 6 K 524/05).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92

    Zwangsweise Abschiebung eines Ausländers - vorläufiger Rechtsschutz; Ausweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05
    Der Senat lässt offen, ob die Strafbarkeit nach § 92 Abs. 2 Nr. 1 AuslG (jetzt: § 95 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) voraussetzt, dass die zu Grunde liegende Ausweisung rechtmäßig erfolgte (vgl. bejahend Senge in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 92 AuslG Rdnr. 32; Westphal/Stoppa NJW 1999, 2137, 2140; Heinrich ZAR 2003, 166, 169 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg InfAuslR 1992, 341; verneinend Hailbronner Ausländerrecht § 95 AufenthG Rdnr. 6, 56; Renner Ausländerrecht 8. Aufl. § 95 AufenthG Rdnr. 23; vgl. auch BGHSt 31, 314,.
  • OVG Hamburg, 14.12.2005 - 3 Bs 79/05

    Fortgeltung der Sperrwirkungen des AuslG 1990 gegenüber Unionsbürgern; keine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05
    Gleichfalls kann dahingestellt bleiben, ob die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG eine Wiedereinreise und den Aufenthalt im Inland verbietende Sperrwirkung einer vor dem 01.01.2005 bestandskräftig angeordneten Ausweisung eines Unionsbürgers auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30.07.2004 (BGBl I 1950) am 01.01.2005 fortbesteht (vgl. OVG Hamburg InfAuslR 2006, 305; NordÖR 2006, 38; Epe in GK-AufenthG § 1 FreizügG/EU Rdnr. 20; Funke-Kaiser GK-AufenthG § 102 Rdnr. 2; a. A. OVG Berlin NVwZ 2006, 953), und bejahendenfalls, ob sich ein ausgewiesener Unionsbürgern im Falle einer erneuten Einreise in das Bundesgebiet nach neuem Recht strafbar macht (vgl. verneinend HansOLG Hamburg StV 2006, 137; Epe aaO).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - 8 S 123.05

    Ausweisung, Freizügigkeit, Unionsbürger, Verlust des Aufenthaltsrechts,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05
    Gleichfalls kann dahingestellt bleiben, ob die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG eine Wiedereinreise und den Aufenthalt im Inland verbietende Sperrwirkung einer vor dem 01.01.2005 bestandskräftig angeordneten Ausweisung eines Unionsbürgers auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30.07.2004 (BGBl I 1950) am 01.01.2005 fortbesteht (vgl. OVG Hamburg InfAuslR 2006, 305; NordÖR 2006, 38; Epe in GK-AufenthG § 1 FreizügG/EU Rdnr. 20; Funke-Kaiser GK-AufenthG § 102 Rdnr. 2; a. A. OVG Berlin NVwZ 2006, 953), und bejahendenfalls, ob sich ein ausgewiesener Unionsbürgern im Falle einer erneuten Einreise in das Bundesgebiet nach neuem Recht strafbar macht (vgl. verneinend HansOLG Hamburg StV 2006, 137; Epe aaO).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05
    Das europäische Gemeinschaftsrecht gebietet es aber, bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer gegen einen Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats verfügten Ausweisung auch Sachvortrag zu berücksichtigen, der nach der letzten Behördenentscheidung erfolgt ist und der den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen, vom Verhalten des Betroffenen ausgehenden Gefährdung für die öffentliche Ordnung mit sich bringen kann (vgl. EUGH - Orfanopoulos und Oliveri - Slg I 2004, 5257 Tz. 82; BVerwGE 121, 297).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 759/06

    Bestands- bzw. rechtskräftige Ausweisungsverfügung; Wiederaufgreifen bei Änderung

    Zum anderen ist die der herrschenden Auffassung zugrunde liegende Annahme, dass auch eine rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsakts die zuvor gegebene Strafbarkeit der Zuwiderhandlung gegen diesen nicht entfallen lässt (so ausdrücklich BGH, Beschl. v. 23.07.1969 - 4 StR 371/68 -, BGHSt 23, 86 = NJW 1969, 2023; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.04.1977 - 3 Ss 107/77 -, JZ 1977, 478 = NJW 1978, 116) jedenfalls für die Ausweisung von - anderenfalls freizügigkeitsberechtigten - Unionsbürgern durchaus umstritten (zum Meinungsstand vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.12.2006 - 3 Ws 346/05 -, InfAuslR 2007, 118 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen

    Dass in der Rechtsprechung der Strafgerichte bei Verstößen gegen solche Verfügungen unter Berufung auf den EuGH (Ciola a.a.O.) Strafbarkeit z.T. nicht mehr angenommen wird (siehe OLG Hamburg a.a.O. und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.12.2006 3 Ws 346/05), steht dem nicht entgegen; insoweit handelt es sich um eine speziell strafrechtliche Fragestellung, die der Senat im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht zu beantworten braucht.
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