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   OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 26/03   

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https://dejure.org/2004,11263
OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 26/03 (https://dejure.org/2004,11263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2004 - 7 U 26/03 (https://dejure.org/2004,11263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2004 - 7 U 26/03 (https://dejure.org/2004,11263)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufungsverfahren nach neuem Recht: Folgen des Teilangriffs eines in fehlerhafter Gerichtsbesetzung ergangenen klagestattgebenden Urteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergehen eines Urteils in falscher Besetzung; Möglichkeit der Aufhebung des gesamten Urteils bei teilweiser Berufung gegen das Urteil; Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richterinnen

  • Judicialis

    ZPO § 528; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 528; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
    Kein Verfall eines nicht angegriffenen Teiles eines Urteils durch Aufhebung bei selbstständiger Beurteilbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nur teilweise Berufung: Gesamt- oder nur Teilaufhebung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 10/88

    Widerruf des einmal erteilten Einverständnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 26/03
    Eine Aufhebung des Urteils auch insoweit würde gegen § 528 ZPO verstoßen und die obsiegende Klägerin ohne Not der Gefahr von Nachteilen in der Vollstreckung aussetzen, obwohl die Beklagte diesen Teil des Urteils akzeptiert (Abweichung von BGH, Urt. v. 19.10.1988, IVb ZR 10/88, NJW 1989, 229, 230).

    Dieser Verfahrensverstoß ist auch ohne ausdrückliche Rüge von Amts wegen zu beachten (§ 529 Abs. 2 ZPO), denn die Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung ist unverzichtbar, weil sie eine zwingende Norm des Verfahrensrechts betrifft, deren Einhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist (vgl. BGHZ 6, 178, 181; BGH NJW 1989, 229, 230; WM 1993, 1656, 1657 = BGHR ZPO § 551 Nr. 1 Unverzichtbarkeit 1; MünchKommZPO-Aktualisierungsband-ZPO-Reform/Rimmelpacher, Rn. 46 zu § 529).

    Der zum alten Berufungsrecht ergangenen Entscheidung des BGH vom 19.10.1988 (IVb ZR 10/88, NJW 1989, 229, 230), vermag der Senat für das Berufungsrecht in der Fassung des Zivilprozessreformgesetzes nicht zu folgen.

  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 26/03
    Das in der Entscheidung vom 19.10.1988 in Bezug genommene Urteil vom 11.12.1985 (IVb ZR 80/84, NJW-RR 1986, 428, 429 = FamRZ 1986, 254, 255) ist nicht einschlägig, denn dort ging es um das Fehlen einer Prozessvoraussetzung.
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 26/03
    Eine Erweiterung der Berufung auf die - wie bereits dargelegt - selbständig beurteilbaren mit eigenständigen Erwägungen begründete Verurteilung in Ziffer 1 des Tenors des landgerichtlichen Urteils kommt nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung im Berufungsrechtszug nicht mehr in Betracht, ganz abgesehen davon, dass sich eine Erweiterung wegen der eigenständigen Herleitung dieses Anspruchs sich nicht mehr, wie es für eine zulässige Erweiterung Voraussetzung wäre, innerhalb der rechtzeitig vorgebrachten Anfechtungsgründe halten würde (vgl. BGH NJW 1990, 1172, 1173; NJW 1994, 2896, 2897; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 31 zu § 520; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 62. Aufl., Rn. 19 zu § 520; MünchKommZPO-Rimmelpacher, Aktualisierungsband ZPO-Reform, Rn. 43 zu § 520 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 26/03
    Eine Erweiterung der Berufung auf die - wie bereits dargelegt - selbständig beurteilbaren mit eigenständigen Erwägungen begründete Verurteilung in Ziffer 1 des Tenors des landgerichtlichen Urteils kommt nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung im Berufungsrechtszug nicht mehr in Betracht, ganz abgesehen davon, dass sich eine Erweiterung wegen der eigenständigen Herleitung dieses Anspruchs sich nicht mehr, wie es für eine zulässige Erweiterung Voraussetzung wäre, innerhalb der rechtzeitig vorgebrachten Anfechtungsgründe halten würde (vgl. BGH NJW 1990, 1172, 1173; NJW 1994, 2896, 2897; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 31 zu § 520; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 62. Aufl., Rn. 19 zu § 520; MünchKommZPO-Rimmelpacher, Aktualisierungsband ZPO-Reform, Rn. 43 zu § 520 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.04.1993 - BLw 40/92

    Fehlerhafte Besetzung von Kreisgerichten als Landwirtschaftgerichte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 26/03
    Dieser Verfahrensverstoß ist auch ohne ausdrückliche Rüge von Amts wegen zu beachten (§ 529 Abs. 2 ZPO), denn die Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung ist unverzichtbar, weil sie eine zwingende Norm des Verfahrensrechts betrifft, deren Einhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist (vgl. BGHZ 6, 178, 181; BGH NJW 1989, 229, 230; WM 1993, 1656, 1657 = BGHR ZPO § 551 Nr. 1 Unverzichtbarkeit 1; MünchKommZPO-Aktualisierungsband-ZPO-Reform/Rimmelpacher, Rn. 46 zu § 529).
  • BGH, 26.05.1952 - III ZR 218/50

    Abgabe an andere Abteilung des Gerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 26/03
    Dieser Verfahrensverstoß ist auch ohne ausdrückliche Rüge von Amts wegen zu beachten (§ 529 Abs. 2 ZPO), denn die Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung ist unverzichtbar, weil sie eine zwingende Norm des Verfahrensrechts betrifft, deren Einhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist (vgl. BGHZ 6, 178, 181; BGH NJW 1989, 229, 230; WM 1993, 1656, 1657 = BGHR ZPO § 551 Nr. 1 Unverzichtbarkeit 1; MünchKommZPO-Aktualisierungsband-ZPO-Reform/Rimmelpacher, Rn. 46 zu § 529).
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