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   OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 187/10   

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https://dejure.org/2012,5870
OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 187/10 (https://dejure.org/2012,5870)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.05.2012 - 6 U 187/10 (https://dejure.org/2012,5870)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Mai 2012 - 6 U 187/10 (https://dejure.org/2012,5870)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • markenmagazin:recht

    Vertragsstrafe nach Unterlassungserklärung ist Rechtsmissbrauch, wenn Marke gelöscht ist

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bezieht sich eine Unterlassungserklärung auf eine inzwischen gelöschte Marke, kann keine Vertragsstrafe gefordert werden

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zum Verfall der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach Löschung der verletzten Marke

  • kanzlei.biz

    Keine Vertragsstrafe nach Löschung einer Marke

  • info-it-recht.de

    Es ist Sorgfaltspflicht des Schuldners, bei Übernahme der Unterlassungspflicht eine Internet-Recherche durchzuführen, um auch etwaige 'stehengebliebene" Zeichenverwendungen zu erkennen und abzustellen (Garantenstellung des Schuldners)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach Löschung der verletzten Marke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsstrafe nach Löschung der Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung wegen Markenrechtverletzung rechtsmissbräuchlich, wenn die Marke inzwischen gelöscht wurde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungserklärung und die zwischenzeitlich gelöschte Marke

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf ein Vertragsstrafeversprechen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung bei gelöschter Marke

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ohne Sünde keine Strafe - keine Vertragsstrafe bei Löschung der zugrundeliegenden Marke

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschung einer Marke beseitigt Unterlassungsvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Markenverletzung - Unterlassungserklärung - Vertragsstrafe

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Auswirkungen hat das Löschen einer Marke auf die Unterlassungserklärung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 187/10
    Zwar bildet der Wegfall des dem vertraglich vereinbarten Verbot zugrunde liegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, einen wichtigen Grund, der die Kündigung des Unterlassungsvertrages wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung rechtfertigt (BGHZ 133, 316 sub II.2.c - Altunterwerfung I; vgl. auch BGH GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV).

    Zum anderen ist einem Gläubiger die Geltendmachung des vertraglichen Anspruchs dann aus Treu und Glauben verwehrt, wenn seine Sachbefugnis aufgrund der Änderung des § 13 Abs. 2 UWG eindeutig entfallen ist, weil er selbst (Nr. 1) oder seine Mitglieder (Nr. 2) auf dem einschlägigen Markt überhaupt nicht tätig sind oder weil er - als Verband - die im Gesetz angesprochenen gewerblichen Interessen tatsächlich nicht mehr verfolgt." (BGHZ 133, 316 sub II.4.a).

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 243/97

    Altunterwerfung IV - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 187/10
    Zwar bildet der Wegfall des dem vertraglich vereinbarten Verbot zugrunde liegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, einen wichtigen Grund, der die Kündigung des Unterlassungsvertrages wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung rechtfertigt (BGHZ 133, 316 sub II.2.c - Altunterwerfung I; vgl. auch BGH GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV).

    Nicht ausreichend ist allerdings, wenn der Unterlassungsanspruch vom Gläubiger nur deshalb nicht geltend gemacht werden könnte, weil sich die Parteien auf dem vom Gläubiger bedienten regionalen Markt nicht begegnen (BGH GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV); ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor.

  • BPatG, 15.02.2012 - 30 W (pat) 18/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "physiomobil" -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 187/10
    Die Marke ist mittlerweile bestandskräftig wegen Bestehens absoluter Schutzhindernisse im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gelöscht (vgl. Beschluss des Bundespatentgerichts, Az: 30 W (pat) 18/11; Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 10.04.2012, Az. 303 59 740 - S 206/09 Lösch).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 187/10
    Dies ist das für den Erklärungsempfänger erkennbare Ziel, das der Erklärende bei der Abgabe der Erklärung verfolgt (BGHZ 121, 13, 19 - Fortsetzungszusammenhang ; BGHZ 146, 318 Tz. 19 - Trainingsvertrag ).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 187/10
    Dies ist das für den Erklärungsempfänger erkennbare Ziel, das der Erklärende bei der Abgabe der Erklärung verfolgt (BGHZ 121, 13, 19 - Fortsetzungszusammenhang ; BGHZ 146, 318 Tz. 19 - Trainingsvertrag ).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 187/10
    Die Benutzung von "physiomobil" in Online-Branchenverzeichnissen mag in erster Linie unternehmenskennzeichenmäßig sein; sie hat aber zugleich - untrennbar damit verbunden (vgl. BGH GRUR 2008, 616 - AKZENTA ) - auch dienstleistungsmarkenmäßige Funktion.
  • OLG Jena, 27.09.2006 - 2 U 1076/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 187/10
    Dem kann der allgemeine Grundsatz entnommen werden, dass die Berufung auf ein Vertragsstrafeversprechen trotz einer nicht rechtzeitig erfolgten Kündigung immer dann rechtsmissbräuchlich ist, wenn dem Gläubiger der mit dem Vertragsstrafeversprechen gesicherte Unterlassungsanspruch wegen einer mittlerweile eingetretenen Änderung eindeutig, d.h. ohne dass es weiterer Feststellungen oder einer Wertungsentscheidung bedürfte, nicht mehr zusteht (vgl. auch OLGR Jena 2007, 555).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 6 U 217/11

    Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der

    Der auf die Grundsätze von Treu und Glauben gestützte und nur ausnahmsweise anzunehmende Wegfall der Bindungswirkung beruht im Wesentlichen auf der Überlegung, dass dem Gläubiger das Vorgehen aus dem Unterlassungsvertrag dann verwehrt sein müsse, wenn ihm der durch die Unterwerfungserklärung gesicherte Anspruch eindeutig nicht mehr zusteht und der Gläubiger kein schützenswertes Interesse an der Vertragsfortsetzung hat (vgl. BGH, BGHZ 133, 316 - Altunterwerfung I, Tz. 28; GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV, Tz. 16; OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1296, juris-Rn. 21).

    Dies wäre aber für den Eintritt der Bedingung erforderlich gewesen (vgl. OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1296, juris-Rn. 24.).

    Die Berufung auf ein nicht (rechtzeitig) gekündigtes Vertragsstrafeversprechen kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der vertraglich gesicherte gesetzliche Unterlassungsanspruch dem Gläubiger aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Änderung (z.B. Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung) unzweifelhaft, d.h. ohne dass es weiterer Feststellungen oder einer Wertungsentscheidung bedarf, nicht mehr zusteht (vgl. BGH, GRUR 2012, 949 - Missbräuchliche Vertragsstrafe, Tz. 22; OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1296, juris-Rn. 35; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG Rn. 1.164).

  • OLG Stuttgart, 14.12.2017 - 2 U 58/17

    Unterlassungsvertrag: Verantwortlichkeit des Unterlassungsschuldners für die

    Ihr allgemeiner Vortrag, garniert mit einer bloßen Vermutung reiche nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2012 - 6 U 187/10).
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