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   OLG Karlsruhe, 07.08.1992 - 15 U 123/91   

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OLG Karlsruhe, 07.08.1992 - 15 U 123/91 (https://dejure.org/1992,3897)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.08.1992 - 15 U 123/91 (https://dejure.org/1992,3897)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. August 1992 - 15 U 123/91 (https://dejure.org/1992,3897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 1394
  • BB 1992, 2097
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.08.1992 - 15 U 123/91
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, daß die im Aktienrecht geltenden Bestimmungen der §§ 302, 303 AktG auf abhängige Gesellschaften mit beschränkter Haftung bei Vorliegen eines sogenannten qualifizierten faktischen Konzerns entsprechend anzuwenden sind (BGH ZIP 1991, 1354, 1356 - Video - siehe auch BGH ZIP 1989, 440, 442 - Tiefbau - sowie BGH ZIP 1985, 1263, 1265 - Autokran -).

    Es ist dann Sache des herrschenden Unternehmens, darzutun und den Gegenbeweis zu führen, daß die Verluste bzw. Ausfälle auf Umständen beruhen, die mit der Ausübung seiner Leitungsmacht nichts zu tun haben (BGH ZIP 1991, 1354, 1356/57).

    Der Bundesgerichtshof hat sie daraufhin in seiner neuesten Entscheidung (ZIP 1991, 1354, 1359), in der er sich mit den Gegenmeinungen auseinandergesetzt hat, weiterentwickelt und ausgeführt: Werde Konkurs über das Vermögen der abhängigen Gesellschaft eröffnet, bestehe für deren Gläubiger nur der Anspruch auf Sicherheitsleistung, solange der Forderungsausfall noch nicht feststehe; ein etwaiger Verlustausgleichsanspruch gehöre zur Konkursmasse.

    Auch die Entscheidung BGH ZIP 1991, 1354, 1357/58 steht den obigen Feststellungen nicht entgegen.

  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88

    Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.08.1992 - 15 U 123/91
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, daß die im Aktienrecht geltenden Bestimmungen der §§ 302, 303 AktG auf abhängige Gesellschaften mit beschränkter Haftung bei Vorliegen eines sogenannten qualifizierten faktischen Konzerns entsprechend anzuwenden sind (BGH ZIP 1991, 1354, 1356 - Video - siehe auch BGH ZIP 1989, 440, 442 - Tiefbau - sowie BGH ZIP 1985, 1263, 1265 - Autokran -).

    Aus einer solchen Besetzung lediglich eines Teils der Geschäftsführerpositionen mit Mitgliedern der Geschäftsführung des herrschenden Unternehmens ergibt sich nicht ohne weiteres eine umfassende Einflußnahme (BGH ZIP 1989, 440, 444).

    Allerdings reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, wenn das herrschende Unternehmen alle finanziellen Entscheidungen der abhängigen GmbH an sich gezogen hat (BGH ZIP 1989, 440, 444).

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.08.1992 - 15 U 123/91
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, daß die im Aktienrecht geltenden Bestimmungen der §§ 302, 303 AktG auf abhängige Gesellschaften mit beschränkter Haftung bei Vorliegen eines sogenannten qualifizierten faktischen Konzerns entsprechend anzuwenden sind (BGH ZIP 1991, 1354, 1356 - Video - siehe auch BGH ZIP 1989, 440, 442 - Tiefbau - sowie BGH ZIP 1985, 1263, 1265 - Autokran -).

    Dahinter steht der Gedanke, daß im GmbH-Recht gleichermaßen Schutzvorschriften erforderlich sind, um sich aus Beherrschungsverhältnissen ergebenden Gefährdungen der Interessen von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern der abhängigen GmbH zu begegnen; wenn deren Mehrheitsgesellschafter noch anderweitige Unternehmensinteressen verfolgt und innerhalb der GmbH die Einwirkungsmöglichkeit besitzt, deren Geschäftstätigkeit an den anderweitigen Interessen auszurichten (BGH ZIP 1985, 1263, 1265).

    In seiner Entscheidung ZIP 1985, 1263, 1269 hat der Bundesgerichtshof indes dargelegt, ein solcher bestehe gleichwohl, wenn die abhängige Gesellschaft vermögenslos ist - wobei ein Verlustausgleichsanspruch nach § 302 AktG außer Betracht zu bleiben habe - und deshalb die Forderung nicht mehr erfüllen kann; denn dann habe eine vorherige Sicherheitsleistung keinen Sinn mehr.

  • BGH, 30.11.1978 - II ZR 204/76

    Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Komplementär-Gesellschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.08.1992 - 15 U 123/91
    In diesem Zusammenhang wirft die Klägerin der Beklagten gezielte Gläubigerbenachteiligung vor und beruft sich deswegen auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1979, 2104.
  • BGH, 30.01.1992 - IX ZR 112/91

    Bürgschaftsähnliche Patronatserklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.08.1992 - 15 U 123/91
    Kommt der Patron dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er im Fall der Uneinbringlichkeit der gesicherten Forderung auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (BGH WM 1992, 501, 502 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 01.04.1996 - 11 (14) Sa 1530/95

    Arbeitsentgelt: Ansprüche der Arbeitnehmer einer beherrschten GmbH gegen das

    Kann bei Bestehen eines Beherrschungsverhältnisses eine abhängige GmbH ihre Vergütungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 615 S. 1 BGB ihren Arbeitnehmern gegenüber wegen Vermögenslosigkeit nicht erfüllen, haben diese, solange sich die abhängige GmbH in Konkurs befindet, gegen das herrschende Unternehmen allenfalls einen Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 1 S. 1 AktG analog (im Anschluß an OLG Karlsruhe vom 07.08.1992 - 15 U 123/91 - in ZIP 1992, 1394 ff.).

    Unter diesen Umständen dürfe der Gläubiger dann nicht auf dem Umweg der Pfändung des Ausgleichsanspruches verwiesen werden (ebenso BGH v. 23.09.1991 - II ZR 135/90 - in NJW 1991, 3142, 3145; OLG Karlsruhe v. 07.08.1992 - 15 U 123/91 - in ZIP 1992, 1394, 1399; BAG v. 01.08.1995 - 9 AZR 378/94 - in NZA 1996, 311, 313).

    Vorher kann ein Zahlungsanspruch entsprechend § 303 Abs. 1 AktG nicht entstehen (OLG Karlsruhe v. 07.08.1992 - 15 U 123/91 - in ZIP 1992, 1394, 1399).

    Bis dahin sind die Gläubiger einer früher beherrschten GmbH auf den Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 303 Abs. 1 Satz 1 AktG analog zu verweisen (OLG Karlsruhe v. 07.08.1992 - 15 U 123/91 - in ZIP 1992, 1394, 1399).

  • OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 4 U 34/18

    Bürgschaftsverpflichtung bei Verdachtsanzeige wegen Eigenmittelmanipulationen

    Die Einklagbarkeit einer weichen Patronatserklärung ist daher regelmäßig nicht gegeben (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1992, 1394, 1396; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., Einf v § 765 Rn. 21 mwN).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
    Die Einklagbarkeit einer weichen Patronatserklärung ist daher regelmäßig nicht gegeben (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1992, 1394, 1396; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., Einf v § 765 Rn. 21 mwN).
  • OLG Naumburg, 13.01.2000 - 2 U (Hs) 73/98

    Bestreiten von Mängelsbeseitigung mit Nichtwissen; Sittenwidrigkeit als Grenze

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