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   OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14   

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https://dejure.org/2015,41379
OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,41379)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.10.2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,41379)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 6 U 7/14 (https://dejure.org/2015,41379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des im Ausland ansässigen Lieferanten wegen Patentverletzungen im Inland; Zulässigkeit des Rückrufs patentverletzender Erzeugnisse gegenüber einem im Ausland ansässigen Verletzer

  • Justiz Baden-Württemberg

    Abdichtsystem

    § 139 PatG, § 140a Abs 3 S 1 PatG
    Patentverletzungsverfahren: Anspruch auf Rückruf patentverletzender Erzeugnisse gegen den Verletzer mit Auslandssitz; Voraussetzungen der Inanspruchnahme des im Ausland ansässigen Lieferanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139; PatG § 140a; ZPO § 524
    Haftung des im Ausland ansässigen Lieferanten wegen Patentverletzungen im Inland

  • rechtsportal.de

    PatG § 139 ; PatG § 140a; ZPO § 524
    Haftung des im Ausland ansässigen Lieferanten wegen Patentverletzungen im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patentrechtliche Haftung eines ausländischen Lieferanten bei hinreichendem Inlandsbezug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 482
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Erfasst sind damit jedenfalls die - hier unstreitigen - direkten Lieferungen an inländische Abnehmer, wobei Regelungen zum Besitz- oder Gefahrübergang unerheblich sind (vgl. BGH GRUR 2015, 467 juris-Rn. 26, 30 - Audiosignalcodierung, unter Hinweis auf BGH GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).

    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, hat der X. Zivilsenat für die täterschaftliche Schadensersatzverpflichtung grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen lassen (BGHZ 171, 13 Tz. 17 - Funkuhr II; BGH GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).

    Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung in der genannten Situation eine Verantwortlichkeit des im Ausland ansässigen Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte nur dann angenommen, wenn er die patentgemäßen Vorrichtungen in Kenntnis des Bestimmungslandes (z.T. auch gefordert: in Kenntnis des Klagepatents) liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (vgl. BGH GRUR 2002, 599 juris-Rn. 1 - Funkuhr; BGHZ 204, 114 = GRUR 2015, 467 juris-Rn. 32 - Audiosignalcodierung, unter Bestätigung v. Senat GRUR 2014, 59 juris-Rn. 69 - MP2-Geräte; OLG Düsseldorf IPRspr 2011, Nr. 234, 606 juris-Rn. 65; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, juris-Rn. 73; LG Düsseldorf InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter; restriktiver LG Mannheim GRUR-RR 2013, 449 - Seitenaufprall-Schutzeinrichtung; weitergehend wohl Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 10).

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13

    Audiosignalcodierung - Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Erfasst sind damit jedenfalls die - hier unstreitigen - direkten Lieferungen an inländische Abnehmer, wobei Regelungen zum Besitz- oder Gefahrübergang unerheblich sind (vgl. BGH GRUR 2015, 467 juris-Rn. 26, 30 - Audiosignalcodierung, unter Hinweis auf BGH GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).

    Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung in der genannten Situation eine Verantwortlichkeit des im Ausland ansässigen Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte nur dann angenommen, wenn er die patentgemäßen Vorrichtungen in Kenntnis des Bestimmungslandes (z.T. auch gefordert: in Kenntnis des Klagepatents) liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (vgl. BGH GRUR 2002, 599 juris-Rn. 1 - Funkuhr; BGHZ 204, 114 = GRUR 2015, 467 juris-Rn. 32 - Audiosignalcodierung, unter Bestätigung v. Senat GRUR 2014, 59 juris-Rn. 69 - MP2-Geräte; OLG Düsseldorf IPRspr 2011, Nr. 234, 606 juris-Rn. 65; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, juris-Rn. 73; LG Düsseldorf InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter; restriktiver LG Mannheim GRUR-RR 2013, 449 - Seitenaufprall-Schutzeinrichtung; weitergehend wohl Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 10).

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Mit ihrem Vorbringen hat die Klägerin in der Berufungsinstanz einen neuen Streitgegenstand eingeführt, denn mit den Lieferungen an im Ausland ansässige Dritte, die ihrerseits auch ins Inland liefern, wird zur Begründung der Klage ein weiterer Verletzungstatbestand und damit ein neuer Lebenssachverhalt eingeführt (vgl. BGH NJW 2008, 1953 juris-Rn. 15).

    Der Berufungsbeklagte, der im Berufungsrechtszug seine Klage auf einen anderen Klagegrund stützt, will damit mehr erreichen als die bloße Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung über den mit der (Wider-)Klage verfolgten Anspruch (vgl. BGH NJW 2008, 1953 juris-Rn. 15; BGH GRUR 2012, 180 juris-Rn. 22 m.w.N. - Werbegeschenke).

  • LG Mannheim, 10.12.2013 - 2 O 180/12

    Patentverletzungsverfahren: Inanspruchnahme eines im Ausland ansässigen und ins

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 10.12.2013 (Az. 2 O 180/12) werden zurückgewiesen.

    Das angefochtene Urteil des Landgerichts Mannheim vom 10.12.2013 (Az. 2 O 180/12) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Zu Recht hat das Landgericht aber darauf hingewiesen, dass das Merkmal in seinem technischen Zusammenhang mit den weiteren Merkmalen und mit dem Gesamtinhalt der Patentschrift so zu würdigen ist, dass das Patent nach Möglichkeit als sinnvolles Ganzes verstanden werden kann (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 2.6.2015, X ZR 103/13, juris-Rn. 22 - Kreuzgestänge; BGH GRUR 2015, 868 juris-Rn. 26 - Polymerschaum II).

    Auch die zur Erfassung des Sinngehalts eines Patentanspruchs vorgesehene Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen des betreffenden Patents (vgl. BGH GRUR 2015, 868 juris-Rn. 26 - Polymerschaum II; BGH GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube) darf weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (vgl. BGHZ 160, 204 juris-Rn. 26 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

  • BPatG, 02.07.2013 - 4 Ni 52/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Der deutsche Teil des Klagepatents, das zuvor ein Einspruchsverfahren vor dem EPA durchlaufen hatte, war Gegenstand einer Nichtigkeitsklage, welche zu dem in Anlage K 19 vorliegenden, am 28.08.2013 an Verkündungs statt zugestellten Urteil des Bundespatentgerichts vom 02.07.2013 (Az.: 4 Ni 52/11 (EP), verbunden mit 4 Ni 27/12 (EP)) geführt hat.

    Damit ist jedoch ein gleichzeitiger, miteinander "verknüpfter" Kopplungsvorgang von mechanischer und Fluid-Kopplung auszuschließen, so dass der Vorgang des mechanischen Verbindens (Koppelns) nicht gleichzeitig mit der Fluid-Kopplung erfolgt (vgl. zum Ganzen BPatG, 4 Ni 52/11, Anlage K 19, S. 20-22).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 2 U 134/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Ein solcher hinreichender Inlandsbezug liegt nach Auffassung des Senats vor, wenn die im Ausland stattfindenden Handlungen nicht nur reflexartig Inlandswirkungen haben, sondern von vornherein darauf zielen, Benutzungshandlungen im Inland zu ermöglichen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.02.2012 - I - 2 U 134/10, abrufbar unter www.duesseldorfer-archiv.de).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Er hat damit dem Umstand Rechnung getragen, dass die Täterschaft bei einem Fahrlässigkeitsdelikt keine Tatherrschaft voraussetzt, der für die Fahrlässigkeitsdelikte geltende einheitliche Täterbegriff eine Unterscheidung zwischen Täter und Gehilfen vielmehr entbehrlich macht (BGHZ 182, 245 juris-Rn. 34 m.w.N. - MP3-Player-Import).
  • LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12

    Seitenaufprall-Schutzeinrichtung - Patentverletzungsverfahren: Ansprüche gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung in der genannten Situation eine Verantwortlichkeit des im Ausland ansässigen Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte nur dann angenommen, wenn er die patentgemäßen Vorrichtungen in Kenntnis des Bestimmungslandes (z.T. auch gefordert: in Kenntnis des Klagepatents) liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (vgl. BGH GRUR 2002, 599 juris-Rn. 1 - Funkuhr; BGHZ 204, 114 = GRUR 2015, 467 juris-Rn. 32 - Audiosignalcodierung, unter Bestätigung v. Senat GRUR 2014, 59 juris-Rn. 69 - MP2-Geräte; OLG Düsseldorf IPRspr 2011, Nr. 234, 606 juris-Rn. 65; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, juris-Rn. 73; LG Düsseldorf InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter; restriktiver LG Mannheim GRUR-RR 2013, 449 - Seitenaufprall-Schutzeinrichtung; weitergehend wohl Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 2 U 51/08

    Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung; Verletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14
    Reine Auslandssachverhalte sind dagegen schon objektiv keine Verletzungen des Klagepatents, das als deutscher Teil eines europäischen Patents nur im Inland Schutz beanspruchen kann (vgl. auch OLG Düsseldorf InstGE 11, 203 juris-Rn. 125).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2013 - 6 U 34/12

    MP2-Geräte - Patentverletzungsverfahren: Schadensersatzanspruch nach mittelbarer

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von L-Lysin durch

  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der

    Einer anderen Auffassung zufolge (OLG Karlsruhe, GRUR 2016, 482 Rn. 73 - Abdichtsystem; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2016 - 6 U 51/14 = BeckRS 2016, 14986 - Hubwagen) ist zwingend auch über die fristgebundene Möglichkeit der Anschlussberufung zu belehren.
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen beheizbaren Boden für

    Nach der inzwischen ganz h. M., die der vom Senat schon immer vertretenen Ansicht entspricht, unterliegt auch ein im Ausland ansässiger Verletzer einem Rückrufanspruch aus § 140 Abs. 3 PatG (BGH, GRUR 2017, 785 - Abdichtsystem; OLG Karlsruhe, GRUR 2016, 482 - Abdichtsystem; Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, Kommentar, 11. Aufl., § 140a Rn. 13; Rinken in: Beck OK Patentrecht, 7. Edition, § 140a Rn. 44 m. w. N.; Kühnen, aaO, Kap. D. Rn. 628).
  • BPatG, 03.06.2020 - 29 W (pat) 46/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ALPHA PLUS PROFILE" - zur

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs ist für die Prüfung des Nichtigkeitsgrundes der bösgläubigen Anmeldung i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Marke abzustellen (EuGH, GRUR 2009, 763 Rn. 35 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH GRUR 2016, 380 BGH GRUR 2016, 380 Rn. 12 - GLÜCKSPILZ; GRUR 2016, 482 Rn. 16 - LIQUIDROM; Miosga in BGH GRUR 2016, 380 Rn. 12 - GLÜCKSPILZ; GRUR 2016, 482 Rn. 16 - LIQUIDROM; Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 50 Rn. 12).

    Von einer Bösgläubigkeit des Anmelders im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG ist dann auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgt (BGH GRUR 2016, 380 Rn. 16 - Glückspilz; GRUR 2016, 482 Rn. 16 - LIQUIDROM; GRUR 2009, 780 ff - lvadal).

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