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   OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05   

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OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05 (https://dejure.org/2006,1237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.11.2006 - 2 Ss 24/05 (https://dejure.org/2006,1237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. November 2006 - 2 Ss 24/05 (https://dejure.org/2006,1237)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit" durch Kraftfahrzeuge in Fahrradstraßen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der mäßigen Geschwindigkeit i.S.d. § 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Befahren einer Fahrradstraße mit einem Kraftfahrzeug

  • ra.de
  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf Radweg - darf man hier mit Pkw nur 30 km/h fahren?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 41 Abs. 2 Nr. 5
    Begriff der mäßigen Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Erlaubte Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Tempo 30 auf Fahrradstraßen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf Fahrradstraßen gilt Tempo 30

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Höchstgeschwindigkeit in einer Fahrradstraße

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Geschwindigkeit in Fahrradstraße

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Fahrradstraße - mäßige Geschwindigkeit

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Fahrradstraße: Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Erlaubte Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Fahrradstraßen dürfen höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h befahren werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höchstgeschwindigkeit für Pkws auf Fahrradstraßen beträgt 30 km/h

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrradstraßen dürfen höchstens mit 30 km/h befahren werden - OLG hebt in Grundsatzentscheidung Freispruch der Vorinstanz auf

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Erlaubte Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1299 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 60
  • NZV 2007, 47
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95

    Unzureichend bestimmter Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Die Verhängung eines Bußgeldes wegen Nichteinhalten der mäßigen Geschwindigkeit verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, das nach § 3 OWiG auch in Bußgeldsachen gilt (vgl. BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79).

    Vielmehr ist es im Hinblick auf die Allgemeinheit und Abstraktheit von Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen, mit denen der Normgeber der "Vielgestaltigkeit des Lebens" Rechnung tragen muss, unvermeidlich, dass in Grenzfällen zweifelhaft sein kann, ob ein Verhalten unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht (BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79; KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 31).

    Verfassungsrechtliche Bedenken scheiden daher dann aus, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Normzusammenhangs, eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmung gewinnen lässt (BGHSt 42, 79) und die Vorschriften in ihrem Sinngehalt vom Normadressaten noch erfasst werden können (KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 33).

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Die Verhängung eines Bußgeldes wegen Nichteinhalten der mäßigen Geschwindigkeit verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, das nach § 3 OWiG auch in Bußgeldsachen gilt (vgl. BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79).

    Vielmehr ist es im Hinblick auf die Allgemeinheit und Abstraktheit von Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen, mit denen der Normgeber der "Vielgestaltigkeit des Lebens" Rechnung tragen muss, unvermeidlich, dass in Grenzfällen zweifelhaft sein kann, ob ein Verhalten unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht (BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79; KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 31).

  • BayObLG, 15.02.1985 - 1 ObOWi 421/84

    Bahnübergang; Geschwindigkeit; Einhaltung; Nähern; Kraftfahrer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Während nämlich der Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" in § 8 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 S. 2 StVO abstrakt, d.h. ohne Ansehen der Straßenverhältnisse und der konkreten Verkehrssituation allein im Hinblick auf die Bremsmöglichkeit gedeutet wird (Hentschel zu § 5 StVO Rn 56; zu § 26 StVO Rn 16 m. w .Nachw; OLG Düsseldorf NZV 1988, 111), wird bei § 19 Abs. 1 S. 2 StVO auf die straßenbaulich bedingten Sichtverhältnisse und etwaige Warnsignale abgestellt (Hentschel zu § 19 StVO Rn 15; BayObLG NJW 1985, 1568; OLG Stuttgart VRS 80, 410).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.1988 - 5 Ss OWi 118/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Während nämlich der Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" in § 8 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 S. 2 StVO abstrakt, d.h. ohne Ansehen der Straßenverhältnisse und der konkreten Verkehrssituation allein im Hinblick auf die Bremsmöglichkeit gedeutet wird (Hentschel zu § 5 StVO Rn 56; zu § 26 StVO Rn 16 m. w .Nachw; OLG Düsseldorf NZV 1988, 111), wird bei § 19 Abs. 1 S. 2 StVO auf die straßenbaulich bedingten Sichtverhältnisse und etwaige Warnsignale abgestellt (Hentschel zu § 19 StVO Rn 15; BayObLG NJW 1985, 1568; OLG Stuttgart VRS 80, 410).
  • OLG Hamm, 20.08.1999 - 9 U 9/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der durch den Fahrgast

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    In § 5 Abs. 8 StVO soll es dagegen auf die konkreten Verkehrsverhältnisse und die sich daraus ergebende Beherrschbarkeit der beim Überholen entstehenden Gefahren ankommen (OLG Hamm NZV 2000, 126).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Auch noch nicht sichtbare Fahrradfahrer können jederzeit - etwa aus einer Seitenstraße oder aus einer Ausfahrt - in diese einfahren (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 421 zur "Spielstraße"), wobei sie - auch wenn sie bei Einfahrt in die Fahrradstraße die Vorfahrtsregeln beachten müssen - regelmäßig darauf vertrauen werden, dass in der Fahrradstraße eine "mäßige" Geschwindigkeit herrscht.
  • BVerfG, 25.07.1968 - 2 BvR 270/67

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 StVO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Insbesondere in Bußgeldsachen dürfen die Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot wegen der weniger einschneidenden Folgen eines Verstoßes nicht überspannt werden (BVerfG DAR 1968, 329; BGHSt 27, 321; Göhler, OWiG, zu § 3 Rn. 5).
  • OLG Köln, 22.01.1985 - Ss 782/84

    Schrittgeschwindigkeit; Verkehrsberuhigter Bereich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Der in der Straßenverkehrsordnung mehrfach benutzte Begriff der jeweils im konkreten Regelungszusammenhang auszulegenden mäßigen Geschwindigkeit lässt sich auch im Bereich der Fahrradstraßen aus dem dort vorherrschenden Verkehr im Wege der Auslegung für jeden Verkehrsteilnehmer vorausschauend ohne weiteres erschließen (vgl. OLG Köln VRS 68, 382 zum Begriff der Schrittgeschwindigkeit).
  • OLG Stuttgart, 29.03.1990 - 13 U 342/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Schienenfahrzeug an einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
    Während nämlich der Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" in § 8 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 S. 2 StVO abstrakt, d.h. ohne Ansehen der Straßenverhältnisse und der konkreten Verkehrssituation allein im Hinblick auf die Bremsmöglichkeit gedeutet wird (Hentschel zu § 5 StVO Rn 56; zu § 26 StVO Rn 16 m. w .Nachw; OLG Düsseldorf NZV 1988, 111), wird bei § 19 Abs. 1 S. 2 StVO auf die straßenbaulich bedingten Sichtverhältnisse und etwaige Warnsignale abgestellt (Hentschel zu § 19 StVO Rn 15; BayObLG NJW 1985, 1568; OLG Stuttgart VRS 80, 410).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 4 RBs 92/19

    Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der

    § 3 OWiG (Art. 103 Abs. 2 GG) verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 47, 109; 55, 144; 71, 108; NJW 2010, 754; BGH, a.a.O.; Senat, NStZ-RR 2007, 60; OLG Stuttgart, a.a.O.; Gürtler in: Göhler, a.a.O., § 3 Rn. 1; KK-Rogall, a.a.O., § 3 Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.11.2019 - 1 RBs 220/19

    Geschwindigkeitsüberschreitung; verkehrsberuhigter Bereich;

    Dies ist nach Bewertung des Senats unabhängig von den hierzu vertretenen unterschiedlichen Auffassungen grundsätzlich der Fall, so dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, insoweit die nähere Definition der Rechtsprechung zu überlassen (OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 1985 - 1 Ss 782/84 -, juris; ebenso für den Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07. November 2017, 2 Ss 24/05 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

    § 3 OWiG (Art. 103 Abs. 2 GG) verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 47, 109; 55, 144; 71, 108; NJW 2010, 754; BGH, a.a.O.; Senat, NStZ-RR 2007, 60; OLG Stuttgart, a.a.O.; Gürtler in: Göhler, a.a.O., § 3 Rn. 1; KK-Rogall, a.a.O., § 3 Rn. 28 m.w.N.).
  • KG, 12.03.2008 - 2 Ss 264/07

    Verwendung des Begriffs "Schrittgeschwindigkeit" im Tatbestand eines Urteils

    Kann unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhanges eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung der gesetzlichen Bestimmung gefunden und der Sinngehalt einer Vorschrift von dem Normadressat noch erfasst werden, bestehen gegen die Verwendung derartiger Begriffe keine verfassungsmäßigen Bedenken [vgl. OLG Karlsruhe VRS 111, 447, 449 ].
  • VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 4 K 20.335

    Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Werbeanlage

    Schon daraus folgt, dass sich der Kraftfahrzeugverkehr in den vorherrschenden Fahrradverkehr einpassen muss (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 7.11.2006 - 2 Ss 24/05 - juris Rn. 5).
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