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   OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05   

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OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,19581)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.03.2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,19581)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. März 2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,19581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wettbewerbswidrige Werbung für eine Nahrungsergänzungsmittel: Werbung mit irreführenden Wirkungsbehauptungen und Verstoß gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung bei einem Kollagen-Hydrolysat-Produkt zur Anwendung bei alters- und belastungsbedingtem Gelenkverschleiß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung mit irreführenden Wirkungsbehauptungen und Verstoß gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung bei einem Kollagen-Hydrolysat-Produkt zur Anwendung bei alters- und belastungsbedingtem Gelenkverschleiß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Im Hinblick auf die gem. Art. 2 S. 3 lit. d der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 erforderliche Abgrenzung zu Arzneimitteln ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, WRP 2000, 510 ff. - L-Carnitin ) die an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung maßgeblich, wie sie sich für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt.

    Ein verständiger Durchschnittsverbraucher wird im Allgemeinen nicht annehmen, dass ein als Nahrungsergänzungsmittel angebotenes Präparat tatsächlich ein Arzneimittel ist, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat (BGH, WRP 2000, 510, 513 - L-Carnitin ).

  • EuGH, 15.07.2004 - C-239/02

    Douwe Egberts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    In seiner Entscheidung vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache Douwe Egberts BV (Slg. 2004, I-7007) hat der EuGH festgestellt, dass Art. 18 Abs. 2 der Etikettierungsrichtlinie (2000/13/EG) nicht die Rechtfertigung pauschaler mitgliedstaatlicher Verbote von Bezugnahmen auf das Schlankerwerden ermöglicht.
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    In derartigen Fällen übernimmt der Werbende durch eine solche Aussage die Verantwortung für ihre Richtigkeit, die er im Streitfall auch beweisen muss (BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II ).
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Der Beklagte als Verletzer hat hingegen diejenigen Umstände zu behaupten und zu beweisen, die den rechtsbegründenden Tatsachen ihre Grundlage entziehen (BGH, GRUR 1997, 229, 230 - Beratungskompetenz ).
  • BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Die Werbeaussage könnte nur dann als eine solche Anpreisung eingeordnet werden, wenn ihr ein zur Irreführung geeigneter Informationsgehalt fehlen würde (BGH, GRUR 1964, 33, 35 - Bodenbelag ).
  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 25.66

    Apothekenpflichtiges Arzneimittel - Freiverkäuflichkeit - Rechtslage -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Unter einer Krankheit sind Beschwerden zu verstehen, die von der gesundheitlichen Norm abweichen, ohne Rücksicht darauf, ob die Normabweichungen nur vorübergehend oder nicht erheblich sind (BVerwGE 37, 209, 214).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 2.93

    Arzneimittel - Begriffsbestimmung - Therapeutische Wirksamkeit - Therapeutischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln ; BVerwGE 97, 132, 135 f.; VGH München, NJW 1998, 845).
  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 25 CS 96.3855
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln ; BVerwGE 97, 132, 135 f.; VGH München, NJW 1998, 845).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln ; BVerwGE 97, 132, 135 f.; VGH München, NJW 1998, 845).
  • LG Heidelberg, 14.06.2005 - 11 O 4/05

    Wettbewerbsverstoß: Zulässige wirkungsbezogene Aussagen für ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des LG Heidelberg vom 14.6.2005 -Az.11 O 4/05 - im Kosten punkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 255/88

    Meister-Aktuell; Ausschluß oder Beschränkung der Abgabe beworbener Waren

  • OLG Karlsruhe, 24.11.1999 - 6 U 81/99
  • KG, 01.12.2009 - 5 U 8/06

    Wettbewerbsverstoß: Krankheitsbezogene Äußerungen in einer Fernsehwerbesendung

    Bei einer krankheitsbezogenen Werbung ist § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB (entgegen OLG Karlsruhe, ZLR 2006, 290) nicht mit Blick auf europarechtliche Vorgaben restriktiv auszulegen und die konkrete Gefahr einer Irreführung zu fordern.

    Wenn das OLG Karlsruhe in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung (ZLR 2006, 290, juris Rn. 18 ff.; zustimmend wohl Bornkamm, a. a. O., § 5 Rn. 4.182 a) in einer seine Entscheidung nicht tragenden Begründung § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben restriktiv auslegen und die konkrete Gefahr einer Irreführung fordern will, ist dies schon wegen der vorgenannten Entscheidungen des EuGH nicht überzeugend.

  • OLG Hamm, 29.09.2011 - 4 U 71/11

    Werbung für ein Collagen-Lift-Drink - Health-Claims-VO

    Der Senat hat mit Urteil vom 17.8.2010 - 4 U 31/10 entschieden, dass er die hautglättende Wirkung von Collagenhydrolysat für wissenschaftlich nicht hinreichend erwiesen erachtet (ebenso OLG Karlsruhe, Urt. v. 8.3.2006 - 6 U 126/05).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2010 - 20 U 129/09

    Anforderungen an die Fassung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung;

    Ob die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB restriktiv auszulegen ist, wie vom Beklagten unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (ZLR 2006, 290 = MD 2006, 612) vertreten, ist mit Blick auf die inzwischen in Kraft getretene Health-Claims-VO zweifelhaft, kann indes dahin stehen.
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 6 U 373/22

    Erdungsbetttuch - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für

    Eine Umkehrung der Darlegungs- und der Beweis- bzw. Glaubhaftmachungslast kommt allerdings unter anderem dann in Betracht, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt beziehungsweise die er sich zu eigen macht, seine Aussage nicht rechtfertigen, Gegenmeinungen bestehen oder sogar jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (vgl. BGH, GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; GRUR 2013, 649 Rn. 32 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR-RS 2020, 39105 Rn. 14 - Sinupret; GRUR 1971, 153, 155 - Tampax; Senat, Urt. v. 8.3.2006 - 6 U 126/05, BeckRS 2006, 16661 Rn. 21).
  • LG Aschaffenburg, 20.05.2010 - 1 HKO 64/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Wirkungsbehauptungen in der Bewerbung eines

    In einem solche Fall allerdings kann zur Erlangung einer wettbewerbsrechtlich unbedenklichen Aussage geboten sein, in der beanstandeten Werbung auf den Umstand hinzuweisen, dass nur eine Mindermeinung die Wirkungsaussage unterstützt (vgl. zum Ganzen: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5, Rdnr. 4.183 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; etwa: BGH GRUR 1991, 848/849; OLG Karlsruhe ZLR 2006, 290).

    Vielmehr wäre es, um eine wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Aussage zu erreichen, auch im vorliegenden Zusammenhang (wie bereits unter Hinweis auf Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5, Rdnr. 4.183 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; etwa: BGH GRUR 1991, 848/849; OLG Karlsruhe ZLR 2006, 290, im Zusammenhang mit angebliche gesundheitsfördernden Mitteln dargelegt) geboten, in der beanstandeten Werbung auf den Umstand hinzuweisen, dass nur eine Mindermeinung die Wirkungsaussage unterstützt bzw. der Nachweis der Wirkung nur im Hinblick auf praktische faktische Erkenntnisse erbracht werden kann.

  • OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 1/07

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Abgrenzung des Gegenstandes eines

    Zwar hat das OLG Karlsruhe (Urteil v. 8.3.2006, Az. 6 U 126/05, juris-Rz. 18) im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 15.7.2004 in der Rs. Douwe Egberts BV (Rs. C-239/02) vor dem Hintergrund des Art. 18 Abs. 2 der Etikettierungsrichtlinie (2000/13/EG) für eine restriktive Auslegung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB dahingehend plädiert, dass diese Vorschrift nur irreführende krankheitsbezogene Angaben erfasse.
  • KG, 22.07.2015 - 5 U 46/14

    Gleicht Ihr Darm einer Giftmüll-Kippe? - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für ein

    Wenn das OLG Karlsruhe in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung (ZLR 2006, 290, juris Rn. 18 ff.; zustimmend wohl Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage, § 5 Rn. 4.182a) in einer seine Entscheidung nicht tragenden Begründung § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben restriktiv ausgelegt und die konkrete Gefahr einer Irreführung gefordert hat, war dies schon wegen der vorgenannten Entscheidungen des EuGH nicht überzeugend (so schon Senat, AfP 2010, 488 juris Rn. 61 ff; OLG Hamburg, MD 2009, 439, juris Rn. 107 ff).
  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 4 U 1/08

    Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit schlaffördernder Wirkung -

    Die Beklagte kann sich, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, auch nicht unter Beachtung des Urteils des BGH Sportlernahrung II (GRUR 2004, 793; und OLG Karlsruhe ZLR 2006, 290 betr. Zwischenhändler) mit Erfolg auf den Grundsatz des freien Marktes in der Europäischen Union gemäß Art. 28 EG berufen.
  • LG Hamburg, 21.09.2007 - 408 O 25/07

    Irreführung bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen, Vollziehung der

    Der Werbende muss vielmehr die vorherrschende Meinung für seine Ansicht anführen können (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. März 2006, Az. 6 U 126/05, recherchiert über Juris).
  • LG Berlin, 03.01.2008 - 52 O 122/07

    Wettbewerbsverstoß: Krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung

    (anders wohl OLG Karlsruhe vom 08.03.2006 - 6 U 126/05 in Bezug auf eine Entscheidung des EUGH vom 15.07.2004 "Douwe Egberts").
  • LG Berlin, 16.05.2022 - 101 O 7/21

    Werbung eines Fitnessstudios für eine Kryotherapie in eigener Kältekammer

  • LG Dortmund, 15.05.2012 - 19 O 7/12

    Antrag auf Unterlassung der Werbung eines Arztes auf seiner Internetseite bzgl.

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