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   OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10   

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https://dejure.org/2010,27134
OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10 (https://dejure.org/2010,27134)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.07.2010 - 4 U 4/10 (https://dejure.org/2010,27134)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 4 U 4/10 (https://dejure.org/2010,27134)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10
    Der Annahme einer Vermutung steht zudem der Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG entgegen (BGHZ 158, 343 - Schöner Wetten; WRP 2006, 1109 - Rechtsanwalts-Ranglisten).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10
    Da weder feststeht, dass der Verlag mit dem Unternehmer geschäftliche Beziehungen unterhält oder von diesem bezahlt wird, noch der Artikel das Produkt bewusst fehlerhaft darstellt, liegt ein Verstoß nur dann vor, wenn ... übermäßig werbend hervorgehoben wird und die Darstellung den Boden sachlicher Information verlässt (st. Rspr., z.B.: BGH GRUR 1997, 914, 916 - Die Besten II; BGH GRUR 1997, 912, 913 - Die Besten I; BGH GRUR 1998, 489, 492 f. - Unbestimmter Unterlassungsantrag III und zahlr. Nachw. bei Hefermehl/Köhler, a.a.O., § 4 Nr. 3 Rn. 3.27).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10
    In den Fällen, in denen die Handlung geeignet ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern, besteht grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung für eine entsprechende Absicht (BGH GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog; GRUR 2007, 805 - Irreführender Kontoauszug).
  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 196/94

    Die Besten I - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10
    Da weder feststeht, dass der Verlag mit dem Unternehmer geschäftliche Beziehungen unterhält oder von diesem bezahlt wird, noch der Artikel das Produkt bewusst fehlerhaft darstellt, liegt ein Verstoß nur dann vor, wenn ... übermäßig werbend hervorgehoben wird und die Darstellung den Boden sachlicher Information verlässt (st. Rspr., z.B.: BGH GRUR 1997, 914, 916 - Die Besten II; BGH GRUR 1997, 912, 913 - Die Besten I; BGH GRUR 1998, 489, 492 f. - Unbestimmter Unterlassungsantrag III und zahlr. Nachw. bei Hefermehl/Köhler, a.a.O., § 4 Nr. 3 Rn. 3.27).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10
    Zwar erfordert die Ermittlung des Verkehrsverständnisses die Würdigung von Tatsachen, nämlich der Anschauungen des durchschnittlich informierten situationsadäquaten Verbrauchers, die dem Beweis grundsätzlich zugänglich sind, jedoch können diese auch aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung der mit der Sache befassten Richter festgestellt werden (BGH GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2002, 550 - Elternbriefe).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 120/95

    AZUBI '94 - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10
    Daher bedarf es regelmäßig der Feststellung konkreter Umstände, wonach neben der Wahrnehmung der publizistischen Aufgabe die Absicht des Presseorgans, fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH WRP 1998, 595 - AZUBI '94).
  • OLG München, 19.06.1997 - 29 U 5606/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10
    Auf diesen Grundsätzen beruht auch die von Beklagtenseite angeführte Entscheidung des OLG München (AfP 1997, 930), die in dem dortigen Fall nur deshalb ein Sachverständigengutachten für erforderlich hielt, weil aufgrund einer konkreten Umfrage erhebliche Zweifel an der Einschätzung angebracht waren.
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92

    Bio-Tabletten - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10
    Obwohl mit Änderungsgesetz 2008 nur noch eine geschäftliche und keine Wettbewerbshandlung mehr Tatbestandsvoraussetzung ist, bleibt die Wettbewerbsförderungsabsicht maßgebliches Kriterium (vgl. zu diesem Merkmal: BGH WRP 1994, 862 - Biotabletten) für die Beurteilung eines redaktionellen Beitrages gem. § 4 Nr. 3 UWG .
  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 124/03

    Rechtsanwalts-Ranglisten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10
    Der Annahme einer Vermutung steht zudem der Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG entgegen (BGHZ 158, 343 - Schöner Wetten; WRP 2006, 1109 - Rechtsanwalts-Ranglisten).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZR 53/94

    Editorial II - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10
    Einem durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Leser (BGH GRUR 1996, 791 - Editorial II) ist der Werbecharakter bei der gewählten Gestaltung ohne weiteres erkennbar.
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04

    Irreführender Kontoauszug

  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 154/95

    Die Besten II - Getarnte Werbung

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

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