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   OLG Karlsruhe, 08.10.1992 - 9 U 168/91   

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https://dejure.org/1992,7026
OLG Karlsruhe, 08.10.1992 - 9 U 168/91 (https://dejure.org/1992,7026)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.10.1992 - 9 U 168/91 (https://dejure.org/1992,7026)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 9 U 168/91 (https://dejure.org/1992,7026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit im Rahmen eines Erbvertrages dem Vorerben die Gewährung von Sozialhilfeleistungen und zusätzliche Leistungen aus dem Erbe zu gewähren aber der Sozialbehörde der Zugriff auf die Vermögenssubstanz wegen gemachter Aufwendungen nicht möglich ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 482
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 675/10

    Grundsicherung - Bedürftigkeit trotz Immobiliarvermögen

    Dem Recht der Sozialhilfe und der Grundsicherung ist kein Grundsatz zu entnehmen, dass einem Leistungsempfänger Familienvermögen zur Verfügung zu stellen ist, um einen Leistungsträger zu entlasten (vgl. idS OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.10.1992 - 9 U 168/91 - Juris Rn.32 = FamRZ 1993, 482ff).
  • VG Karlsruhe, 14.01.2004 - 10 K 1353/03

    Ausbildungsförderung - anrechenbares Vermögen - mit Nießbrauch belastetes

    Auch in der familienrechtlichen Rechtsprechung wird ein im Scheidungsverfahren vereinbarter Unterhaltsverzicht, durch den ein Ehegatte zwangsläufig der Sozialhilfe anheim fällt, wegen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip als sittenwidrig angesehen (vgl. BGH, U. v. 21.03.1990, NJW 1990, S. 2055 m.w.N.; OLG Karlsruhe, U. v. 08.10.1992, FamRZ 1993, S. 482).
  • VG Gießen, 29.11.1999 - 6 G 2321/99

    Gewährung von Sozialhilfe; Grundstück stellt wirtschaftlich und rechtlich

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  • OLG Karlsruhe, 08.05.2002 - 9 U 159/01

    Wirksamkeit eines Vertrages zwischen einem Pfleger und der unter Pflegschaft

    Solches ergibt sich auch nicht aus den Vorschriften des Sozialhilferechts über die Nachrangigkeit der Sozialhilfe und den Zugriff der Sozialhilfe auf ererbtes Vermögen (vgl. BGH FamRZ 1994, 162, vorausgegangen Senat, FamRZ 1993, 482, jeweils m.w.N.).
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