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   OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04   

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https://dejure.org/2004,7686
OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04 (https://dejure.org/2004,7686)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.10.2004 - 3 Ws 100/04 (https://dejure.org/2004,7686)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - 3 Ws 100/04 (https://dejure.org/2004,7686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages; Folgen einer Beibringung von neuen Tatsachen durch den Verurteilten im Falle einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit dieser Tatsachen; Notwendigkeit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit des ...

  • Judicialis

    StPO § 359 Nr. 5; ; StPO § 369; ; StPO § 370

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 1 Ws 160/95

    Wiederaufnahme: Relevanz eines Fasergutachtens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
    Wird in einem solchen Fall, in dem sich - wie hier - aus dem Gesamtinhalt des Urteils nicht ergibt, dass bei Wegfall eines Beweisanzeichens die Gesamtwürdigung des erkennenden Gerichts dennoch in gleicher Weise ausgefallen wäre, ein Indiz für die Täterschaft des Verurteilten zu Fall gebracht und stand dieses Indiz in einem argumentativen Zusammenhang mit anderen - für sich möglicherweise nicht ausreichenden - Indizien, kann ein Einfluss auf die verurteilende Entscheidung nicht ausgeschlossen werden (OLG Frankfurt StV 1996, 138).

    Damit ist eine tragende "Säule" (zur Säulen- bzw. Stützentheorie: LG Gießen NStE Nr. 22 zu § 359 StPO und OLG Frankfurt StV 1996, 138) der Urteilsfeststellungen erschüttert.

  • BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56

    Otto John

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
    Dabei durfte die Entscheidung weder auf Tatsachen gestützt werden, die das früher erkennende Gericht nicht festgestellt oder jedenfalls nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat (BGHSt 19, 365; OLG Celle OLGSt § 360 S.1), noch durften Beweisanzeichen, die von dem Wiederaufnahmegrund nicht betroffen sind, erneut und mit anderem Ergebnis gewürdigt werden, als das erkennende Gerichts es getan hat (BGH aaO und BGHSt 18, 225, 226), da anderenfalls die Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit verletzt wären.
  • OLG Stuttgart, 11.07.1988 - 4 Ws 57/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
    Für die Entscheidung nach § 370 StPO kommt es bei einem auf § 359 Nr. 5 StPO gestützten Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten nur darauf an, ob es naheliegend (OLG Karlsruhe GA 1974, 250), mindestens aber hinreichend wahrscheinlich (OLG Frankfurt aaO; OLG Köln NJW 1968, 2119; Senat aaO) ist, dass in der neuen Hauptverhandlung eine für den Verurteilten günstige Entscheidung ergehen wird, weil das Wiederaufnahmevorbringen dort nachgewiesen werden kann oder wenigstens Raum für die Anwendung des in dubio pro reo Grundsatzes bleibt (OLG Bremen aaO; OLG Hamburg NStE Nr. 1 zu § 370; Senat aaO; OLG Stuttgart StV 1990, 539).
  • OLG Schleswig, 24.10.1973 - 1 Ws 92/73
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
    Es genügt ein Wahrscheinlichkeitsergebnis, ein jeden Zweifel ausschließender Beweis ist nicht erforderlich (OLG Hamburg NJW 1987, 3016 f; OLG Schleswig NJW 1974, 714; Gössel aaO Rdnr.18, Fn. 20).
  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
    Dabei durfte die Entscheidung weder auf Tatsachen gestützt werden, die das früher erkennende Gericht nicht festgestellt oder jedenfalls nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat (BGHSt 19, 365; OLG Celle OLGSt § 360 S.1), noch durften Beweisanzeichen, die von dem Wiederaufnahmegrund nicht betroffen sind, erneut und mit anderem Ergebnis gewürdigt werden, als das erkennende Gerichts es getan hat (BGH aaO und BGHSt 18, 225, 226), da anderenfalls die Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit verletzt wären.
  • OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01

    Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
    Auch im Falle des § 210 StPO kommt eine Anwendung von Abs. 3 nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, so wenn vom bisherigen Gericht eine unvoreingenommene Verhandlung nicht zu erwarten ist bzw. nach der Art seiner Meinungsäußerung im angefochtenen Beschluss nicht erwartet werden kann, dass es sich die Auffassung des Beschwerdegerichtes innerlich voll zu eigen macht (OLG Düsseldorf OLGSt § 210 StPO S. 5; OLG Frankfurt NStE § 210 StPO Nr. 5; Hans. OLG Hamburg aaO) oder aber auch, wenn es sich in der für die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidenden Rechtsfrage festgelegt hat (OLG Köln NStZ 2002, 35, 38).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.1984 - 3 Ws 178/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
    Kommt es - wie hier - auf die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen an, so ist zu beachten, dass die endgültige Entscheidung über die Glaubwürdigkeit von Zeugen (OLG Bremen NJW 1957, 1730; Senat Die Justiz 1984, 308) nur in der neuen Hauptverhandlung getroffen werden kann.
  • LG Hamburg, 02.06.1987 - 74/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
    Es genügt ein Wahrscheinlichkeitsergebnis, ein jeden Zweifel ausschließender Beweis ist nicht erforderlich (OLG Hamburg NJW 1987, 3016 f; OLG Schleswig NJW 1974, 714; Gössel aaO Rdnr.18, Fn. 20).
  • KG, 11.11.1991 - 5 (7) (2) StE 15/56

    Otto John

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
    Nachdem weder der Zeuge in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Schwurgericht vernommen wurde, noch dessen Aussage - wobei im Rahmen des Aditionsverfahrens zu unterstellen ist, dass er so aussagen werde (KG NJW 1992, 450; OLG Karlsruhe OLGSt § 368 StPO S 2) -, dass das Tatopfer die Angewohnheit habe, leere Zigarettenschachteln als Aufbewahrungsbehältnis zu nutzen und in einem Falle, wenngleich mehrere Jahre zuvor, eine solche mit einem Kugelschreiberkreuz versehene Zigarettenschachtel als Aufbewahrungsbehältnis für ein Haschischstück benutzt habe, dem Schwurgericht zum Zeitpunkt der Urteilsfällung bekannt war, handelte es sich um ein neues Beweismittel und eine neue Tatsche i.S.d. § 359 Nr. 5 StPO.
  • OLG Hamburg, 29.11.1978 - 1 Ws 401/78

    Durchblutungsstörungen im Herzbereich und anlagebedingte Neigung zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
    Ob eine analoge Anwendung von § 210 Abs. 3 StPO überhaupt in Betracht kommen kann (so Hans. OLG Hamburg JR 1979, 383-384 für die analoge Anwendung auf Beschwerdeentscheidungen nach § 206a Abs. 2 StPO) kann vorliegend dahinstehen, da im konkreten Fall kein Bedürfnis für eine analoge Anwendung dieser Vorschrift besteht.
  • KG, 10.08.1998 - 4 Ws 138/98
  • OLG Celle, 31.07.1968 - 1 Ws 37/68
  • OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20

    "Badewannen-Mord": Wiederaufnahmeantrag von Manfred Genditzki für zulässig

    Wird aber eine oder - wie hier - sogar zwei Annahmen zu Fall gebracht und stand diese in einem argumentativen Zusammenhang mit anderen, für sich möglicherweise nicht ausreichenden Indizien, kann ein Einfluss auf die verurteilende Entscheidung nicht mehr ausgeschlossen werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.10.2004 - 3 Ws 100/04, BeckRS 2004, 09772).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Im Falle des § 210 StPO kommt eine Anwendung von dessen Absatz 3 nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, so wenn vom bisherigen Gericht eine unvoreingenommene Verhandlung nicht zu erwarten ist bzw. nach der Art seiner Meinungsäußerung im angefochtenen Beschluss nicht erwartet werden kann, dass es sich die Auffassung des Beschwerdegerichts innerlich voll zu eigen macht (Senat B. v. 08.10.2004 - 3 Ws 100/04 - OLG Düsseldorf OLGSt § 210 StPO S. 5; OLG Frankfurt NStE § 210 StPO Nr. 5; OLG Hamburg a.a.O.; Meyer-Goßner a.a.O. § 210 Rdnr. 10) und/oder, wenn es sich in einer für die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidenden Rechtsfrage festgelegt hat (OLG Köln NStZ 2002, 35, 38).

    Dafür, dass die Kammer den Grundsatz, dass ein endgültiges Urteil über die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage in der Regel nur in einer Hauptverhandlung gefällt werden kann (Senat B. v. 08.10.2004 - 3 Ws 100/04 -), verkennt, gibt es aber keine durchgreifende Anhaltspunkte.

  • LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Würdigung der Aussage eines neuen Zeugen; mögliche

    Nur soweit bei gedanklicher Einfügung der als richtig unterstellten und bewerteten Tatsachen in die Urteilsgründe die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ernstlich erschüttert werden, kommt eine Wiederaufnahme in Betracht (vgl. BGH, NStZ 2000, 218; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 08.10.2004 - 3 Ws 100/04 [Juris]).
  • OLG Jena, 21.03.2018 - 1 Ws 63/18

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Kritische Prüfung der Aussagen neuer

    Die von der Verteidigung für ihre Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe (Beschluss v. 08.10.2004, 3 Ws 100/04, bei juris) und Koblenz (Beschluss v. 25.04.2005, 1 Ws 231/05, bei juris) betreffen zum einen Sachverhalte, die mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sind, und schließen zum anderen - trotz z. T. missverständlicher Leitsätze - eine inhaltliche Würdigung der im Probationsverfahren erhobenen Beweise, die das Gesetz mit der Formulierung "genügende Bestätigung" geradezu zwingend erfordert, ausweislich der jeweiligen Beschlussgründe auch für Zeugenaussagen nicht (vollständig) aus.
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