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   OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 7 U 27/04   

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https://dejure.org/2005,11990
OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 7 U 27/04 (https://dejure.org/2005,11990)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.03.2005 - 7 U 27/04 (https://dejure.org/2005,11990)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. März 2005 - 7 U 27/04 (https://dejure.org/2005,11990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlungsfehler eines Arztes; Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Arztes über Alternativen zu der vorgenommenen Behandlung; Berücksichtigungsfähigkeit neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2
    Arzthaftung: Ausschluss des Vorwurfs der unzureichenden Aufklärung gem. § 531 Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 7 U 27/04
    Es kann deshalb dahin stehen, ob - den Vortrag der Klägerin als wahr unterstellt - das Unterlassen einer solchen Aufklärung im Sinne einer therapeutischen Aufklärung (Sicherungsaufklärung) einen Behandlungsfehler darstellen (vgl. dazu BGH NJW 1989, 2320; BGH VersR 1986, 1121; VersR 1991, 308, 309) oder aber die Rechtswidrigkeit des Eingriffs wegen fehlerhafter Aufklärung (Selbstbestimmungsaufklärung) über Behandlungsalternativen begründen würde.
  • BGH, 28.03.1989 - VI ZR 157/88

    Ärztliche Aufklärungspflicht im Hinblick auf Rhesus-Unverträglichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 7 U 27/04
    Es kann deshalb dahin stehen, ob - den Vortrag der Klägerin als wahr unterstellt - das Unterlassen einer solchen Aufklärung im Sinne einer therapeutischen Aufklärung (Sicherungsaufklärung) einen Behandlungsfehler darstellen (vgl. dazu BGH NJW 1989, 2320; BGH VersR 1986, 1121; VersR 1991, 308, 309) oder aber die Rechtswidrigkeit des Eingriffs wegen fehlerhafter Aufklärung (Selbstbestimmungsaufklärung) über Behandlungsalternativen begründen würde.
  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 30/90

    Aufklärung eines Patienten über notwendige Nachbehandlungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 7 U 27/04
    Es kann deshalb dahin stehen, ob - den Vortrag der Klägerin als wahr unterstellt - das Unterlassen einer solchen Aufklärung im Sinne einer therapeutischen Aufklärung (Sicherungsaufklärung) einen Behandlungsfehler darstellen (vgl. dazu BGH NJW 1989, 2320; BGH VersR 1986, 1121; VersR 1991, 308, 309) oder aber die Rechtswidrigkeit des Eingriffs wegen fehlerhafter Aufklärung (Selbstbestimmungsaufklärung) über Behandlungsalternativen begründen würde.
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 7 U 27/04
    Auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arzthaftungsprozesses, in dem nur maßvolle Anforderung an die Substantiierungspflicht der Partei gestellt werden dürfen (vgl. nur BGH, Urteil vom 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - BGH-Report 2004, 1378, 1380; NJW 2004, 2825, 2827), sind keine Gründe ersichtlich, warum die Klägerin ihr Begehren nicht im ersten Rechtszug dargetan hat.
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Einsetzen

    Es ist auch einer medizinisch nicht gebildeten Partei zuzumuten, dem Gericht im ersten Rechtszug darzulegen, was sie dem Arzt hinsichtlich der Aufklärung vorwirft und auf welche Behandlungsalternativen sie hätte hingewiesen werden müssen (vgl.: Senat, OLGR Karlsruhe 2005, 375 f., juris Tz. 10; OLG Köln, Beschluss vom 02.12.2009, Az. 5 U 76/09, juris Tz. 5).
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