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   OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12   

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https://dejure.org/2014,7204
OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12 (https://dejure.org/2014,7204)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.04.2014 - 7 U 124/12 (https://dejure.org/2014,7204)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. April 2014 - 7 U 124/12 (https://dejure.org/2014,7204)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Was der Patient bei einem Aufklärungsfehler vortragen muss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der ärztlichen Pflicht zur Risikoaufklärung vor Durchführung eines Heileingriffs

  • Justiz Baden-Württemberg

    Arzthaftung: Reichweite und Grenzen der ärztlichen Risikoaufklärung im Falle einer Hämorrhoidalbehandlung im Hinblick auf das Risiko einer tödlichen Sepsis; Nachweis der Aufklärung über die Infektionsgefahr und den Entscheidungskonflikt bei ordnungsgemäßer Aufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der ärztlichen Risikoaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tödliche Risiken bei der Hämorrhoidenbehandlung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei Hämorridenbehandlung umfasst nicht Risiko einer potentiell tödlichen Sepsis

  • haerlein.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Ärztliche Aufklärungspflicht - Umfang und Grenzen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ärztliche Aufklärung über entfernte Risiken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
    Sie gilt daher nicht für außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Folgen des Eingriffs, die so fern liegen, dass sie weder für die ärztliche Therapieentscheidung noch für die Selbstbestimmung des Patienten von Bedeutung sind (vgl. etwa BGH, NJW 1989, 1533, 1534 und 1991, 2346).

    Wenn sich ein Risiko verwirklicht, über das der Arzt nicht aufklären musste und auch nicht aufgeklärt hat, kann sich die Haftung aber daraus ergeben, dass es an der notwendigen Grundaufklärung fehlt, weil der Patient nicht auf das schwerste möglicherweise in Betracht kommende Risiko hingewiesen wurde (vgl. BGH, NJW 1991, 2346, 2347; 1996, 777, 778 f.; 2001, 2798; 2011, 1088, 1089).

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
    Sie gilt daher nicht für außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Folgen des Eingriffs, die so fern liegen, dass sie weder für die ärztliche Therapieentscheidung noch für die Selbstbestimmung des Patienten von Bedeutung sind (vgl. etwa BGH, NJW 1989, 1533, 1534 und 1991, 2346).

    Über eine derart fernliegende Gefahr der Ausbildung einer tödlich verlaufenden Sepsis braucht der Patient nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1989, 1533, 1534) nicht aufgeklärt zu werden.

  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09

    Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
    Dazu muss er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW 2011, 375 m.w.N.) "im Großen und Ganzen" wissen, worin er einwilligt.

    War es dem behandelnden Arzt nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft, aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wurde, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung (vgl. nur BGH, NJW 2010, 3230, 3231; 2011, 375).

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
    War es dem behandelnden Arzt nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft, aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wurde, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung (vgl. nur BGH, NJW 2010, 3230, 3231; 2011, 375).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
    Wenn sich ein Risiko verwirklicht, über das der Arzt nicht aufklären musste und auch nicht aufgeklärt hat, kann sich die Haftung aber daraus ergeben, dass es an der notwendigen Grundaufklärung fehlt, weil der Patient nicht auf das schwerste möglicherweise in Betracht kommende Risiko hingewiesen wurde (vgl. BGH, NJW 1991, 2346, 2347; 1996, 777, 778 f.; 2001, 2798; 2011, 1088, 1089).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
    Wenn sich ein Risiko verwirklicht, über das der Arzt nicht aufklären musste und auch nicht aufgeklärt hat, kann sich die Haftung aber daraus ergeben, dass es an der notwendigen Grundaufklärung fehlt, weil der Patient nicht auf das schwerste möglicherweise in Betracht kommende Risiko hingewiesen wurde (vgl. BGH, NJW 1991, 2346, 2347; 1996, 777, 778 f.; 2001, 2798; 2011, 1088, 1089).
  • BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
    Wenn sich ein Risiko verwirklicht, über das der Arzt nicht aufklären musste und auch nicht aufgeklärt hat, kann sich die Haftung aber daraus ergeben, dass es an der notwendigen Grundaufklärung fehlt, weil der Patient nicht auf das schwerste möglicherweise in Betracht kommende Risiko hingewiesen wurde (vgl. BGH, NJW 1991, 2346, 2347; 1996, 777, 778 f.; 2001, 2798; 2011, 1088, 1089).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
    Die darauf beruhende Haftung der Beklagten ist deshalb nicht Streitstoff der Berufung geworden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 414, 415; NJW 2008, 1304, 1305).
  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
    Sie soll ihm das Wissen vermitteln, das er braucht, um sich eigenverantwortlich für oder gegen den ihm angeratenen Eingriff zu entscheiden (vgl. etwa BGH, NJW 1990, 2929, 2930).
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 124/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW 2005, 1718, 1719; 2007, 217, 219; 2009, 1209, 1211) ist der Einwand der hypothetischen Einwilligung grundsätzlich beachtlich.
  • BGH, 08.01.2008 - VI ZR 118/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess nach Feststellung eines groben

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92

    Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2016 - 7 U 66/14

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über die Einführung eines 120 W-Lasers bei einer

    Danach muss angenommen werden, dass das Risiko einer Symphyseverletzung im Behandlungszeitpunkt unbekannt war oder doch zumindest so extrem fernliegend und untypisch für die Greenlight-Laserung erschien, dass es für die selbstbestimmte Entscheidung des Patienten ohne Bedeutung, mithin nicht aufklärungspflichtig war (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1991 - VI ZR 232/90, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. April 2014 - 7 U 124/12, juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2014 - 12 U 18/13
    Diese fehlerhafte Einwilligung war für die Operationsentscheidung jedoch nicht ursächlich, da der Patient nach den Feststellungen des Senats auch bei Kenntnis des Infektionsrisikos der Operation zugestimmt hätte - 7 U 124/12 - Urteil vom 09.04.2014.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2014 - 7 U 28/13
    Diese fehlerhafte Einwilligung war für die Operationsentscheidung jedoch nicht ursächlich, da der Patient nach den Feststellungen des Senats auch bei Kenntnis des Infektionsrisikos der Operation zugestimmt hätte - 7 U 124/12 - Urteil vom 09.04.2014.
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 6 U 153/13
    Diese fehlerhafte Einwilligung war für die Operationsentscheidung jedoch nicht ursächlich, da der Patient nach den Feststellungen des Senats auch bei Kenntnis des Infektionsrisikos der Operation zugestimmt hätte - 7 U 124/12 - Urteil vom 09.04.2014.
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 7 U 112/14

    Wenn beim "Tag der offenen Tür der Feuerwehr" Besucher verletzt wird

    Diese fehlerhafte Einwilligung war für die Operationsentscheidung jedoch nicht ursächlich, da der Patient nach den Feststellungen des Senats auch bei Kenntnis des Infektionsrisikos der Operation zugestimmt hätte - 7 U 124/12 - Urteil vom 09.04.2014.
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2014 - 7 U 13/14
    Diese fehlerhafte Einwilligung war für die Operationsentscheidung jedoch nicht ursächlich, da der Patient nach den Feststellungen des Senats auch bei Kenntnis des Infektionsrisikos der Operation zugestimmt hätte - 7 U 124/12 - Urteil vom 09.04.2014.
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