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   OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14   

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OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14 (https://dejure.org/2015,6812)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.04.2015 - 12 U 17/14 (https://dejure.org/2015,6812)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. April 2015 - 12 U 17/14 (https://dejure.org/2015,6812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung von Leistungen im Dreipersonenverhältnis bei Unwirksamkeit sowohl des Kausal- als auch des Valutaverhältnisses

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Durchführung des Bereicherungsausgleichs im Dreipersonenverhältnis bei Unwirksamkeit des Kausal- und des Valutaverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812
    Rückabwicklung von Leistungen im Dreipersonenverhältnis bei Unwirksamkeit sowohl des Kausal- als auch des Valutaverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie erfolgt der Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis - und der Doppelmangel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsscheinvollmacht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Factoring-Verträgen im Dreipersonenverhältnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Factoring-Verträgen im Dreipersonenverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie erfolgt der Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis bei einem "Doppelmangel"? (IBR 2015, 1077)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 36/00

    Bereicherungsausgleich in Drei-Personen-Verhältnis bei wirksamer Anweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14
    Nach dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff bewirkt der Angewiesene, der von ihm getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Anweisungsempfänger zunächst eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger (vgl. BGHZ 40, 272, 276; 61, 289, 291; 147, 269 Rn. 10).

    Denn ohne eine gültige Anweisung kann die Zahlung dem vermeintlich Anweisenden nicht als seine Leistung zugerechnet werden, und der Empfänger kann die Zahlung aus seiner Sicht aufgrund seiner Kenntnis vom Fehlen einer Anweisung auch nicht als Leistung des vermeintlich Anweisenden ansehen (BGHZ 147, 269 Rn. 11).

    Der Bundesgerichtshof hat zuletzt Zweifel geäußert, ob an dieser Auffassung trotz der Tatsache, dass dadurch sowohl dem letzten Glied einer dreigliedrigen Bereicherungskette seine Einwendungen gegen seinen Vormann (das Zwischenglied der Kette), als auch diesem Zwischenmann seine Einwendungen gegen das erste Glied der Bereicherungskette abgeschnitten werden, festzuhalten ist (BGHZ 147, 269 Rn. 13).

  • BGH, 25.03.1954 - IV ZR 202/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14
    Der Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis ist bei Unwirksamkeit sowohl des Kausal- als auch des Valutaverhältnisses (sog. Doppelmangel) bei intakter Anweisung "über das Dreieck" durchzuführen; eine Eingriffskondiktion scheitert am Vorrang der Leistungskondiktion (Abweichung von BGH, Urteil 25. März 1954 (IV ZR 202/53) sowie von RGZ 86, 343, 347; RG JW 1934, 2458, 2459).

    Schließlich ist ein Durchgriff des Zuwendenden auf den Zuwendungsempfänger vom Reichsgericht (RGZ 86, 343, 347; RG JW 1934, 2458, 2459) und vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 25. März 1954 - IV ZR 202/53) ausnahmsweise in dem Fall für zulässig erachtet worden, in dem ein "Doppelmangel in der Bereicherungskette" vorlag, d.h. sowohl das Deckungs- als auch das Valutaverhältnis mangelhaft waren.

    Die Revision wird im Hinblick auf die Ansprüche, die das W-Mobiliar betreffen (Klageanträge zu 1. und zu 2.), zugelassen, weil die hier vertretene Rechtsauffassung, wie ein Vertrag im Falle eines sog. Doppelmangels abzuwickeln ist, von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. März 1954 (IV ZR 202/53) abweicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83

    Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14
    Vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (BGHZ 50, 227, 229; 58, 184, 187; 61, 289, 292; 72, 246, 250; 87, 393, 396; 88, 232, 235; BGH WM 1984, 423).

    Eine weitere Ausnahme wird in entsprechender Anwendung des § 822 BGB dann angenommen, wenn es im Deckungsverhältnis an einem Rechtsgrund fehlt, im Valutaverhältnis die Leistung unentgeltlich bewirkt ist und die Verpflichtung des Anweisenden zur Herausgabe des Erlangten - aus Rechtsgründen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - III ZR 288/96 - NJW 1999, 1026) - ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 88, 232, 237).

  • RG, 24.03.1915 - V 453/14

    Bereicherungsanspruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14
    Der Bereicherungsausgleich im Dreipersonenverhältnis ist bei Unwirksamkeit sowohl des Kausal- als auch des Valutaverhältnisses (sog. Doppelmangel) bei intakter Anweisung "über das Dreieck" durchzuführen; eine Eingriffskondiktion scheitert am Vorrang der Leistungskondiktion (Abweichung von BGH, Urteil 25. März 1954 (IV ZR 202/53) sowie von RGZ 86, 343, 347; RG JW 1934, 2458, 2459).

    Schließlich ist ein Durchgriff des Zuwendenden auf den Zuwendungsempfänger vom Reichsgericht (RGZ 86, 343, 347; RG JW 1934, 2458, 2459) und vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 25. März 1954 - IV ZR 202/53) ausnahmsweise in dem Fall für zulässig erachtet worden, in dem ein "Doppelmangel in der Bereicherungskette" vorlag, d.h. sowohl das Deckungs- als auch das Valutaverhältnis mangelhaft waren.

  • BGH, 18.10.1973 - VII ZR 8/73

    Übersehener Scheckwiderruf - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14
    Vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (BGHZ 50, 227, 229; 58, 184, 187; 61, 289, 292; 72, 246, 250; 87, 393, 396; 88, 232, 235; BGH WM 1984, 423).

    Nach dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff bewirkt der Angewiesene, der von ihm getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Anweisungsempfänger zunächst eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger (vgl. BGHZ 40, 272, 276; 61, 289, 291; 147, 269 Rn. 10).

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14
    Das kommt in Betracht, wenn er nach Lage der Dinge ohne Fahrlässigkeit annehmen darf, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des für ihn auftretenden Vertreters (BGH, NJW 1998, 1854 Rn. 11; NJW-RR 1987, 308).

    Dieser Rechtsgrundsatz greift aber in der Regel nur dann ein, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung eines Dritten schließen zu können glaubt, von einer gewissen Häufigkeit und Dauer ist (BGH, NJW 1998, 1854 Rn. 11; NJW-RR 1986, 1169).

  • OLG Celle, 23.09.1992 - 3 U 79/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14
    Der Fall einer unwirksamen Anweisung ist in Betracht zu ziehen, wenn die Anweisung z. B. aufgrund der Geschäftsunfähigkeit des Anweisenden oder aufgrund fehlender Vertretungsmacht unwirksam ist (vgl. OLG Celle NJW 1992, 3178).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14
    Nach dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff bewirkt der Angewiesene, der von ihm getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Anweisungsempfänger zunächst eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger (vgl. BGHZ 40, 272, 276; 61, 289, 291; 147, 269 Rn. 10).
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14
    Dieser Auffassung steht auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. April 2004 (XI ZR 164/03, NJW 2004, 2745 Rn. 30) nicht entgegen, weil in der dort zugrunde liegenden Entscheidung die Anweisung unwirksam war.
  • BGH, 03.12.1998 - III ZR 288/96

    Pflichtwidrige Verfügungen des treuhänderischen Verwalters von Wertpapieren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 12 U 17/14
    Eine weitere Ausnahme wird in entsprechender Anwendung des § 822 BGB dann angenommen, wenn es im Deckungsverhältnis an einem Rechtsgrund fehlt, im Valutaverhältnis die Leistung unentgeltlich bewirkt ist und die Verpflichtung des Anweisenden zur Herausgabe des Erlangten - aus Rechtsgründen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - III ZR 288/96 - NJW 1999, 1026) - ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 88, 232, 237).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

  • BGH, 16.06.1983 - VII ZR 370/82

    Bereicherungsausgleich bei widerrufener Anweisung

  • BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97

    Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 130/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung bei Preisverstoß

  • BGH, 13.05.1992 - IV ZR 79/91

    Leistung einer Vorauszahlung aus einem Lebensversicherungsvertrag unter Abtretung

  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09

    Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 71/76

    gescheiterter Hotelverkauf - § 812 BGB, Schuldübernahme,

  • BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66

    Lupinenweg - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion

  • BGH, 08.10.1986 - IVa ZR 49/85

    Haftung für arglistige Täuschung des Erfüllungsgehilfen über den Umfang der

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 472/11

    Betrugsrelevanter Irrtum innerhalb von Personenmehrheiten (erforderliche

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

  • BGH, 09.06.1986 - II ZR 193/85

    Erstreckung der Kontovollmacht auf Scheckgeschäfte

  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 93/81

    Entreicherung beim Gläubiger des Bereicherungsanspruchs als Voraussetzung eines

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 173/03

    Rückabwicklung von Zahlungen auf eine abgetretene, nicht bestehende Forderung

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