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   OLG Karlsruhe, 09.10.2003 - 4 U 99/03   

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https://dejure.org/2003,3423
OLG Karlsruhe, 09.10.2003 - 4 U 99/03 (https://dejure.org/2003,3423)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.10.2003 - 4 U 99/03 (https://dejure.org/2003,3423)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 4 U 99/03 (https://dejure.org/2003,3423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kennzeichnungspflicht der Packungen von Tabakerzeugnissen mit Warnhinweisen; Warnhinweise in der Anzeigen- und Plakatwerbung ; Publikumswerbung für Zigaretten ; Warnhinweis als sittliche Verpflichtung ; Wettbewerbsrechtlicher Vorwurf der Unlauterkeit; Gesundheitsbezogene ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; TabKTHmV § 7; ; Ri 2001/37/EG Art. 5; ; Ri 2001/37/EG Art. 3

  • ra.de
  • eu.int PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage gesundheitlicher Warnhinweise bei Werbung für Cigarillos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schädlicher Zigarillo-Qualm - Zeitungswerbung für Zigarillos muss nicht vor Gesundheitsschäden warnen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Warnhinweis-Pflicht bei Tabak-Werbung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zulässige Werbung für Zigarillos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Warnhinweis-Pflicht bei Tabak-Werbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 225
  • GRUR-RR 2004, 57
  • GRUR-RR 2007, 216 (Ls.)
  • afp 2003, 557
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91

    Warnhinweis - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2003 - 4 U 99/03
    Mit seiner Berufung macht der Kläger weiterhin unter Hinweis auf die Entscheidung BGHZ 124, 230 ff. "Warnhinweis" geltend, die Beklagte verstoße durch das Unterlassen eines Warnhinweises in ihrer Werbung für Cigarillos gegen ihre sittliche Verpflichtung, im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung das Bewusstsein der Schädlichkeit des Rauchens wachzuhalten.

    Richtig ist zwar, dass der BGH in seinem Urteil vom 25.11.1993 - AZ: I ZR 259/91(KG) - (BGHZ 124, 230 ff. - Warnhinweis) im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung und insbesondere der Wachhaltung des Bewusstseins der Schädlichkeit des Rauchens bei der Publikumswerbung für Zigaretten die Verwendung von Warnhinweisen als sittliche Verpflichtung für erforderlich gehalten hat.

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2003 - 4 U 99/03
    Die Revision ist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zuzulassen, da die hier streitige, soweit ersichtlich bislang höchstrichterlich nicht entschiedene Frage der Pflicht zur Verwendung von gesundheitsbezogenen Warnhinweisen bei der Werbung für Cigarillos von grundsätzlicher und über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung ist und trotz des in der Ri 2003/33/EG vom 26.05.2003 statuierten Verbots der Publikumswerbung für Tabakerzeugnisse in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen im Hinblick auf die noch bis zum 31.07.2005 laufende Umsetzungsfrist der Rechtszustand bis zur Umsetzung der Richtlinie durch den Deutschen Normgeber klärungsbedürftig erscheint (BGH NJW 2003, 65, 67/68; 2003, 1943, 1944/1955).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2003 - 4 U 99/03
    Angesichts auch der allgemeinen Kenntnis von der Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens (BVerfG NJW 1997, 2871, 2872) vermag nach all dem der Senat keine sittliche Verpflichtung zu erkennen, bei der Werbung konkret für Cigarillos gesundheitsbezogene Warnhinweise zu verwenden, zumal jedenfalls auf entsprechenden Umverpackungen für Cigarillos ohnehin Warnhinweise vorgeschrieben sind (§ 7 TabKTHmV vom 20.11.2002).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2003 - 4 U 99/03
    Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Schweigen kommt nur dort in Betracht, wo etwa aufgrund Gesetzes oder Vertrages eine Aufklärungspflicht besteht bzw. eine verschwiegene Tatsache geeignet ist, den Kaufentschluss eines Wettbewerbsadressaten zu beeinflussen (BGH WRP 1999, 1151, 1152/1153 - EG-Neuwagen I; WRP 1999, 839/840 - Auslaufmodelle I; GRUR 1985, 450, 451- Benzinverbrauch).
  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 180/85

    "In unserem Haus muß alles schmecken"; Zulässigkeit einer Zigarettenwerbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2003 - 4 U 99/03
    Lässt sich das vom Kläger verfolgte Unterlassungsgebot somit - wie gezeigt - nicht auf lebensmittelrechtliche bzw. tabakrechtliche Normen oder nationale bzw. internationale Richtlinien stützen, findet dieses eine Rechtsgrundlage auch nicht in § 1 UWG (zum Verhältnis der Vorschriften des LMBG zu § 1 UWG vgl. BGH WRP 1988, 237, 239 - in unserem Haus muß alles schmecken).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96

    Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2003 - 4 U 99/03
    Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Schweigen kommt nur dort in Betracht, wo etwa aufgrund Gesetzes oder Vertrages eine Aufklärungspflicht besteht bzw. eine verschwiegene Tatsache geeignet ist, den Kaufentschluss eines Wettbewerbsadressaten zu beeinflussen (BGH WRP 1999, 1151, 1152/1153 - EG-Neuwagen I; WRP 1999, 839/840 - Auslaufmodelle I; GRUR 1985, 450, 451- Benzinverbrauch).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2003 - 4 U 99/03
    Die Revision ist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zuzulassen, da die hier streitige, soweit ersichtlich bislang höchstrichterlich nicht entschiedene Frage der Pflicht zur Verwendung von gesundheitsbezogenen Warnhinweisen bei der Werbung für Cigarillos von grundsätzlicher und über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung ist und trotz des in der Ri 2003/33/EG vom 26.05.2003 statuierten Verbots der Publikumswerbung für Tabakerzeugnisse in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen im Hinblick auf die noch bis zum 31.07.2005 laufende Umsetzungsfrist der Rechtszustand bis zur Umsetzung der Richtlinie durch den Deutschen Normgeber klärungsbedürftig erscheint (BGH NJW 2003, 65, 67/68; 2003, 1943, 1944/1955).
  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 173/81

    Benzinverbrauch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2003 - 4 U 99/03
    Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Schweigen kommt nur dort in Betracht, wo etwa aufgrund Gesetzes oder Vertrages eine Aufklärungspflicht besteht bzw. eine verschwiegene Tatsache geeignet ist, den Kaufentschluss eines Wettbewerbsadressaten zu beeinflussen (BGH WRP 1999, 1151, 1152/1153 - EG-Neuwagen I; WRP 1999, 839/840 - Auslaufmodelle I; GRUR 1985, 450, 451- Benzinverbrauch).
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