Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1039
OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05 (https://dejure.org/2006,1039)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.11.2006 - 4 U 174/05 (https://dejure.org/2006,1039)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. November 2006 - 4 U 174/05 (https://dejure.org/2006,1039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Unerlaubte Rechtsberatung: Beratung einer Bank bei der Testamentserrichtung bzw. der Überprüfung eines Testamentsentwurfs durch einen eigenen Rechtsanwalt als unzulässige Rechtsberatung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    RBerG § 1; UWG §§ 3, 4 Nr. 11
    Erstellung eines Entwurfs für Testament und Stiftungssatzung durch juristischen Mitarbeiter einer Bank verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch wegen unlauteren Wettbewerbs; Verjährung eines Unterlassungsanspruchs; Voraussetzungen unlauteren Handelns

  • Anwaltsblatt

    Art 1 § 1 RBerG, § 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004
    Unzulässige Testamentsberatung durch eine Bank

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Unerlaubte Rechtsberatung durch eine Bank

  • RA Kotz

    Erbrechtsberatung durch Bank - Verboten!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBerG Art. 1 § 1; UWG § 3 § 4 Nr. 11
    Unerlaubte Rechtsberatung eines Bankkunden bei der Errichtung eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Erbrechtsberatung durch Banken - Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • meyer-koering.de (Kurzinformation und ausführliche Zusammenfassung)

    Erbrechtsberatung durch Banken - Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RBerG Art. 1 § 1, § 5 Nr. 1
    Unzulässige Rechtsberatung eines Bankjuristen bei Testaments- oder Stiftungsentwurf im Rahmen der Vermögensverwaltung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrechtsberatung durch Banken: Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erbrechtsberatung durch Banken - Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Nachfolgeplanung: Rechtsberatung einer Bank

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 206
  • GRUR-RR 2007, 51
  • AnwBl 2007, 92
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05
    Zu den Vorschriften, die im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, auch das Verhalten von Unternehmen bestimmen, zählt Art. 1 § 1 RBerG (vgl. etwa BGH GRUR 2005, 353, 354 - Testamentsvollstreckung durch Banken - BGH GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung -).

    Dem stehen solche Tätigkeiten wirtschaftlicher Art gegenüber, bei denen eine besondere rechtliche Prüfung weder verkehrsüblich noch im Einzelfall offensichtlich geboten noch vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht ist, sondern die notwendige rechtliche Betätigung in für die angesprochenen Verkehrskreise so geläufigen Bahnen verläuft, dass sie nicht mehr als ein Handeln auf dem Gebiet des Rechts empfunden wird (vgl. BGH GRUR 2003, 886 - Erbenermittler - BGH GRUR 2005, 353 - Testamentsvollstreckung durch Banken - Hefermehl/Köhler/Bornkamm - Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. 2006, § 4 UWG Rdnr. 11.64 mit weiteren Nachweisen).

    Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, dass sie ihren Kunden - erlaubterweise (vgl. BGH GRUR 2005, 353 - Testamentsvollstreckung durch Banken) - Testamentsvollstreckungen anbietet.

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05
    b) Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1997, 914, 915 - Die Besten II - BGH GRUR 2003, 886 - Erbenermittler -) ist die klagende Rechtsanwaltskammer gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt, da sie ein wettbewerbswidriges Verhalten der Beklagten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern geltend macht.

    Dem stehen solche Tätigkeiten wirtschaftlicher Art gegenüber, bei denen eine besondere rechtliche Prüfung weder verkehrsüblich noch im Einzelfall offensichtlich geboten noch vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht ist, sondern die notwendige rechtliche Betätigung in für die angesprochenen Verkehrskreise so geläufigen Bahnen verläuft, dass sie nicht mehr als ein Handeln auf dem Gebiet des Rechts empfunden wird (vgl. BGH GRUR 2003, 886 - Erbenermittler - BGH GRUR 2005, 353 - Testamentsvollstreckung durch Banken - Hefermehl/Köhler/Bornkamm - Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. 2006, § 4 UWG Rdnr. 11.64 mit weiteren Nachweisen).

    Sie setzt nicht voraus, dass die berufliche Tätigkeit ohne die Rechtsberatung schlechthin unmöglich wäre, sondern gilt auch dann, wenn sie sonst nicht sachgemäß erledigt werden könnte (vgl. BGH GRUR 2003, 886, 888 - Erbenermittler - mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05
    Zu den Vorschriften, die im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, auch das Verhalten von Unternehmen bestimmen, zählt Art. 1 § 1 RBerG (vgl. etwa BGH GRUR 2005, 353, 354 - Testamentsvollstreckung durch Banken - BGH GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung -).

    Anders als zum Beispiel bei der Fördermittelberatung (vgl. BGH GRUR 2005, 604), bei der wirtschaftliche und rechtliche Fragen untrennbar ineinandergreifen, werden die Bankgeschäfte der Beklagten durch das Verbot, bei der Testamentserrichtung mitzuwirken, nicht im mindesten tangiert.

  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05
    iv) Die Geschäftsmäßigkeit der Rechtsbesorgung, wie sie Art. 1 § 1 Nr. 1 RBerG voraussetzt - ist bei einer Bank stets zu vermuten (§ 344 Abs. 1 HGB; anders z.B. bei der Rechtsberatung in Einzelfällen durch einen pensionierten Richter, BVerfG NJW 2004, 2662).

    i) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Erlaubnisvorbehalt für die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gem. Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG verfassungsgemäß ist (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2002, 3531 und NJW 2004, 2662 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 306/95

    Beginn der Verjährung bei Behörden und öffentlichen Körperschaften; Anforderungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05
    Nach dem Rechtsgedanken des § 166 BGB kommt es bei Körperschaften des öffentlichen Rechts wie der Klägerin auf die Kenntnis des nach der innerbetrieblichen Organisation zuständigen Bediensteten an (vgl. BGHZ 134, 343).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05
    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gem. § 543 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 2003, 65) liegen nicht vor.
  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 154/95

    Die Besten II - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05
    b) Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1997, 914, 915 - Die Besten II - BGH GRUR 2003, 886 - Erbenermittler -) ist die klagende Rechtsanwaltskammer gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt, da sie ein wettbewerbswidriges Verhalten der Beklagten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern geltend macht.
  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05
    i) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Erlaubnisvorbehalt für die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gem. Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG verfassungsgemäß ist (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2002, 3531 und NJW 2004, 2662 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 104/01

    Rechtsberatung durch Automobilclub

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05
    Bei Verstößen gegen Art. 1 § 1 RBerG ist im Hinblick darauf, dass der darin geregelte Erlaubnisvorbehalt für rechtsbesorgende Tätigkeiten nicht nur berufsständischen Interessen, sondern auch dem allgemeinen Interesse an einer zuverlässigen Rechtspflege dient, die Erheblichkeit im Sinne des § 3 UWG grundsätzlich zu bejahen (vgl. BGH GRUR 2004, 253 - Rechtsberatung durch Automobilclub -).
  • LG Freiburg, 28.10.2005 - 10 O 37/05

    Keine Erbrechtsberatung durch Banken

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Freiburg vom 28. Oktober 2005 - 10 O 37/05 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16

    Umfang der Verpflichtung zur Preisauszeichnung bei Ausstellungsstücken in einem

    Die Kenntnis ihrer Mitglieder kann ihr grundsätzlich nicht zugerechnet werden (vgl. KG, WRP 1992, 564, 566; OLG Bamberg, GRUR 2007, 167; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 51; Harte/Henning/ Schulz , UWG, 4. Aufl., § 11 Rn. 94 unter Hinweis auf BGH, GRUR 2011, 633 Rn. 38f.; jurisPK- Ernst , UWG, 4. Aufl., § 11 UWG, Rn. 26; Köhler/Bornkamm/ Köhler , 35. Aufl. 2017, UWG § 11 Rn. 1.27), auch wenn diese - wie vorliegend - auf dem gezielten Einsatz Dritter zur Ermittlung von Wettbewerbsverstößen beruhen mag.
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08

    Unerlaubte Rechtsberatung: Anfrage einer Bank an andere Gläubiger, im Rahmen

    Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH GRUR 2007, 245 Rn. 16 - Schulden Hulp mwN; vgl. auch OLG Karlsruhe GRUR-RR 2007, 51, 52).
  • LG Cottbus, 15.06.2022 - 11 O 5/20

    Ein elektrisch verstellbarer Sitz ist eine Maschine im Sinne der Maschinen-VO und

    Nach dem Rechtsgedanken des § 166 BGB kann nicht die Kenntnis irgendeines Beschäftigten oder Mitgliedes maßgebend sein, sondern nur die Kenntnis solcher Personen, die nach der innerbetrieblichen Organisation des Verbandes für die Aufnahme und Weiterleitung wettbewerbsrechtlich relevanter Informationen zwecks Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständig sind und von denen dies aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen typischerweise erwartet werden kann (OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2006 - 4 U 174/05, juris; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 39. Aufl. 2021, UWG § 11 Rn. 1.27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht