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   OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15   

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https://dejure.org/2016,45872
OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15 (https://dejure.org/2016,45872)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.11.2016 - 6 U 37/15 (https://dejure.org/2016,45872)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. November 2016 - 6 U 37/15 (https://dejure.org/2016,45872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • damm-legal.de

    Zur Erteilung von Unterlizenzen durch den Patentlizenznehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Befugnis des ausschließlichen Lizenznehmers zur Erteilung von Unterlizenzen; Umfang des nach Verjährung des Schadensersatzanspruchs verbleibenden Restschadensanspruchs gem. § 141 S. 2 PatG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 139 Abs 1 PatG, § 139 Abs 2 PatG, § 141 S 2 PatG, § 195 BGB, § 242 BGB
    Patentverletzung: Befugnis des Patentlizenznehmers zur Erteilung von Unterlizenzen; Verwirkung von Patentverletzungsansprüchen; Berechnung des nach Verjährung des Schadensersatzanspruchs verbleibenden Restschadensersatzanspruchs im Hinblick auf den Verletzergewinn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139; PatG § 15; PatG § 141; BGB § 242
    Befugnis des Patentlizenznehmers zur Erteilung von Unterlizenzen

  • rechtsportal.de

    PatG § 139 ; PatG § 15 ; PatG § 141 ; BGB § 242
    Umfang der Befugnis des ausschließlichen Lizenznehmers zur Erteilung von Unterlizenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Erteilung von Unterlizenzen durch den Patentlizenznehmer

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Recht zur Unterlizenzierung durch ausschließlichen Lizenznehmer eines Patents hat keinen weiteren Umfang als Nutzungsbefugnis des Lizenznehmers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befugnis des Patentlizenznehmers zur Erteilung von Unterlizenzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lizenzierung eines Patents

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15
    Der nach Verjährung des Schadensersatzanspruchs verbleibende Restschadensersatzanspruch gemäß § 141 Satz 2 PatG i.V.m. § 852 BGB kann sich - anders als die Eingriffskondiktion gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB - auch auf den vom Verletzer erzielten Gewinn erstrecken (Fortführung von BGHZ 71, 86 - Fahrradgepäckträger II).

    Es handelt es sich nicht um eine Rechtsgrund-, sondern um eine Rechtsfolgenverweisung auf das Bereicherungsrecht; der Anspruch aus § 141 S. 2 PatG i.V.m. § 852 BGB bleibt nach Rechtsnatur und Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch, dessen Inhalt und Umfang sich aber nach dem Bereicherungsrecht richten (vgl. BGHZ 71, 86 Ls. 2 und juris-Rn. 61 - Fahrradgepäckträger II).

    Für die Wertbestimmung ist der objektive Verkehrswert des Erlangten maßgeblich, der jedenfalls nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie bemessen werden kann; die angemessene Lizenz stellt die Werteinschätzung dar, welche die verkehrsbeteiligten Kreise einem solchen Gebrauch entgegenbringen (BGHZ 71, 86 juris-Rn. 49 - Kunststoffhohlprofil II).

    Da es eine unerlaubte war, kommt es nicht darauf an, auf welchem Wege sich die dadurch veranlasste Vermögensverschiebung vollzogen hat (so BGHZ 71, 86 juris-Rn. 62 - Fahrradgepäckträger II).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15
    Ansprüche wegen Patentverletzung können nach der Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs verwirkt sein, wenn sich der Verletzer wegen der Duldung der Verletzungshandlungen durch den Patentinhaber über einen längeren Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (BGH GRUR 2001, 323 - Temperaturwächter; vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 1 juris-Rn. 89 - Haubenstretchautomat).

    Dabei ist zu beachten, dass nach der zitierten "Temperaturwächter"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung auch dann in Betracht kommt, wenn der Rechtsinhaber über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß gegen seine Rechte kannte oder bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen kennen musste , so dass der Verletzer mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte (vgl. BGH GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter).

    In der Entscheidung "Temperaturwächter" (BGH GRUR 2001, 323), in der Verwirkung angenommen worden ist, hatte die Klägerin frühzeitig durch Untersuchung der angegriffenen Ausführungsform positive Kenntnis vom Verletzungssachverhalt erhalten und in Kenntnis der Verletzung 14 Jahre zugewartet; zudem ließ das Verhalten des Geschäftsführers der Klägerin den Schluss zu, dass die Klägerin das fragliche Bauteil wegen seiner Mangelhaftigkeit nicht als ernst zu nehmendes Konkurrenzprodukt ansehe und daher eine nähere Befassung nicht für lohnend halte.

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15
    Die Vergabe von Unterlizenzen hat nach der Rechtsprechung dingliche Wirkung (BGH GRUR 1987, 37 juris-Rn. 26 f. - Videolizenzvertrag), was zugleich bedeutet, dass die Befugnis zur Unterlizenzierung ohne ausdrückliche weitergehende Ermächtigung nur hinsichtlich derjenigen Befugnisse gelten kann, die dem ausschließlichen Lizenznehmer selbst eingeräumt worden sind ( nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet ).

    Selbst wenn ein solcher Ausschluss nicht angenommen würde, müsste zumindest von einem konkludent vereinbarten Vorbehalt der Zustimmung der Klägerin zu einer solchen Unterlizenzierung ausgegangen werden (zu dieser Möglichkeit vgl. BGH GRUR 1987, 37 juris-Rn. 24 - Videolizenzvertrag).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15
    Ansprüche wegen Patentverletzung können nach der Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs verwirkt sein, wenn sich der Verletzer wegen der Duldung der Verletzungshandlungen durch den Patentinhaber über einen längeren Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (BGH GRUR 2001, 323 - Temperaturwächter; vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 1 juris-Rn. 89 - Haubenstretchautomat).

    Im Fall "Haubenstretchautomat" (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 1) hatte die Klägerin mindestens 12 Jahre lang mit der Verfolgung der Patentverletzung zugewartet; auch hier kamen tatsächliche Umstände hinzu, die für eine Verwirkung sprachen.

  • LG Mannheim, 06.02.2015 - 7 O 289/10

    Flugzeugsitze: Lufthansa Technik gegen Astronics erfolgreich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 06.02.2015 (Az. 7 O 289/10) wird unter Abweisung der weitergehenden Klage mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5. des Tenors (Feststellung der Schadensersatzpflicht) wie folgt lautet:.

    Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 06.02.2015 (Az. 7 O 289/10) wird zurückgewiesen.

  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99

    "Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15
    Sofern dem ausschließlichen Lizenznehmer eine Befugnis zur Erteilung von Unterlizenzen zusteht (vgl. BGH GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe), kann diese Befugnis mangels ausdrücklicher Regelung keinen weiteren Umfang haben als die eigene Nutzungsbefugnis des Lizenznehmers.

    b) Die Beklagte stützt sich deshalb auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der zufolge der Lizenznehmer mit dem Erwerb einer ausschließlichen Lizenz, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, das Recht erwirbt, die Erfindung nicht nur selbst zu nutzen, sondern auch Dritten die Nutzung zu gestatten (BGH GRUR 2002, 801 juris-Rn. 31 - Abgestuftes Getriebe; vgl. auch BGH GRUR 1953, 114, 118 - Heizflächenreinigung; BGH GRUR 1955, 338, 340 - Beschlagfreie Brillengläser).

  • BPatG, 18.12.2013 - 5 Ni 31/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15
    Mit Urteil vom 18.12.2013 (Az. 5 Ni 31/11 (EP)) hat das Bundespatentgericht das Klagepatent mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass von den angegriffenen Patentansprüchen 1, 2, 3 und 7 die Patentansprüche 1, 3 und 7 in folgendem Umfang in Wegfall kommen:.

    Der bereits im Stand der Technik bekannte Steckerdetektor arbeitet mit einem speziellen Schaltkriterium, das voraussetzt, dass die gleichzeitige Anwesenheit von zwei Kontaktstiften des Steckers in der Steckdose festgestellt wird, bevor die Versorgungsspannung aufgeschaltet wird (vgl. BPatG, Urt. v. 18.12.2013, 5 Ni 31/11 (EP), S. 16 f.).

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15
    Ferner bedarf keiner Entscheidung, ob die restriktivere Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Verwirkung des Unterlassungsanspruchs (BGH GRUR 2012, 928 juris-Rn. 22 - Honda-Grauimport; BGHZ 198, 159 juris-Rn. 21 - Hard Rock Cafe; BGH GRUR 2014, 363 juris-Rn. 15 f. - Peter Fechter; BGH GRUR 2016, 705 juris-Rn. 50 - ConText) auf das Patentrecht zu übertragen ist.
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15
    Als das durch eine Schutzrechtsverletzung auf Kosten des Schutzrechtsinhabers Erlangte kann zunächst - wie bei der Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) - der Gebrauch des immateriellen Schutzgegenstandes anzusehen sein (BGHZ 82, 299 juris-Rn. 46 - Kunststoffhohlprofil II [zu § 812 BGB]), hier also die Benutzung der technischen Lehre des Klagepatents.
  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 86/12

    Urheberrecht an der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR - Peter Fechter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15
    Ferner bedarf keiner Entscheidung, ob die restriktivere Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Verwirkung des Unterlassungsanspruchs (BGH GRUR 2012, 928 juris-Rn. 22 - Honda-Grauimport; BGHZ 198, 159 juris-Rn. 21 - Hard Rock Cafe; BGH GRUR 2014, 363 juris-Rn. 15 f. - Peter Fechter; BGH GRUR 2016, 705 juris-Rn. 50 - ConText) auf das Patentrecht zu übertragen ist.
  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

  • LG Mannheim, 16.01.2004 - 7 O 403/03

    Mittelbare Patentverletzung: Entschädigungs- und Restschadensersatzanspruch;

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97

    Gleichstromsteuerschaltung

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11

    Honda-Grauimport

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

  • BGH, 19.09.2014 - V ZR 269/13

    Mietvertrag mit einem Golfclub über ein städtisches Rennbahngelände:

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14

    ConText - Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines

  • BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52

    Patentstreitsache vor unzuständigem Gericht

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 30/15

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung durch einen Lizenznehmer

  • BGH, 26.11.1954 - I ZR 244/52

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Dabei sind u. a. Art, Dauer und Ausmaß der Rechtsverletzung, der Grad des Verschuldens, die zwischenzeitlich verstrichene Zeit, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, die Folgen einer Bekanntmachung für den Unterlegenen und das Ausmaß des gegenwärtig noch andauernden Störungszustandes zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, BeckRS 2016, 21121; LG Düsseldorf, BeckRS 2016, 08285; Benkard/Grabinski/Zülch, aaO, § 140e Rn. 4; Voß in: BeckOK Patentrecht, 7. Edition, § 140e Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren

    Da keine Marktbeobachtungspflicht existiert (OLG Hamburg GRUR-RR 2014, 121 - Canesten; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 - Haarverstärker; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, BeckRS 2016, 21121; Senat, Urt. v. 05.07.2012, Az.: I-2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174), genügt es andererseits nicht, dass der Verfügungskläger bei Beobachtung des Wettbewerbs von der Schutzrechtsverletzung Kenntnis hätte haben können.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17

    Auskunfterteilung und Schadensersatz wegen einer Schutzrechtsverletzung

    Das setzt voraus, dass dem Verletzten die relevanten Tatsachen so vollständig und sicher bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind, dass sie einen zwar nicht risikolosen, aber doch einigermaßen aussichtsreichen Erfolg einer Klage versprechen und dem Verletzten daher bei verständiger Würdigung der Sachlage eine Klage zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1279 Rn. 53 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016 - 6 U 37/15, GRUR-RS 2016, 21121; Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 663).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 3/19

    Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Das setzt voraus, dass dem Verletzten die relevanten Tatsachen so vollständig und sicher bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind, dass sie einen zwar nicht risikolosen, aber doch einigermaßen aussichtsreichen Erfolg einer Klage versprechen und dem Verletzten daher bei verständiger Würdigung der Sachlage eine Klage zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1279 Rz. 53 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2019, Az.: I-2 U 50/17, BeckRS 2019, 25285; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, GRUR-RS 2016, 21121; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. E, Rz. 724).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2022 - 2 U 20/21

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Waage mit einer Tragplatte zur Aufnahme einer

    Weder bestand eine Obliegenheit der Klägerin zur allgemeinen Marktbeobachtung (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, GRUR-RS 2016, 21121 Rz. 87 zur Verwirkung; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Abschn. E Rz. 803), noch war diese aufgrund der Beteiligung der Beklagten am Einspruchsverfahren gehalten, Nachforschungen nach etwaigen verletzenden Produkten anzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 2 U 128/22
    Eine Obliegenheit zur allgemeinen Marktbeobachtung besteht nicht (vgl. BGH, GRUR 2012, 1248 Rn. 25 - Fluch der Karibik; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, GRUR-RS 2016, 21121 Rn. 96 - Advanced System; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Abschn. E Rn. 864).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2022 - 2 U 128/22

    Waage mit Tragplatte VI

    Eine Obliegenheit zur allgemeinen Marktbeobachtung besteht nicht (vgl. BGH, GRUR 2012, 1248 Rn. 25 - Fluch der Karibik; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, GRUR-RS 2016, 21121 Rn. 96 - Advanced System; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Abschn. E Rn. 864).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 2 U 1/20

    Wechselrichter I

    Das setzt voraus, dass dem Verletzten die relevanten Tatsachen so vollständig und sicher bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind, dass sie einen zwar nicht risikolosen, aber doch einigermaßen aussichtsreichen Erfolg einer Klage versprechen und dem Verletzten daher bei verständiger Würdigung der Sachlage eine Klage zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 1279 Rz. 53 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2019, Az.: I-2 U 50/17, BeckRS 2019, 25285; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, GRUR-RS 2016, 21121; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. E, Rz. 724).
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