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OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 17 U 183/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Taubenzeckenbefall als Fehler bei Wohnungskauf; Schadensersatzanspruch des Käufers wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers; Hinweispflicht des Verkäufers bzgl. des Taubenzeckenbefalls bei Kaufverhandlungen; Wirksam vereinbarter Gewährleistungsausschluss; Arglist ...
- Judicialis
BGB § 463 S. 2 a.F.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 459 Abs. 1 (a.F.); BGB § 463 Satz 2 (a.F.)
Rückabwicklungsbegehren des Wohnungskäufers wegen arglistigen Verschweigens eines starken Schädlingsbefalls - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umfang der Aufklärungspflicht des Verkäufers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 23.08.2002 - 8 O 523/01
- OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 17 U 183/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99
Arglistige Täuschung über Altlasten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 17 U 183/02
Arglist setzt voraus, dass die Beklagte den Taubenzeckenbefall verschwiegen hat, obwohl sie ihn kannte oder ihn jedenfalls für möglich gehalten und dies in Kauf genommen hat (s. BGH NJW 2001, 64). - BGH, 09.10.1964 - V ZR 109/62
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 17 U 183/02
Zwar stellt der Taubenzeckenbefall im Bereich der von ihnen erworbenen Eigentumswohnungen einen Fehler (§ 459 Abs. 1 BGB) der Wohnung dar (vgl. etwa BGH NJW 1965, 34), der bei der gemeinsamen Hausbesichtigung vor dem Wohnungsverkauf im Oktober 1996 nicht ohne weiteres erkennbar war.