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   OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09   

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https://dejure.org/2010,29867
OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09 (https://dejure.org/2010,29867)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.2010 - 11 Wx 120/09 (https://dejure.org/2010,29867)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 11 Wx 120/09 (https://dejure.org/2010,29867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewährenlassens von Vorteilen i.S.v. § 14 Abs. 1 HeimG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 14 Abs. 1
    Begriff des Gewährenlassens von Vorteilen i.S. von § 14 Abs. 1 HeimG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 14.05.1998 - 1 W 3540/97

    Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung eines Heimbewerbers zugunsten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09
    Nach der Rechtsprechung unterfallen testamentarische, d. h. einseitige Zuwendungen der Vorschrift des § 14 Abs. 1 HeimG nur, wenn sich der Eintritt des Vermögensvorteils auf ein Einvernehmen zwischen dem Testierenden und dem Bedachten gründet, da nur der lebende Heimbewohner geschützt werden soll (vgl. Nieder, Handbuch der Testamentsgestaltung, 3. Aufl., 2008, § 3 Rn. 5; BayObLGZ 1991, 251 ff.; KG RPfl 1998, 428 ff.).

    An einem solchen Einvernehmen fehlt es aber, wenn der Heimträger von einem Heimbewohner bedacht wird, ohne dass er zu Lebzeiten des Testierenden hiervon Kenntnis erlangt hat (vgl. BayObLG aaO.; BayObLG NJW 1993, 1143 ; KG RPfl 1998, 428 ff.).

  • BayObLG, 24.11.1992 - 1Z BR 73/92

    Einsetzung des Altenheimträgers als Erben im Testament eines Heimbewohners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09
    An einem solchen Einvernehmen fehlt es aber, wenn der Heimträger von einem Heimbewohner bedacht wird, ohne dass er zu Lebzeiten des Testierenden hiervon Kenntnis erlangt hat (vgl. BayObLG aaO.; BayObLG NJW 1993, 1143 ; KG RPfl 1998, 428 ff.).

    Ein weiterer Schutzzweck zielt auf die Sicherung der Testierfreiheit der Bewohner, darüber hinaus ist das Ziel, eine unterschiedliche (privilegierende oder benachteiligende), sachlich nicht gerechtfertigte Behandlung der Heimbewohner zu vermeiden und so den Heimfrieden zu sichern (vgl. Bt-Drs. 11/5120 S. 17; Kuntz/Butz/Wiedemann aaO., § 14 Rn. 1; BayObLGZ NJW 1993, 1143 f.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.07.1998, 1 BvR 434/98, ZEV 1998, 312 f.).

  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09
    Ein weiterer Schutzzweck zielt auf die Sicherung der Testierfreiheit der Bewohner, darüber hinaus ist das Ziel, eine unterschiedliche (privilegierende oder benachteiligende), sachlich nicht gerechtfertigte Behandlung der Heimbewohner zu vermeiden und so den Heimfrieden zu sichern (vgl. Bt-Drs. 11/5120 S. 17; Kuntz/Butz/Wiedemann aaO., § 14 Rn. 1; BayObLGZ NJW 1993, 1143 f.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.07.1998, 1 BvR 434/98, ZEV 1998, 312 f.).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09
    Sie ist als Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Tod hinaus mit der Garantie des Eigentums verknüpft und genießt wie diese als Element der Sicherung der persönlichen Freiheit des einzelnen von Verfassungswegen besonders ausgeprägten Schutz (BVerfGE 67, 329 [341]).
  • OLG München, 19.01.1995 - 1 U 4776/94

    Schadensersatzpflicht eines Notars wegen Unterlassen eines Hinweises auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09
    Dass einseitige letztwillige Verfügungen von § 14 HeimG erfasst sein können, ist nicht zweifelhaft (vgl. BGH ZEV 1996, 145 f.).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 8 W 241/10

    Verfahren der Erbscheinseinziehung: Wirksamkeit der Nacherbeneinsetzung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09
    Für die Frage der Gesetzeswidrigkeit kommt es hier jedoch auf den Zeitpunkt der Testamentserrichtung und damit auf die zu diesem Zeitpunkt maßgebliche Norm des HeimG an (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2010, 8 W 241/10, Juris; Staudinger/Rolf Sack [2003], § 134 BGB Rn. 54 ff.).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09
    Allerdings steht ihm auch bei der Regelung von Beschränkungen ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (BVerfGE 99, 341 [351]).
  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09
    Nach der Rechtsprechung unterfallen testamentarische, d. h. einseitige Zuwendungen der Vorschrift des § 14 Abs. 1 HeimG nur, wenn sich der Eintritt des Vermögensvorteils auf ein Einvernehmen zwischen dem Testierenden und dem Bedachten gründet, da nur der lebende Heimbewohner geschützt werden soll (vgl. Nieder, Handbuch der Testamentsgestaltung, 3. Aufl., 2008, § 3 Rn. 5; BayObLGZ 1991, 251 ff.; KG RPfl 1998, 428 ff.).
  • OLG München, 20.06.2006 - 33 Wx 119/06

    Verbotene Zuwendung an Heimträger durch Vermächtnis eines Angehörigen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09
    Bei der Zuwendung der Wohnung handele es sich um eine Geld- oder geldwerte Leistung im Sinne des Gesetzes (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.06.2006, 33 Wx 119/06, NJW 2006, 2642 f., so auch Igl in Dahlem/Giese, Heimrecht des Bundes und der Länder, 34. Lieferung Oktober 2007, § 14 Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11

    Erbeinsetzung des Heimträgers: Kenntnis des Heimträgers von seiner Erbeinsetzung

    Ein "sich gewähren lassen" setzt vielmehr voraus, dass zu der Zuwendungshandlung das Einverständnis des Empfängers der Zuwendung hinzutritt und sich deshalb das Eintreten des Vermögensvorteils auf ein Einvernehmen zwischen dem Testierenden und dem Bedachten gründet (BayObLG NJW 1992, 55; BayObLGZ 1992, 344; Kammergericht NJW-RR 1999, 2; OLG Karlsruhe ZEV 2011, 424).

    An einem solchen Einvernehmen fehlt es aber, wenn der Heimträger bedacht wird, ohne dass er bis zum Eintritt des Erbfalls Kenntnis erlangt hat (Kammergericht NJW-RR 1999, 2; BayObLG NJW 1992, 55; OLG Karlsruhe ZEV 2011, 424).

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