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   OLG Karlsruhe, 10.01.1996 - 6 U 40/95   

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https://dejure.org/1996,3063
OLG Karlsruhe, 10.01.1996 - 6 U 40/95 (https://dejure.org/1996,3063)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.01.1996 - 6 U 40/95 (https://dejure.org/1996,3063)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 6 U 40/95 (https://dejure.org/1996,3063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch aus dem Urhebergesetz wegen Vertreibung von Computerprogrammen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Dongle-Abfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 69c Nr. 2; UrhG § 69d Abs. 1
    Urheberrechtverletzung durch Umgehung eines Programmschutzmechanismus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2583
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 220/95

    "Umgehungsprogramm"; Überwiegendes Interesse des Gläubigers an der Vollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.1996 - 6 U 40/95
    Daß nach der Konzeption des Programmschöpfers die Dongleabfrage zum fehlerfreien Betrieb des Programms gehört, wird von der Gegenansicht (vgl. Koch, NJW CoR 1994, 293, 296; König, NJW-CoR 1995, 191 und NJW 1995, 3293 in Besprechungen der angefochtenen Entscheidung), die im Interesse der Funktionstüchtigkeit des Programms auch die Entfernung eines Kopierschutzes als gestattete Bearbeitung ansieht, nicht hinreichend berücksichtigt (so im Ergebnis auch BGH, Beschl. v. 9.11.1995 - I ZR 220/95, Umdruck 5.4 - Umgehungsprogramm).

    Zwar handelt es sich schon bei der Ankündigung des Beklagten, das Programm der Klägerin durch Entfernung der Kopierschutzroutine zu verändern, um eine wettbewerbswidrige Behinderung und damit um einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG (vgl. BGH, Beschl. v. 9.11.1995 - I ZR 220/95, Umdruck 5.4 - Umgehungsprogramm; OLG München CR 1995, 663 - UNPROTECT; Körner in: Ullrich/Körner, Der Internationale Softwarevertrag, Rdn. I 281); doch um den durch die Ankündigung verursachten Schaden ging es den Klägern mit ihrem Feststellungsantrag nicht.

  • OLG München, 03.11.1994 - 6 U 6826/93

    Wettbewerbswidrige Ausnutzung der Leistung durch die Einräumung der Möglichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.1996 - 6 U 40/95
    Zwar handelt es sich schon bei der Ankündigung des Beklagten, das Programm der Klägerin durch Entfernung der Kopierschutzroutine zu verändern, um eine wettbewerbswidrige Behinderung und damit um einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG (vgl. BGH, Beschl. v. 9.11.1995 - I ZR 220/95, Umdruck 5.4 - Umgehungsprogramm; OLG München CR 1995, 663 - UNPROTECT; Körner in: Ullrich/Körner, Der Internationale Softwarevertrag, Rdn. I 281); doch um den durch die Ankündigung verursachten Schaden ging es den Klägern mit ihrem Feststellungsantrag nicht.
  • LG Mannheim, 20.01.1995 - 7 O 187/94

    Anspruch wegen Urheberrechtsverletzung; Urheberrechtlich Schutzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.1996 - 6 U 40/95
    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (NJW 1995, 3322).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.1996 - 6 U 40/95
    Daneben kann diesen Anspruch auch der Kläger als Urheber des Programms geltend machen, der damit im Hinblick auf die geschuldete Lizenzgebühr (vgl. Lizenzvertrag vom 15.10.1990, Anl. K. 1) ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt (vgl. BGHZ 118, 394, 399 f. - ALF).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.1994 - 6 U 52/94

    Erweiterter Urheberrechtsschutz für Computerprogramme nach dem neuen Urheberrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.1996 - 6 U 40/95
    Im Hinblick auf das niedrige Schutzniveau, das erklärtermaßen für Computerprogramme gelten soll, unterliegt es keinem vernünftigen Zweifel, daß die komplexen Programme der Klägerin, die trotz eines nicht unerheblichen Preises im Markt erfolgreich sind, hinsichtlich der zugrundeliegenden Programmierleistung ein individuelles Werk im Sinne von § 69a Abs. 3 UrhG darstellen (vgl. zum Schutzniveau nach neuem Recht Senat, GRUR 1994, 726 - Bildschirmmasken).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.1997 - 20 U 51/96

    Rechtswidrige Dongle-Umgehungsprogramme

    Auch das OLG Karlsruhe (WRP 1996, 587 = CR 1996, 341) hat in dem Verfahren, das gegen denselben Beklagten gerichtet ist und dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, dessen auf § 69 d Abs. 1 UrhG gestützte Verteidigung als unbegründet erachtet; das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, da der BGH mit Beschluß vom 19. September 1996 - I ZR 36/96 die Annahme der Revision abgelehnt hat.
  • LG Dortmund, 05.06.1997 - 2 O 525/95
    Urteil entschieden, daß in der Entfernung einer Dongle- Abfrage die Umgestaltung des PC-Programms zu sehen ist, was sich wiederum ausschließlich auf die Software bezieht (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NJW 96, 2583).
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