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   OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17   

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OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17 (https://dejure.org/2017,17870)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.04.2017 - 13 W 25/17 (https://dejure.org/2017,17870)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. April 2017 - 13 W 25/17 (https://dejure.org/2017,17870)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der Vergütung des Sachverständigen wegen erheblicher Überschreitung des Auslagenvorschusses

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 JVEG, § 8a Abs 4 JVEG, § 407a ZPO
    Sachverständigenvergütung: Voraussetzungen einer Kürzung bei erheblicher Überschreitung des Auslagenvorschusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 8 a Abs. 4; ZPO § 407 a Abs. 3 S. 2
    Kürzung der Vergütung des Sachverständigen wegen erheblicher Überschreitung des Auslagenvorschusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweis auf Vorschussüberschreitung hätte nicht "geholfen": Vergütung wird nicht gekürzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweis auf Vorschussüberschreitung hätte nicht "geholfen": Vergütung wird nicht gekürzt! (IBR 2017, 408)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1583
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 01.08.2014 - 7 U 405/12

    Minderung der Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17
    Gegen die Verengung des Begriffes "erheblich" auf einen bestimmten Prozentsatz spricht zudem, dass der Gesetzesentwurf scheinbar beliebig lediglich auf eine bestimmte Literaturmeinung (s.o.) hinweist und dass Literatur und Rechtsprechung nach altem Recht unterschiedliche Prozentsätze beim Überschreiten eines Auslagenvorschusses für relevant erachtet haben, wenn es um die Frage einer möglichen Kürzung ging (vgl. Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Auflage 2011, § 8 Rn. 8.19; OLG Jena, Baurecht 2015, 301; LG Osnabrück, Juristisches Büro 2016, 367).

    Eine für die Parteien "erhebliche" Überschreitung des Kostenvorschusses kann daher - wie nach der früheren Rechtsprechung (vgl. beispielsweise OLG Jena, Baurecht 2015, 301) - nur dann angenommen werden, wenn die rechtzeitige Anzeige des Sachverständigen zu einem Abbruch oder einer Einschränkung des Gutachtenauftrags geführt hätte.

  • LSG Bayern, 11.11.2015 - L 15 RF 43/15

    Kürzung der Vergütung eines Gutachtens bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17
    Vielmehr wird durch den Begriff "erheblich" der - vom Gericht im Einzelfall zu prüfende - Bezug zu den wirtschaftlichen Interessen der Parteien hergestellt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 - Rn. 12, zitiert nach Juris; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, 1. Auflage 2015, § 70 Rn. 52, zitiert nach Juris; Zimmermann in Münchener Kommentar ZPO, 5. Auflage 2016, § 407 a ZPO Rn. 12; anders OLG Hamm, MDR 2015, 1033; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.11.2015 - L 15 RF 43/15 -, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Juristisches Büro 2016, 485).
  • LSG Bayern, 08.06.2015 - L 15 SF 255/14

    Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17
    Bei Anwendung einer starren Prozentgrenze von beispielsweise 20 Prozent würde dies bedeuten, dass der Sachverständige, der eine den Vorschuss um 20 Prozent übersteigende Vergütung verlangt, eine Kürzung auf die Höhe des Vorschusses hinnehmen muss, während der Sachverständige, der seinen Antrag um lediglich einen Cent reduziert, keine Kürzung erfährt (vgl. zu dieser Erwägung Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08.06.2014 - L 15 SF 255/14 E -, Rn. 13, zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 26.09.2014 - 3 W 980/14

    Wann wird der erhobene Kostenvorsschuss "erheblich" überschritten?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17
    Vielmehr wird durch den Begriff "erheblich" der - vom Gericht im Einzelfall zu prüfende - Bezug zu den wirtschaftlichen Interessen der Parteien hergestellt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 - Rn. 12, zitiert nach Juris; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, 1. Auflage 2015, § 70 Rn. 52, zitiert nach Juris; Zimmermann in Münchener Kommentar ZPO, 5. Auflage 2016, § 407 a ZPO Rn. 12; anders OLG Hamm, MDR 2015, 1033; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.11.2015 - L 15 RF 43/15 -, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Juristisches Büro 2016, 485).
  • OLG Hamm, 08.05.2015 - 12 U 62/14

    Begriff der erheblichen Überschreitung des Auslagenvorschusses im Sinne von § 8a

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17
    Vielmehr wird durch den Begriff "erheblich" der - vom Gericht im Einzelfall zu prüfende - Bezug zu den wirtschaftlichen Interessen der Parteien hergestellt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 - Rn. 12, zitiert nach Juris; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, 1. Auflage 2015, § 70 Rn. 52, zitiert nach Juris; Zimmermann in Münchener Kommentar ZPO, 5. Auflage 2016, § 407 a ZPO Rn. 12; anders OLG Hamm, MDR 2015, 1033; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.11.2015 - L 15 RF 43/15 -, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Juristisches Büro 2016, 485).
  • OLG Stuttgart, 12.11.2007 - 8 W 452/07

    Gutachterkosten: Reduzierung des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17
    Allerdings ist zur weiteren Voraussetzung gemacht worden, dass die Unterlassung des Sachverständigen kausal für die entstandenen Kosten geworden ist; eine Kürzung kommt nach dieser Rechtsprechung nicht in Betracht, wenn feststeht, dass bei Benachrichtigung durch den Sachverständigen die weitere Begutachtung - mit entsprechenden Kosten - fortgesetzt worden wäre (vgl. Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Auflage 2014, § 413 ZPO Rn. 19; OLG Stuttgart, MDR 2008, 652).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19

    Zur Kürzung der Vergütung des Sachverständigen gemäß § 8a Abs. 4 JVEG: keine

    Dies ist auch nicht für die Erheblichkeit im Sinne von § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO vorausgesetzt (entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2007 - 8 W 452/07, OLG Naumburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 W 30/12, OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17).

    Der Senat teilt nicht die von den Oberlandesgerichten Dresden (Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 -, juris) und Karlsruhe (Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17 -, juris) vertretene Auffassung, nach der Erheblichkeit im Sinne von § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO nur dann gegeben ist, wenn es bei einer pflichtgemäßen Anzeige durch den Sachverständigen nicht zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre.

  • OLG Karlsruhe, 28.09.2018 - 15 W 57/18

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen bei den Auslagenvorschuss

    Das Landgericht hat durch Beschluss vom 2. Mai 2018 der Beschwerde nicht abgeholfen und sich zur Begründung auf die Rechtsansicht des 13. Senats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 10. April 2017 - 13 W 25/17 - Rn. 13, juris) berufen.

    Die frühere Rechtsprechung, nach der die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterblieb, wenn davon auszugehen war, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre, ist durch die gesetzliche Neuregelung des § 8a Abs. 4 JVEG überholt (OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2015, - 12 U 62/14 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2017 - 10 W 376/17 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.02.2017 - 5 W 15/17 -, zitiert nach juris; Zöller/Greger, ZPO 32. Auflage, § 413 Rn. 8; Hartmann, Kostengesetze, 48. Auflage, § 8a JVEG Rn. 64; a.A. nur OLG OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17 - , zitiert nach juris).

  • LG Frankfurt/Main, 13.06.2019 - 13 T 48/19

    Sachverständigenvergütung, Kürzung

    Dem wird entgegengehalten, dass Zweck der Hinweispflicht in § 407 a IV 2 ZPO nicht die Vermeidung von Gutachterkosten, sondern die Vermeidung der Überraschung der Parteien ist und daher ein Anspruch auf vollständige Kostenerstattung besteht, wenn sich aus dem Verhalten der Parteien ergibt, dass diese mit der weiteren Begutachtung einverstanden sind und den Vorschuss auch bei rechtzeitiger Mitteilung gezahlt hätten (OLG Stuttgart DS 2018, 38; OLG Dresden, Beschluss vom 26. September 2014 - 3 W 980/14 -, Rn. 12, juris; OLG Karlsruhe, 13. Zivilsenat, DS 2018, 70; Scheuch in BeckOK ZPO § 407a Rn. 6; MüKOZPO/Zimmermann § 407a Rn. 12; Saenger/Siebert, ZPO, § 407a Anm. 4).
  • OLG Stuttgart, 01.09.2020 - 8 WF 103/20

    Kürzung der Sachverständigenvergütung bei erheblicher Überschreitung des

    Die Gegenauffassung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. August 2014 - 7 U 405/12; LG Memmingen, Beschluss vom 18. November 2019 - 2 HK OH 407/17; Bleutge in BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, 30. Edition, Stand: 01.06.2020, § 8a JVEG, Rn. 30), welche die vor Inkrafttreten des § 8a JVEG zum 01.08.2013 herrschende Rechtsprechung, nach der die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterbleiben soll, wenn davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre, beibehält, ist durch die gesetzliche Neuregelung des § 8a Abs. 4 JVEG überholt.
  • OLG Brandenburg, 22.11.2021 - 12 W 33/21

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für ein Sachverständigengutachten;

    Zwar wird hieran in Teilen der Rechtsprechung auch nach der Gesetzesänderung aus dem Jahre 2013 weiterhin festgehalten (vgl. KG, Beschluss v. 24.08.2018, Az. 20 W 42/18; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.04.2017, Az. 13 W 25/17; OLG Hamm, Beschluss v. 02.12.2016, Az. 25 W 231/16; LG Offenburg, Beschluss v. 25.12.2020, Az. 3 OH 7/18; LG Memmingen, Beschluss v. 18.11.2019, Az. 2 HK OH 407/17; LG Frankfurt/Main, Beschluss v. 13.06.2019, Az. 2-13 T 48/19).
  • LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17

    Keine Kürzung der Sachverständigenvergütung trotz Verletzung der Hinweispflicht

    Überzeugend ist jedoch die Gegenauffassung, wonach auch nach der Neuregelung eine Kürzung ausnahmsweise unterbleibt, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände anzunehmen ist, dass bei rechtzeitiger Anzeige der Mehrkosten der Gutachtensauftrag nicht eingeschränkt oder beendet worden wäre (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17 -, Tz. 11 ff., zitiert nach juris).
  • OLG München, 27.05.2022 - 11 W 239/22

    Kürzung der Sachverständigenvergütung - fehlender Hinweis auf Mehrkosten

    d) Entgegen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10.04.2017 (JurBüro 2017, 368; so auch OLG Jena, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12), sieht der Senat keine Grundlage für die Einschränkung, dass eine Kürzung der Vergütung nach § 8a Abs. 4 JVEG nicht vorzunehmen sei, wenn der Gutachtensauftrag bei einer rechtzeitigen Anzeige weder abgebrochen noch eingeschränkt worden wäre.
  • AG Plettenberg, 06.12.2017 - 1 C 24/17

    Auslagenvorschuss, Sachverständiger, Mitteilungspflicht, Vergütung

    Nach anderer Auffassung ist trotz der Regelung des § 8a Abs. 4 JVEG eine Kürzung auf den Vorschussbetrag nicht angezeigt, wenn die Parteien bei zeitigem Hinweis auf die Kostenüberschreitung von einer weiteren Beweiserhebung nicht abgesehen hätten (vgl. jüngst OLG Karlsruhe Beschl. v. 10.4.2017 - 13 W 25/17, BeckRS 2017, 111880, beck-online).
  • OLG München, 27.05.2020 - 11 W 735/20

    Beschwerde, Verletzung, Erinnerung, Verschulden, Kostenschuldner, Hinweispflicht,

    e) Soweit das Landgericht Memmingen in seiner Erinnerungsentscheidung auf die Frage der Kausalität und damit auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10.04.2017 (JurBüro 2017, 368; so auch OLG Jena, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12) abstellt, sieht der Senat keine Grundlage für die Einschränkung, dass eine Kürzung der Vergütung nach § 8a Abs. 4 JVEG nicht vorzunehmen sei, wenn der Gutachtensauftrag bei einer rechtzeitigen Anzeige weder abgebrochen noch eingeschränkt worden wäre.
  • KG, 24.08.2018 - 20 W 42/18

    Versagung der Sachverständigenvergütung wegen Verletzung der Hinweispflicht bei

    Ihre Argumentation berücksichtigt nicht, dass der Begriff der "erheblichen" Überschreitung deutlich macht, dass die Annahme einer starren Kappungsgrenze untunlich ist, vielmehr den Umständen des Einzelfalls, insbesondere den wirtschaftlichen Interessen der Parteien Rechnung getragen werden muss (so etwa OLG Karlsruhe, DS 2018, 70 Rn. 12).
  • SG Detmold, 02.02.2022 - S 29 KR 3031/20
  • LG Memmingen, 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17

    Beschwerde, Erinnerung, Verletzung, Anordnung, Auslegung, Kostenrechnung,

  • LG Offenburg, 25.02.2020 - 3 OH 7/18

    Sachverständigenvergütung bei einer Überschreitung des Kostenvorschusses und

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