Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39689
OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21 (https://dejure.org/2021,39689)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.07.2021 - 17 W 6/21 (https://dejure.org/2021,39689)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juli 2021 - 17 W 6/21 (https://dejure.org/2021,39689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,39689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notwendige Kosten eines Scheinbeklagten sind vom Kläger zu tragen!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21
    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über prozessuale Ansprüche des Schuldners unabhängig davon auf den Insolvenzverwalter über, ob dieser in den Rechtsstreit eintritt, weshalb der vom Schuldner gestellte Antrag unbeachtlich ist (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08NJW-RR 2009, 566, 567 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 9 W 19/20NZI 2020, 906).

    Ein während der Dauer des Insolvenzverfahrens erworbener Kostenerstattungsanspruch fällt nach § 35 Abs. 1 InsO als Neuerwerb in die Insolvenzmasse (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08NJW-RR 2009, 566, 567, 568; BGH, Versäumnisurteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 178/05NJW-RR 2007, 1205).

  • OLG Dresden, 08.06.2007 - 10 W 291/07

    Zur Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei falscher Klagezustellung an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21
    Inwieweit die entstandenen Kosten notwendig (§ 91 ZPO) waren und ob insbesondere ein Auftreten im Termin angesichts des Hinweises in der Terminsverfügung noch veranlasst war, ist nicht im Rahmen der Kostengrundentscheidung, sondern im Kostenfestsetzungsverfahren zu entscheiden (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 10 W 291/07 -).
  • OLG Stuttgart, 09.04.1998 - 2 W 11/98

    Zustellungsempfänger einer erkennbar gegen einen anderen gerichteten Klage als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21
    a) Es ist anerkannt, dass eine Person, der die Klage zugestellt wurde, ohne dass sie Partei werden sollte, jedenfalls dann, wenn sie nicht von vorneherein mit Sicherheit davon ausgehen konnte, dass sie die ihr zugegangene Klage nicht betreffen würde, insoweit zum Verfahren zuzulassen ist, als sie die Feststellung verfolgt, tatsächlich keine Partei geworden zu sein; die ihr zur Rechtsverteidigung gegen die ihr zugegangene Klage entstandenen notwendigen Kosten sind dann vom Kläger, wenn er die falsche Zustellung veranlasst hat, zu erstatten (OLG München, Beschluss vom 13. Juli 1984 - 23 W 1927/84OLGZ 1985, 72; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. April 1998 - 2 W 11-98, NJW-RR 1999, 216).
  • BGH, 27.10.1983 - I ARZ 334/83

    Allgemeiner Gerichtsstand des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21
    (1) Nur der Verwalter hat - in Aktiv - wie in Passivprozessen - die Rechte der Gläubiger und des Schuldners an der Masse in eigener Parteistellung unter Ausschluss des Schuldners wahrzunehmen (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1983 - I ARZ 334/83NJW 1984, 739).
  • BGH, 24.11.1980 - VII ZR 208/79

    Klageerhebung - Bezeichnung des Klägers - Unrichtige Bezeichnung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21
    Erst als die Zustellung dieser Klageschrift gescheitert war und eine Zustellung bei den (vermeintlichen) Gesellschafterinnen bewirkt werden sollte, ist es zur Falschbezeichnung im Rubrum der neuen Klageschrift vom 30. April 2020 gekommen, die sich bereits aus der unveränderten Klagebegründung und jedenfalls dem Begleitschreiben des Klägervertreters (I 55, der Beschwerdeführerin ebenfalls übersandt, vgl. Anlage B, Seite 20) hinreichend deutlich ergeben hat; überdies hat die Klägerin später klargestellt, dass sie die Beschwerdeführerin nicht verklagen will (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1980 - VII ZR 208/79NJW 1981, 1453, 1454).
  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 3/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21
    Die Übertragung der Befugnis zur Verwaltung und Verfügung über das Vermögen des Schuldners auf den Verwalter gilt nicht nur im Bereich des materiellen Rechts, sondern führt dazu, dass ein gerichtliches Verfahren über massezugehöriges Vermögen des Schuldners nur von dem oder gegen den Verwalter begonnen werden kann (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - V ZB 3/08NZI 2008, 613, 614).
  • BFH, 20.11.2019 - XI R 51/17

    Einspruchsbefugnis der Insolvenzschuldnerin (Bekanntgabe des Steuerbescheids an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21
    Zuletzt war die Beschwerdeführerin prozessführungsbefugt und wurden ihre Prozesshandlungen einschließlich der gestellten Anträge analog § 185 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04NZI 2006, 224) ex nunc wirksam (vgl. BFH, Urteil vom 22. November 2019 - XI R 51/17ZIP 2020, 1675, 1676 f.; MüKolnsO/Vuia, 4. Aufl.; § 81 Rn. 18 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10

    Kostenrecht: Zweckbindung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs im Hinblick

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21
    Zudem ist anerkannt, dass die Stellung eines Kostenantrags ebenfalls allein dem Insolvenzverwalter obliegt und andernfalls nur er das Kostenfestsetzungsverfahren nach Umschreibung der Kostengrundentscheidung betreiben könnte (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 12 W 1990/10 -; Jaspersen, in: BeckOK ZPO, Stand: 01.03.2021, § 91 Rn. 18).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04

    Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21
    Zuletzt war die Beschwerdeführerin prozessführungsbefugt und wurden ihre Prozesshandlungen einschließlich der gestellten Anträge analog § 185 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/04NZI 2006, 224) ex nunc wirksam (vgl. BFH, Urteil vom 22. November 2019 - XI R 51/17ZIP 2020, 1675, 1676 f.; MüKolnsO/Vuia, 4. Aufl.; § 81 Rn. 18 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2020 - 9 W 19/20

    Kostenentscheidung: Klagerücknahme wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21
    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über prozessuale Ansprüche des Schuldners unabhängig davon auf den Insolvenzverwalter über, ob dieser in den Rechtsstreit eintritt, weshalb der vom Schuldner gestellte Antrag unbeachtlich ist (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08NJW-RR 2009, 566, 567 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 9 W 19/20NZI 2020, 906).
  • OLG München, 13.07.1984 - 23 W 1927/84
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht